Vom Mietfreien Verhältnis in eines mit Miete ziehen

  • Hallo,


    ich bin 24 Jahre alt und wohne schon eine Weile nicht mehr bei meinen Eltern. Also nehme ich mal an das ich generell erteinmal umziehen darf wie ich möchte.:) :)
    Ich habe bis vor einem Monat ein Abendgymnasium besucht und BaföG erhalten, doch ab Juli muss ich ALG2 beantragen. So weit so gut.
    Ich wohne seit einem Jahr bei Bekannten und zahle dort keine Miete. Aber sie sicherten mir das Wohnen bei ihnen nur bis zum Ende meiner Schulzeit zu. also muss ich jetzt schnell ausziehen. Die beiden sind Rentner und wollen auch mit Ämtern nicht das Geringste zu tun haben. Das haißt sie bescheinigen mir gar nichts und ich darf sie auch nicht auf irgendwelchen Anträgen angeben.
    Nun habe ich vor mit meinem Ex- Freund in eine gemeinsame Wohnung zu ziehen, das wir uns gut verstehen und er umziehen muss, da er auf dem Land wohnte, kein Auto hat und nach Berlin ziehen möchte wegen der besseren Verkehrsanbindung.
    Man hat ihm die neue Wohnung für zwei Personen (68m², 3 Raum, 442 Euro warm) auch anstandslos genehmigt. Jetzt wird nur noch die Geschichte mit den Umzugskosten geprüft, die uns aber eigentlich im Zweifelsfall auch nciht so sehr wichtig sind, da wir Kartons haben und uns ein Auto eventuell von Freunden leihen könnten.
    So aber nun zu mir und meinem Problem:
    Meinen Antrag kann ich erst mitte Juli abgeben, da früher kein Termin frei war. Umziehen muss ich aber schon zum 1. August.
    also, ich war jetzt zweimal beim Jobcenter gewesen und habe dort mein Problem geschildert.
    die erste Bearbeiterin sagte immer nur sie sei erst zustäbdig wenn ich einen Antrag gestellt habe. Auf meine Frage ob ich denn wenn sie zuständig sei einfach umziehe dürfe, meinte sie nur: klar, sie dürfen machen was sie wollen,denn ich bin ja erst zuständig wenn sie einen Antrag abgegeben haben, gehen sie doch zum Jugenamt und schildern dort ihr Problem.
    Beim zweiten Mal war eine andere Bearbeiterin sehr nett zu mir, aber auch sie wich meinen Fragen immer aus. Sie gab mir den Antrag mit und meinte ob ich umziehen darf wird erst entschieden, wenn der Antrag bewilligt ist. Nun das Problem: ich habe einen Termin zur Antragsabgabe erst am 12. 07. 07 und ich muss am 1. August definitiv in einer neuen Wohnung wohnen.
    Was mache ich denn nun? Keiner sagt mir ob das mit dem Umziehen okay ist, jedenfalls nicht bevor ich den Antrag bewilligt bekomme. Also was tun, denn wenn ich zur Antragsabgabe gehe ist der Mietvertrag unterschrieben.
    Ich dachte ich lege bei meinem Antrag noch ein Schreiben bei, dass ich nur noch im Bewilligungsmonat Juli an meinem alten Wohnort wohne und dann woanders. Ich lege dann eine Kopie des Mietvertrages bei. Aber bekomme ich da nicht Probleme? Ich muss wie gesagt ausziehen, da meine Bekannten nichts mit Ämtern und auch nicht mehr mit mir zu tun haben wollen. Aber ich habe große Angst, dass die Wohnungsbaugesellschaft keine Miete bekommt.
    Und nochwas, da wir ja eigentlich eine WG sind( was mir aber schon gesagt wurde nicht anerkannt wird) möchte ich mich auch selber vertreten, also nciht einfach nur zu einer BG dazugezählt werden, wo einer dann das Geld für beide auf sein Konto bekommt.
    Danke schon mal für eine Antwort
    Liebe Grüße Kerstin