Wohnung mit 23

  • Hallo
    ich bin 23 Jahre alt werde im August 24. Werde aber ab 22.3 Hartz 4 empfangen. Wenn ich keine arbeit finde, wonach es leider aussieht. Aber überall finde ich nur das man ab 25 aus dem Elternhaus raus kann ausser es geben besondere gründe. Was sind diese Gründe? Ich wohne also noch bei meinen Eltern. Aber (war selbstständig hatte eine Gaststtätte) bin seit 15.1 jetzt arbeitslos und habe schon Bewerbungen unterwegs, aber von denen ich bisher antworten habe nur Absagen- klar ich kann mich auf alles Bewerben auch wie meine Mutter meinte in der Zeitung war ne Anzeige aber erst ab 25. Da sehe ich aber nicht ein das ich das Geld rausschmeisse und die Absage sicher ist. Also kracht es ständig. Da meine Eltern auch eine Gaststätte sind deren Schlafzeiten auch etwas anders. Und da ich nur ein Zimmer habe im ausgebauten Speicher wenn ich besuch habe müssen wir erstens bei meinen Eltern am Wohnzimmer vorbei oder am Schlafzimmer. Das Bad ist gegenüber meiner Eltern Schlafzimmer und Musik und TV geht auch nicht zu laut, will ja dann auch rücksicht nehmen weil ich den Streit aus dem Weg gehen will. Hätte ich ne eigene Wohnung könnte ich zb Bescuh bekommen wann ich will oder auch wenn ich mal weg gehe brauch ich wenn ich nach hause komme nicht ganz so viel rücksicht nehmen und könnte auch mal noch abends wenn mit nach hause nehmen. Ohne das ich mir wieder vorträge anhören muss. Das ich auch hinter mir Tür zu machen kann ohne das mich wer nervt das ich meine Wäsche machen kann ohne fragen zu müssen Mama darf ich mal deine Waschmaschine benutzen oder auch wenn ich Hunger habe einfach mal was kochen ohne zu fragen was machst du denn und so spät doch nicht mehr und bla bla... Habe ja vorher schon gesucht aber noch nicht das passende gefunden. Jetzt weiss ich aber nicht ob ich weiter suchen soll oder kann weil ich z.Z. nur 349,80 ? im Monat kriege.

  • Hallo Yvonne1983,


    natürlich kann ich Verständniss für deine Situation aufbringen, das allein was du aufgezeigt hast, rechtfertigt noch keine Zustimmung eines Auszuges. Ja, laut SGB II dürfen U25jährige NICHT ohne Genehmigung des Amtes so einfach ausziehen. Sollte Er Sie Es es trotzdem tun, dann entfallen die Kosten der Unterkunft.


    §22 SGB II 2a
    (2a) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn


    1. der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,


    2. der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder


    3. ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.


    Also mein Ratschlag, arangiere dich mit deiner Mutter. Setzte alle Kraft in Bewerbungen. Zitat: "..meine Mutter meinte in der Zeitung war ne Anzeige aber erst ab 25..." Selbst da kann ich deiner Mutter nur zustimmen.
    Nicht böse sein,..............aber nur weil es mal unstimmigkeiten gibt, gleich ausziehen zu wollen ist der falsche weg.


    Liebe Grüße
    Kätzchen

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