Wohnungsermittlung: So geht die ARGE vor.

  • Wenn die ARGE den Aussendienst zur Wohnungsermittlung einschaltet, wird folgendes (teilweise rechtswidriges) Verfahren praktiziert:


    1. Der "Ermittler" sucht die Adresse auf und klingelt. Falls der Leistungsempfänger nicht öffnet bzw. keine Klingel/Briefkasten mit dem Namen des betreffenden Leistungsempfängers vorhanden ist, klingelt er beim Nachbarn. Dann stellt er sich allgemein vor als Amtsperson und will den Leistungsempfänger sprechen. Falls Ihre Nachbarn, die eigentlich gar keine Auskünfte geben müssen, Ihnen nicht wohlgesonnen sind, könnten sie zum Beispiel sagen, dass Sie hier gar nicht wohnen.


    2. Nach dem zweiten Versuch, den Leistungsempfänger anzutreffen, wird dieser im Falle des Nichtantreffens mit einem sehr kurzfristigen Termin brieflich in die ARGE einbestellt. Beabsichtigt ist, daß er den Brief nicht rechtzeitig erhalten kann, wenn er nicht jeden Tag seinen Briefkasten am angegebenen Wohnort leert. Dann muss er um einen Ersatztermin bitten. Jetzt nicht den Fehler machen, per email diesen Termin zu vereinbaren. Es kann sein, dass der Sachbearbeiter am gleichen Tag antwortet und Sie für den nächsten Morgen zur frühestmöglichen Zeit einbestellt. Wenn Sie ihre emails nicht mehrmals am Tag abrufen, haben Sie wieder den Schwarzen Peter.


    3. Beim Termin in der ARGE fragt Ihr Sachbearbeiter zuerst, ob Sie etwas mehr Zeit mitgebracht haben. Das ist eine Falle. Mehr dazu später. Dann holt er den Mitarbeiter des Aussendienstes dazu. Dieser erklärt mit stolz geschwellter Brust oder öfter Bauch, daß er Sie zweimal nicht erreicht hat und daß diese und jene Aussagen von Nachbarn vorliegen, die Sie belasten. Dann bezichtigt man Sie des Leistungsmißbrauchs und droht mit dem Entzug der Leistungen.


    4. Jetzt NICHT DIE NERVEN VERLIEREN. Wenn Sie Ihre Angaben zum Wohnsitz aufrecht halten, breitet sich diebische Freude auf dem Gesicht des Ermittlers aus und er schlägt vor "gleich jetzt", weil er gerade Zeit habe, zu der Wohnung zu fahren, und sie gemeinsam zu besichtigen. Jetzt können Sie sich wenigstens nicht mehr mit Zeitnot herausreden, wenn Sie vorher gesagt haben, dass Sie Zeit mitgebracht haben.


    5. Nun kommt der wichtigste Satz: SIE MÜSSEN NIEMANDEM ZUTRITT ZU IHRER WOHNUNG GEWÄHREN. Ihre Privatsphäre steht unter Schutz des Grundgesetzes (Art 13, Abs. 1). Darüber werden Sie natürlich auf der ARGE regelmässig nicht aufgeklärt. Nun werden Sie „gegrillt“. Die beiden Mitarbeiter rechnen Ihnen nochmals Ihre „Sünden“ vor und fordern Sie bis zu dreimal massiv auf, sich zu entlasten und die Wohnungsbesichtigung jetzt gleich durchzuführen. Wenn Sie nun Einwände bringen (Krankheit, Arztbesuch, Renovierung etc.) wird versucht, einen Termin in Bälde auszumachen. Lassen Sie sich darauf nicht ein. Sie brauchen eigentlich nur zu sagen, dass die gewünschte Wohnungsbesichtigung heute sicher nicht stattfinden wird und dass Sie sich rechtlich beraten lassen werden. Das sollten Sie dann auch tun!!!
    Sie haben Anspruch auf kostenlose Beratungshilfe. Je nach Bundesland müssen Sie dazu zum Amtsgericht Ihres Wohnorts (den natürlich, den Sie auf der ARGE angegeben haben!) gehen und einen Antrag stellen oder Sie können direkt zum Rechtsanwalt für Sozialrecht gehen.


    6. Als letzter Trumpf wird Ihnen vorgehalten, dass Ihr Verhalten strafrechtliche Folgen haben kann. Das ist natürlich richtig. Die Behörde kann neben dem Bußgeldverfahren auch ein Strafverfahren wegen Betrugs anstrengen. Allerdings muß hier die Behörde dann beim Staatsanwalt lückenlose Beweise abliefern. Sie sollten also „Munition“ haben, die Vorwürfe zu entkräften. Wenn Ihre Nachbarn als Zeugen zum Prozess geladen werden und nicht die Aussage verweigern, sondern Sie „reinreiten“, haben Sie natürlich schlechte Karten.


  • Wie kann ein einzelner Mensch so viel Schei..... in einem Beitrag verzapfen?


    zu 1: Richtig. Das kommt jeden Tag vor. Der Nachbar mag den Leistungsempfänger gar nicht oder will ihm was böses, weil er ja Hartz IV bekommt. Stimmt.


    zu 2: auch Richtig. Der Ermittlungsdienst der ARGE sucht sich ganz geziehlt Leute aus um diese dann langzumachen. Ich kenn es nur so, dass das Schreiben zurückdatiert wird und dann obendrein auch noch Sanktionen verhängt werden.


    zu 3: es werden sofort die Leistungen entzogen und natürlich nie wieder gezahlt.


    zu 4: wie wahr. Für den gemeinen Mitarbeitern der ARGE gibt es nichts, was mehr Spaß macht. Es wird auch bespuckt und getreten.


    zu 5: gegrillt wird täglich, mit Vorliebe Leistungsempfänger.


    zu 6: Es wird grundsätzlich jeder angezeigt. Irgendwas wird im Laufe der Zeit ja zu finden sein, oder?


    Nur für den Fall, dass Du das nicht verstehst: Das ist IRONIE.:cool:


    Ist aber doch sehr interessant, was Du alles vom Ermittlungsdienst weißt.
    Und jetzt mal zur Klarstellung: Der Ermittlungsdienst in natürlich auch für den Verdacht des Leistungsmissbrauch da, der ja leider nicht selten vorkommt. Vornehmlich allerdings gehen die Damen und Herren in die Wohnungen, um beispielsweise Bedarfe zu ermitteln oder Wohnungsschäden festzustellen.
    Das kommt bei solchen Vögeln wie dir natürlich nicht an, warum auch.


    Frei nach Nuhr: [Blockierte Grafik: http://www.my-smileys.de/smileys3/100.gif]


  • Falls noch Fragen zur Arbeitsethik von ARGE-Mitbeitern bestehen, konnte sie dieser Beitrag sicher ausräumen...

  • Falls noch Fragen zur Arbeitsethik von ARGE-Mitbeitern bestehen, konnte sie dieser Beitrag sicher ausräumen...


    Na siehst Du, hast Du was gelernt:p


    Ich kann es nicht ausstehen, wenn Leute, die von nichts, aber auch gar nichts ne Ahnung haben, andere, die vielleicht tatsächlich mal Hilfe brauchen so verunsichern, dass die meinen, die ARGE ist nur dafür da, um irgentwelchen Sachbearbeitern den Tag zu versüßen indem sie Leute runtermachen.:mad:


    Fakt ist nun mal, dass leider viel zu viele Menschen bescheißen und die, die ehrlich sind, teilweise mit darunter zu leiden haben.
    Würde es nicht so ehlendig viele Schmarotzer geben, die auf Kosten anderer in der Sonne liegen, wäre die ganze Nummer sicherlich nicht so, dass man alles prüfen müßte, hätte aber auch den Nachteil, dass Du nicht so einen Dreck ins Forum schreiben könntest.


    Von daher viel Spaß bei deinen zukünftigen Besuchen und erfreue uns doch mit neuen Geschichten die das Leben schrieb.

  • Also ich möchte mal dazu sagen, mein Freund hat sich von mir getrennt und ich habe einen neuen Antrag stellen müssen. -Vorschlag der ARGE- Eine neue Wohnung hatte ich nocht nicht -wie auch von heute auf morgen?- und mir wurde gesagt der Antrag gilt erst ab da wo ich ausgezogen bin. Schon klar alles kein Problem. Trotzdem hatte ich aber im Haus meines Ex Freundes 2 Herren vom Amt sitzen, die kontrollieren wollten was hier so abgeht. Ich finde das nicht gerecht fertigt. Denn: für die Zeit wo ich keine Wohnung habe, war mir klar das ich keine Leistungen bekomme.


    Kein Problem wäre für mich gewesen, wenn die zur neuen Wohnung gekommen wären. Das hätte ich nachvollziehen können, kein Thema. Aber so fühle ich mich persönlich ungerecht behandelt.