Hartz IV, zwei Kinder 10+12, geschieden, Wohnung zu gross. Ich weiss nicht weiter

  • Hallo zusammen!:)


    es geht nicht um mich selber sondern um einen sehr guten Freund von mir. Er bezieht Hartz IV und hat bis letztes Jahr Oktober noch für jedes Kind 207 Euro bekommen abzüglich 154,00 Euro Kindergeld da die beiden immer im Wechsel alle 2 1/2 Tage bei ihm und bei seiner Ex-Frau waren.


    Seit Oktober 2006 ist das nicht mehr so und seine Kinder 10 + 12 kommen nur noch alle 14 Tage von Freitags bis Sonntags zu ihm. Die ARGE hat ihm natürlich die 207 Euro pro Kind gestrichen. In diesem Monat haben sie ihm die Leistungen komplett gekürzt bzw. er hat zum 01. des Monats nichts bekommen mit der Begründung die Sachbearbeiterin wolle mal persönlich mit ihm reden :eek: . Ich habe in dem Moment wirklich gedacht " ja gehts noch?"


    So, nun zum Punkt. Die ARGE fordert ihn auf sich eine kleinere Wohnung zu suchen da er für die ARGE als alleinstehend gilt und die Kaltmiete zu hoch ist. Sie gehen jedoch nicht darauf ein, dass er 1/3 des Monats (Ferien mit inbegriffen) seine Kinder bei sich hat und sie auch versorgen muss.


    Ich meine ich komme schon so gerade mit den 345,00 Euro im Monat zurecht, doch nun frage ich mich wie ein Vater von zwei Kindern damit zurecht kommen soll wenn er 1/3 des Monats seine Kinder hat. Der Witz an der Geschichte ist, sein Ex-Frau geht arbeiten bekommt für beide Kinder natürlich das Kindergeld und erhält noch Unterhaltsleistungen vom Staat für die jüngste Tochter. Die ARGE schlug ihm vor, entweder jemanden zur Untermiete für seine Wohnung zu finden oder aber auszuziehen.


    Meine Frage ist, ob es im Gesetz nicht irgend wo eine Klausel gibt für "alleinstehende" die Kinder haben mehr Anspruch auf Leistung zu bekommen, als jemand der wirklich alleinstehend ist?


    Es kann doch nicht sein, dass ein Vater der und wenn es nur alle 14 Tage sind und zur hälfte in den Ferien, seine Kinder sehen will und zu sich nimmt, schlechter gestellt wird als jemand der wirklich für sich selber verantwortlich ist?:eek: :mad:

  • Er sollte zum Anwalt gehen. Warum nimmt er denn nicht die Kinder, wenn seine Frau ohnehin berufstätig ist?
    Fakt ist leider, daß er tatsächlich als alleinstehend gilt und deshalb nur Anspruch auf 45 m2 hat - egal wie oft ihn seine Kinder besuchen. Die ganze Sache müßte anders geklärt werden. Zum Beispiel, indem die Kinder eigentlich bei ihm wohnen und nur zu Besuch bei seiner Frau sind. Erst danach könnte er bei der ARGE einen größeren Bedarf geltend machen.
    Selbst wenn seine Kinder den ganzen Monat bei ihm verbringen würden - solange sie offiziell bei seiner Frau leben, hat sie Anspruch auf Kindergeld und Mehrbedarf an Wohnung und Geld. Wenn die Frau für das jüngste Kind den Unterhalt bevorschußt bekommt, könnte er sich mit dem Jugendamt in Verbindung setzen, bei dem er ohnehin eigentlich pro Kalendertag eine Bewerbung vorweisen müßte - vielleicht erkennen sie seine Erziehungsarbeit an und reduzieren dadurch den Unterhaltsvorschuß. Aber das MÜSSEN sie nicht! Der Unterhaltsvorschuß wird übrigens auch nicht endlos gewährt, sondern nur bis 12 Jahre und höchstens 60 Monate, wenn ich es richtig in Erinnerung habe.

  • Hallo,


    das ist eine sehr merkwürdige Angelegenheit.
    Wenn Eltern sich die Erziehung der Kinder teilen, und die Kinder teilweise beim Vater und der Mutter leben, erhöht sich der Bedarf trotzdem nicht!
    Jedes Kind bekommt 207€ monatlich, abzüglich des Kindergelds und UVG.


    Hier wird irgendetwas bei der Antragsstellung untergegangen sein, da die Mutter arbeitet müsste sie ja eigentlich in der Lage sein die Kinder zu unterhalten.
    Somit dürfte eigentlich kein Anspruch auf ALG2 für die Kinder bestehen.


    Eine kleinere Wohnung wird er sich suchen müssen, da die Kinder ihren Lebensmittelpunkt bei der Mutter haben.

  • Die Kindergeldkasse splittet die Beträge nicht, Antragssteller ist immer die Person bei der die Kinder ihren Lebensmittelpunkt bzw. bei dem Elternteil der das Sorgerecht oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat.