Wie vorgehen...? Alleinerziehend mit 10 mon. Kind

  • Hallo liebe Leute,


    ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
    Kurz zu meiner Situation:
    ich bin 29 Jahre alt und habe ein 10 Monate altes Baby. Wohne momentan bei meinen Eltern. Aus meiner alten Wohnung bin ich vor einem Jahr ausgezogen, da mit meinem Freund zusammenziehen wollte. War dann vorübergehend bei meinen Eltern - und bin da bis heute - mit Zusammenziehen wird nichts :-(
    Ach ja, bis zum Mutterschutz war ich berufstätig und bin jetzt 3 Jahre in Elternzeit.


    Ich kann nicht länger bei meinen Eltern wohnen bleiben und möchte einen ALGII Antrag stellen. Wie sollte ich vorgehen?


    Ich dachte daran, mir jetzt erst eine Wohnung zu suchen. Worauf muß ich achten? Max. 60 qm und 440 Euro, stimmt das?


    Anschließend den Antrag zu stellen (damit ich dann gleich die nötigen Unterlagen wie Mietvertrag usw. vorlegen kann).


    Dann wird ja wahrscheinlich erst noch ausgerechnet, ob ich überhaupt was bekomme oder der Kindsvater genug hat um Unterhalt zu zahlen, oder?


    Oder würdet Ihr anders vorgehen, andere Reihenfolge? Ich fühl mich gerade ziemlich überfordert, bitte helft mir!


    Vielen lieben Dank.
    Anne

  • Hallo Anne,


    ich würde an deiner Stelle zuerst den ALGII Antrag stellen, damit du zuerst schon mal den Lebensunterhalt für dich und dein Kind sicherstellen kannst und nicht mehr von deinen Eltern abhängig bist. Das sollte zumindest erst einmal ein wenig Erleichterung bringen.


    Wenn dein Antrag bewilligt ist ist, bzw. bei der Neuantragsstellung solltest du dann mit deinem Sachbearbeiter über deinen Wohnungswunsch sprechen. Dieser kann dich dann auch über die Mietobergrenzen informieren. Dann kannst du "in Ruhe" eine Wohnung entsprechend der Kriterien suchen und mit einer Mietbescheinigung einer Zusicherung der Zahlung einholen. Die Mietobergrenzen sind in jeder Stadt anders.


    Info: Als Mutter mit einem Kind hast du auf jeden Fall Anspruch auf eine eigene Wohnung, im Falle einer Ablehnung (die nicht rechtens wäre), Beratungsschein holen und einen Fachanwalt aufsuchen.


    LG
    dererklärbär

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