Übernahme von Therapiekosten

  • Hallo,


    ich habe eine Tochte (8Jahre) bei Ihr wurde Dyskalkulkie diagnostiziert. Die Diagnose kostet allein ca. 120? und pro Monat weitere 200?, die eventuell vom Jugendamt übernommen werden. Kann ich auch auf der ARGE einen Antrag stellen zur anteilmäßigen Übernahme der Kosten, da es ja nicht bei den 200? bleibt, hinzu kommen Fahrtkosten, Betreuung in der Zeit meiner jüngsten Tochter usw. Hat jemand damit schon Erfahrung gemacht?


    Vielen Dank schon im vorraus

  • dafür ist deine krankasse zuständig... wenn du über 82 Euro bist für dieses jahr, dann kannst du einen befreiungsantrag bei der Krankenkasse stellen und absofort musst du keine praxisgebühr und keine arzneimittel mehr zahlen, die dir der arzt verschreibt... zudem hast du keine krankenhauskosten mehr... was nun mit deinen speziellen fall ist, da wende dich am besten zuerst an deine krankenkasse... ganz unabhänig vom amt... :)))) die befreiung gilt dann für das restliche jahr... und muss dann nächstes jahr wieder gestellt werden...

  • JoachimM wenn das so ist, wird PÜNTCHEN also nichts bekommen. Weil das man bei HARTZIV aufgrund von besonderen "Aufwendungen" mehr bekommt das wäre mir neu... Rollstuhlfahrer bekommen schließlich auch keine extra Entschädigungen von der HartzIV stelle...