Umzug bzgl.Arbeit/miete alte wohnung

  • hallo,


    und zwar gehts darum ein Bekannter ist hierher gezogen bzgl.Arbeit. Ich habe ihn vorerst aufgenommen, dass er sich ein Standbein schafft.
    Dies hat auch schnell gewirkt innerhalb von 2 Tagen hat er einen Arbeitsvertrag unterschrieben, nachdem wir mit der ARGE telefoniert haben und die wiederrum mit dem Arbeitgeber.
    Nun haben sie den Antrag als ersates wegen Umzug abgelehnt, er darf net mal so einfach umziehen wegen Arbeit schon gar net ins andere Bundesland.
    Daraufhin kam ich denen mit den genauen Anträgen, klare Ansage das dies nicht verwehrt werden kann da er eine Arbeitsstelle hat mit evtl. Übernahme.....Arbeitsvertrag allerding auf unbestimmte Zeit.


    Jetzt meine Bedenken, bin ein Normalverdiener (992 ? netto), habe ein Kleinkind 3 Jahre (256?) muss selber Kiga bezahlen ect.
    Nun Sagen die ok Arbeit kann er nehmen aber die Frist aus der Wohnung die Monatsmieten 3 Monate muss er selber übernehmen. Die Vorraussetzung das er unterschreiben konnte war die das er sofort anfängt mit arbeiten.
    Wie ist das normal muss doch die ARGE eigendlich helfen und net die Gelder streichen?! Und andere dadurch in den Ruin ziehen?


    er wird nur ca 800? netto verdienen kann sich auch keine 2 haushalte leisten.
    Kündigung der alten wohnung ist geschehen.


    Liebe Grüße
    Samy

  • Mein Bekannter hat seine Wohnung in 650km Entfernung, diese wurde gekündigt aufgrund der Arbeitsaufnahme. Die Kündigungsfrist von 3 Monaten hat er einzuhalten und wird lt. Amt nicht übernommen. Dies sagten wir der Wohnbaugesellschaft und die bestehen auf ihre Kündigungsfrist.
    D.h. er muss 2 Haushalte führen von knapp 800 €, da ich ihn in der Hinsicht absolut nicht mehr finanziell unterstützen kann.
    Die Vorraussetzung für meinen Bekannten sein Arbeitsvertrag war gewesen, das er sofort umzieht und direkt anfängt mit arbeiten.Der Umzug ist bisher (3 Wochen) nicht erfolgt, da die Arbeitsaufnahme am Tag nach dem Arbeitsvertragzustandekommen erfolgt ist.
    Umzug ist klar wird übernommen, nach dem knurren eines Servicemitarbeiters und meiner klaren Aussage was mein Bekannter beantragen will.Der Servicemitarbeiter wollte das nämlich verweigern und wurde mir gegenüber frech, sowie die Behauptung "das gibt es nicht und er darf nicht ohne deren Einverständnis umziehen", obwohl wir ihm sagten, das dies bereits geschehen ist mit einer Sachbearbeiterin und das Einverständnis vorliegt.


    Meine Frage:
    Muss er die Miete der alten Wohnung selber tragen? Auch wenn er alleine versucht hat, mit Erfolg, seine Arbeitslosigkeit zu beenden? Der Umzug ist ja nicht einfach so erfolgt.