Anspruch auf AlgII?

  • Hallo, da mir die Auskünfte über den Anspruch auf Alg II nicht wirklich weiterhelfen, bin ich hier neu und hoffe, daß mir hier einige meiner Fragen beantwortet werden können.


    Ich lebe mit meinem 22jährigen Sohn zusammen, habe einen 19,25 Stunden-Job mit durchschnittlich 850 € netto im Monat. Mein Sohn ist in einer schulischen Ausbildung und bekommt 192 € Schülerbafög. Dazu kommen 154€ Kindergeld und 76€ Wohngeld.


    Wir leben seit 21 Jahren in einer 75qm Wohnung - 15qm zuviel, ich weiß :) -, die warm mit Strom 588 € kostet. Die Miete ist erst in den letzten Jahren so gestiegen( u.a. wegen der Energiepreiserhöhungen), aber ein Umzug war finanziell nicht machbar und auch nicht wirklich sinnvoll, da mein Sohn Mitte nächsten Jahres seine Ausbildung abgeschlossen haben wird, die Chance auf einen Job sehr gut ist und dann endlich eine eigene Wohnung beziehen kann. Dann stünde ich wieder mit 3,5 Zimmern da, die nicht angemessen wären.
    Ich habe immer gedacht als Erwerbstätiger stünde einem kein Alg II zu und habe erst jetzt von ergänzendem Alg gehört. Daß das Wohngeld dabei wegfällt ist mir klar, aber wie sieht es mit dem Schülerbafög aus - wird es angerechnet oder besteht bei Antrag auf Alg II kein Anspruch mehr darauf?


    Wir leben seit vielen Jahren von meinem Halbtagsjob, Kindergeld und Wohngeld. Irgendwie hat es immer gereicht, ( Kein Auto, kein Urlaub, keine Extravaganzen) aber jetzt reicht es immer öfter kaum zum Leben.
    Da gerät selbst ein Berufsoptimist wie ich ganz schön ins Trudeln..:eek:..und eine Vollzeitstelle ist auch nicht so einfach zu bekommen... Bin froh, daß ich einen Job habe!!
    Kann mir jemand sagen, ob ein Antrag auf Alg II sinnvoll wäre?


    Lieben Dank im voraus

  • Ein Alg2-Antrag könnte sich lohnen:


    Bedarf: 345,- Euro Mutter + 276,- Euro Kind + Kosten der Unterkunft (Die Wohnung ist natürlich unangemessen groß, ich gehe mal von einer angemessenen Miete von 450,- aus). Ergibt einen Gesamtbedarf von 1071,- Euro.


    Demgegenüber stehen folgende Einnahmen: 192,- Euro Schüler-Bafög, Kindergeld(um Versicherungspauschale bereinigt) 124,- Euro, bereinigtes Erwerbseinkommen 600,- Euro. Einkommen insgesamt: 916,- Euro.


    Mit dieser Rechnung ergäbe sich ein Aufstockungsanspruch von 155,- Euro.


    Aber: bei Berücksichtigung des Wohngeldes beträgt die Lücke nur noch 79,- .


    Ich kenne nicht die tatsächliche Höhe der angemessenen Miete, auch könnten sich unter Umständen noch höhere Absetzbeträge ergeben, sodass der Anspruch höher oder niedriger ausfallen kann.


    Nachbemerkung: Es gibt zwei verschiedene Arten von Bafög: Wer Schülerbafög bezieht hat Anspruch auf SGBII-Leistungen wogegen bei Studenten-Bafög kein Anspruch besteht.

  • Hallo buntemischung,


    möchte hier mal ein wenig korrigierend bei Peter eingreifen da die Berechung von ihm nicht so ganz stimmt.


    1. Dein Bedarf
    345 ? Regelsatzleistung für dich
    276 ? Regelsatzleistung für deinen Sohn
    41 ? Mehrbedarf Alleinerziehung (zumindest soweit mir bekannt, die SGB II Änderung Kinder bis 25 in die BG mit einrechnet müsste hier konsequenterweise auch dieser MB gewährt werden.
    und die vollen Mietkosten abzüglich Strom (ist im Regelsatz und evtl einer Warmwasserpauschale von 12,30) wenn ich von 38 ? Strom ausgehe also
    537,70 ? Miete


    Macht zusammen einen Bedarf
    1199,70 ?


    2. Das Einkommen
    Da ich leider dein Bruttoentgelt nicht weiß gehe ich hier mal von 1.200 ? aus dann hättest du einen Freibetrag von 300 ? also bei 850 ? Nettoeinkommen sind anrechenbar
    580 ?
    Auf BAFÖG müssen 20 % Freibetrag gewährt werden bleiben bei 192 ? also
    153,60 ?
    154 ? Kindergeld


    Macht zusammen Einkommen von
    887,60 ?


    Wenn meine Annahmen also alle richtig sind hättest du einen rechnerischen Anspruch auf
    312,10 ?


    Wie gesagt bei der Miete und deinem Bruttoeinkommen sind ein paar Unwägbarkeiten mit drin was den Anspruch um ein paar ? nach oben oder unten verschieben kann. Die Versicherungspauschale die Peter erwähnt wird für deinen Sohn nciht gewährt, da er keinen eigenen Hausstand und somit auch keine eigenen Pflichtversicherungen hat und nachweisen kann, er ist als Schüler immer noch in allem bei dir versichert. Aber alles in allem sollte hier ein Antrag Erfolg bringen. Mit konkreten Zahlen könnte ich es spitz ausrechnen denke aber das das hier nicht mehr so entscheidend ist. Ach ja das Wohngeld fällt weg, tut dann aber auch nicht wirklich weh.


    LG
    dererklärbär

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinung und Kentnis. Sie stellen keine gesetzliche oder gar verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Hallo und vielen Dank euch beiden für eure Antworten.:)



    Ich werde mich in den nächsten Tagen mal hinsetzten und versuchen, mich mal durch dieses Gewühl der angemessenen Miete, des Schülerbafögs und diversen anderen "Fallstricken" zu arbeiten.


    Eigentlich sollte durch Hartz IV ja alles leichter und übersichtlicher werden....Habe selbst zwei Jahre für Berufsbetreuer gearbeitet und damals ganz viel mit dem SGBG zu tun gehabt, aber durch dieses Chaos jetzt steige ich einfach nicht mehr durch...
    Ich glaube, es geht vielen Menschen so und sie krebsen mit weniger Geld durchs Leben, als ihnen eigentlich zustände. Die Sachbearbeiter sind leider meist völlig überfordert und entnervt.
    Nochmal:


    Vielen Dank!!


    LG
    Birgit