Mit übernahme

  • Hallo Morpheus,


    die "Restmiete" musst du selbst tragen.


    Ist die Wohnung denn angemessen? Wenn ja muss das Amt die angemessenen Kosten übernehmen.
    Wenn nicht, dann zahlt das Amt eben nur die angemessenen Kosten und den Rest, wie in deinem Fall, musst du aus deinem Regesatz selber tragen.


    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Ja, die wohnung ist angemessen. Aber ich weis noch nicht ob wir die Genehmigung für den auszug bekommen. Da unsere SB uns schon öfters verarscht hat.


    Wir wollen in einen anderen landkreis ziehen. Die wohnungsmiete ist angemessen.
    Grüsse

  • Hallo Morpheus,


    wir sprechen momentan von der bestehenden Wohnung?
    Wenn die Miete im angemessenen Bereich liegt, so MUSS das Amt dies auch übernehmen.
    Wie hoch ist den der Betrag der "fehlt"?
    Um mir einen einblick zu verschaffen müsste ich mir den Bescheid anschauen.


    Wenn die momentane Wohnsituation angemessen ist, wird es schwer sein einen Umzug genehmigt zu bekommen, es sei denn du kannst vorweisen, das du eine Arbeit in dem Landkreis gefunden hast wo du hinziehen möchtest oder eure jetzige Wohnung weist erhebliche Mängel ( wie z.b. Schimmel) auf.
    Sollltest du einfach ohne Genehmigung umziehen, werden KEINE Umzugskosten oder Kautionskosten übernommen. Die angemessenen Miete muss jedoch auch dann übernommen werden.




    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Die jetzige Wohnung kostet kalt 250 ? und warm ohne strom 350 ?
    Die neue wohnung kostet 480 ? kalt und warm 710 ?. Dies ist für Ingolstadt angemessen.


    Wir haben eine starke Schimmelwohnung. Diese Wohnung wurde vom arzt bescheinigd als nicht mehr bewohnbar. Schon im Nov.
    Ich hatte diese Situation meiner SB schon im Januar mitgeteilt. Und sie meinte wir hätten eine genehmigung da der Umzug notwendig ist. Dies würden wir schriftlich bekommen. Bis heute bekamen wir nichts.


    Jetzt haben wir eine Wohnung gefunden die angemessen ist. Laut aussage des neuen SB der neuen zuständigen ARGE brauche ich die erlaubnis zum auszug.


    Ich rief meine SB an aber diese ist im Urlaub. Die Vertretung konnte in meinen unterlagen keine Erlaubniss noch eine absage zum auszug finden. Die neue Vermieterin macht druck. Da es sehr eilt.


    Umzugskosten und Koution wäre evtl. kein problem da ich mir dies von verwa´ndten leihen könnte. Es geht hauptsächlich um die Diferenz der alten und neuen Miete.