Heizkosten- / Nebenkostenabrechnung

  • Hallo,
    ich habe ein paar Fragen bzgl. meiner Heizkosten- Nebenkostenabrechnung.


    Wie sicherlich alle oder die meisten hier bekomme auch ich HartzIV.


    Ich habe beim Amt meine Nebenkostenabrechnung mit der Bitte um Übernahme eingereicht.
    Habe dann auch einen Bescheid erhalten.
    Die Nebenkostenabrechnung ergab in diesem Jahr eine Nachzahlung von 476,- Euro.
    Das Amt übernimmt davon aber gerade mal 145,20 Euro.
    Obwohl ich das Abrechnungsjahr weniger geheizt habe hätte ich eigentlich mit einer Erstattung gerechnet, stattdessen diese hohe Nachzahlung.
    Mein Vermieter meinte, dass das durch die Umstellung von Öl- auf Gasheizung kommt.
    Meine Frage nun, was kann ich machen, damit das Amt auch den Rest und nicht nur 145,20 Euro übernimmt?
    476,- Euro sind ja nun kein Pappenstiel. Und ich weiss nicht wie man das von 345,- Euro bezahlen soll.


    Hier mal eine Aufstellung aus dem Bescheid:
    Heizkostenhöchstgrenze 1,15 Euro pro m² = 57,50 Euro
    Bisher berücksichtigte Heizkosten = 45,40 Euro
    Gesamtbetrag der gezahlten Heizkosten = 840,- Euro
    Die Höhe der Heizkosten beläuft sich auf = 1005,43
    Die Heizkostenhöchstgrenze beläuft sich auf = 690 Euro
    Das ergibt einen Differenzbetrag von = 145,20 Euro


    Bei dem Punkt "Gesamtbetrag der gezahlten Heizkosten" steht 840,- Euro.
    Das habe ich allerdings nicht als Heizkosten sondern als Nebenkostenpauschale bezahlt.
    Nun ist da meine Frage können die einfach die komplette Nebenkostenpauschale nehmen die ich bezahlt habe oder muss das nicht getrennt werden? Leider habe ich keine Aufstellung in meinem Mietvertrag wo z.B. steht: monatliche Heizkosten 30,- Euro + monatliche sonstige Nebenkosten 40,- Euro oder so um mal irgendwelche Zahlen zu nennen.
    Weil Heizkosten hab ich ja nicht 840,- Euro bezahlt.
    Und ich könnte mir vorstellen, dass das evtl. zu einer fehlerhaften Berechnung führt. Denn es kann doch nicht sein, dass man bei so einer hohen Nachzahlung nur knappe 145,20 Euro vom Amt erstattet bekommt?
    In der Berechnung vom Arbeitsamt bzw. in der Aufstellung oben stehen auch nur Euro Beträge über die Heizkosten, nicht über die anderen sonstigen Nebenkosten. Ist das normal? Also werden nur Heizkosten übernommen und nicht die anderen sonstigen Nebenkosten?


    Und dann noch eine ganz andere Frage.
    Ich beziehe jetzt gute zwei Jahre HartzIV.
    Anscheinend ist seit dem allerersten Antrag was schiefgelaufen.
    Ich zahle eine Warmmiete von 280,- Euro.
    Das Amt genehmigt aber nur 270,92 Euro.
    Da habe ich vor ein paar Tagen nochmals nachgefragt und man meinte wiederrum, dass ein gewisser Teil für die Warmwasserbereitung abgezogen wird.
    Bei mir wird das Warme Wasser im Bad allerdings über eine Gastherme und in der Küche über einen Elektroboiler aufgeheizt.
    Das sind also Gas- und Stromkosten, die ja vom Amt nicht übernommen werden sondern aus der Regelleistung von 345,- Euro selber zu bestreiten sind.
    Meine Frage daher, da das Amt mir ja nun ca. 10,- Euro monatlich zu wenig überwiesen hat ob ich die zwei Jahre x monatlich 10,- Euro zurück bekommen kann. Das ist ja Geld was die zu unrecht für die Warmwasserbereitung abgezogen haben.


    zum 1. 2007 wurde auch meine Kaltmiete erhöht.
    Habe das auch dem Amt vorgelegt.
    Das haben sie mir in einem Bescheid auch bestätigt, dass die Kosten weiterhin übernommen werden.
    Natürlich nicht ganz, sondern wieder mit ca. 12,- Euro Abzug für diese nicht vorhandene Warmwasserbereitung.


    Ich habe keinen Bescheid erhalten aus dem hervorgeht, dass ich meine Unterkunfts- und Heizkosten senken soll.
    Aber wenn ich mir jetzt eine Wohnung suchen würde, wo die Heizkosten billiger sind bzw. die Wohnung besser isoliert ist, würde da das Amt mitspielen? Vorallen bei den Umzugs- und Renovierungskosten.
    Oder würden die die Kosten dann nur übernehmen, wenn sie mir einen Bescheid über die Senkung der Unterkunfts- und Heizkosten zustellen würden?


    Hoffe mir kann hier jemand helfen.
    Danke schonmal für Eure Antworten.

  • Guten Morgen thomasd,


    ich würde gern bezüglich deines Beitrags einiges recherchieren um dir hier weiterhelfen zu können. Kannst du mir bitte mal mitteilen wo du wohnst?
    Gerne auch per PN


    Hier ersteinmal Grundsätzliches, was dir eventuell weiterhelfen könnte:


    Was gehört zu den Nebenkosten ( Betriebskosten)
    Zu den Nebenkosten zählen die laut Betriebskostenverordnung (Betr,KV vom 25.11.2003) zu zahlende Betriebskosten,
    z.B. Gartenpflege, Fahrstuhl, Gebäude-, Fußweg- Schornsteinreinigung, Gemeinschaftsantennen
    oder auch Kosten der monatlichen Grundgebühren für Kabelanschluss, Hausbeleuchtung,
    Grundsteuer, Hausreinigung, Hausbeleuchtung, Hausmeister, Reinigung und Wartung der Heizungsanlage, Müllabfuhr,
    Sach- und Haftpflichtversicherung des Vermieters, Straßenreinigung,
    Ungezieferbekämpfung, Wassergeld und Kanalgebühren und sonstige Betriebskosten.
    Reparaturkosten und Verwaltungskosten sind nicht umlagefähig.
    - Stromkosten sind nicht umlagefähig.
    - Wasserkosten sind nicht umlagefähig
    - Heizkosten werden gesondert abgerechnet
    Nebenkostenvorauszahlungen sind im Mietvertrag vereinbart.
    Da sie unvermeidbar sind, müssen sie gezahlt werden,
    auch wenn einzelne Kosten nach dem SGB II oder XII nicht als notwendig angesehen werden.
    (VGH BW 16.02.2001 FEVS 39, 192 im Bezug auf Kabelanschluss BVerwG 28.11.2001, Info also 2002, 127 f.3)
    Nach der ergangenen Rechtsprechung zum SGB II sind die strittigen Betriebskosten als Unterkunftsbedarf
    anzuerkennen, wenn Hilfebedürftige keine Chance haben, diese Kosten durch eine
    individuelle Mietvertragsänderung zuvermeiden.


    Zu den vom Amt zu übernehmenden Kosten zählen neben den Heizkosten auch die “kalten“ Nebenkosten wie Wasser, Müllentsorgung, Schornsteinfeger, auf Mieter umgelegte Versicherungen und Steuern. Lediglich Strom (Ausnahme: Heizstrom) und Warmwasserbereitung sind bereits mit den Regelsätzen abgegolten. Als Warmwasserkosten ziehen die meisten Ämter pauschal 18% von den Heizkostenabschlägen ab. Alternativ werden Kopfpauschalen von etwa 9 Euro pro Person im Monat angesetzt.
    Läuft allerdings die Warmwasserzubereitung über einen Durchlauferhitzer odere über einen Elekroboiler wird nichts abgezogen.


    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Hallo Kätzchen,


    ich wohne in Hildesheim.


    Du schreibst u.a.
    "Nach der ergangenen Rechtsprechung zum SGB II sind die strittigen Betriebskosten als Unterkunftsbedarf
    anzuerkennen, wenn Hilfebedürftige keine Chance haben, diese Kosten durch eine
    individuelle Mietvertragsänderung zuvermeiden.
    "
    Soll heissen das Amt muss diese Kosten übernehmen?
    Denn welcher Vermieter ändert schon den Mietvertag, so dass man keine Nebenkosten zahlen muss? Zumindest, wenn ich das richtig verstanden habe.

  • Ja, das Amt müsste die Kosten übernehmen!


    Also als angemessene Heizkosten gelten im Landkeis sowie in der Stadt Hildesheim folgende Werte pro m²: für Öl: 0,77€ und für Gas: 0,95€


    ich hoffe es hilft.


    ICh kann dir nur anraten, den Bescheid über die Kostenübernahme prüfen zu lassen. Dazu gehst du zu deinem Zuständigem Amtsgericht und holst dir einen Beratungsschein, mit diesem suchst du dann einen RA für Sozialrecht auf.


    Ich würde Widerspruch einreichen.


    ICh schicke dir gleich mal per PN ein Gerichtsurteil, vielleicht ist es ja hilfreich.


    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • hi, ich habe eine grundlegende frage. ich beziehe bald eine kleine wohnung/appartment und würde gerne wissen, wie das mit der wasser- und stromrechnung aussieht. für den vermieter muss ich nur die WM am monatsanfang überweisen. wem überweise ich denn die strom- und wasserkosten? muss ich strom und wasser genauso bei einer firma bestellen, wie zb. internet bei alice?

  • Hallo Kätzchen35,


    quote
    Zu den vom Amt zu übernehmenden Kosten zählen neben den Heizkosten auch die “kalten“ Nebenkosten wie Wasser, Müllentsorgung, Schornsteinfeger, auf Mieter umgelegte Versicherungen und Steuern. Lediglich Strom (Ausnahme: Heizstrom) und Warmwasserbereitung sind bereits mit den Regelsätzen abgegolten. Als Warmwasserkosten ziehen die meisten Ämter pauschal 18% von den Heizkostenabschlägen ab. Alternativ werden Kopfpauschalen von etwa 9 Euro pro Person im Monat angesetzt.
    Läuft allerdings die Warmwasserzubereitung über einen Durchlauferhitzer odere über einen Elekroboiler wird nichts abgezogen.
    quote


    Ich heize ebenfalls mit Ölradiatoren, also mit Strom. Wie wird das denn nun berechnet?
    Im voraus vielen Dank.
    isegrim