Ein paar allgemeine Fragen zu Umzug usw. !!!WICHTIG!!!!

  • Hallo erstmal!!


    Ich hab ein paar Problemchen mit dem lieben Arbeitsamt!!


    Ich hab vor einem Monat ausgelernt, gestern hab ich meinen ALG 2 Antrag abgegeben und mir wird meine Jetztige Wohnung auch bewilligt da ich seit 2003 schon aus dem Haushalt meiner Eltern ausgezogen bin!
    Seit einigen Monaten schon sind ich und ein Kumpel am überlegen zusammen zu ziehen!! (Er ist Student)
    Jetzt wollen wir diese Überlegung umsetzen und Planen einen Umzug nach Dresden ende diesen Monats!
    Ich habe in Dresden noch keine Arbeit, hier allerdings auch nicht!! Der Umzug würde von Brandenburg nach Sachsen gehen! Meine Chancen auf Arbeit sind in Dresden 100%ig besser als hier in dem kleinen Nest Senftenberg! VOR ALLEM IN DER GASTRONOMIE!
    Nun sagte mir aber das Arbeitsamt das ich wohl nich so einfach Umziehen kann weil ich dann ja dem Bundesland Sachsen Geld koste!
    Ich kann meinen Umzug komplett alleine Finanzieren und die Miete in der neuen Wohnung würde deutlich weniger Kosten als die Wohnung hier da ich dort ja nur die hälfte der Miete bezahle udn mein Kumpel die andere hälfte!!


    Würde das alles als Grund für einen Umzug reichen, einen Umzuge den ich komplett selbst bezahle!!


    Nächste Frag: Mein Kumpel wird in Dresden ein Neues Studium beginnen und wird dann BAfög beantragen, wo es eig. keine Probleme geben wird weil er bissher immer noch zuhause gewohnt hat!
    So ein Antrag dauert ja mehrere Monate bis er durch ist! Hat er die möglichkeit beim Arbeitsamt Leistungen in Form von einem Darlen zu bekommen bis sein BAfoG Antrag durch ist??



    Danke schon mal für eure Antworten!!

  • Hallo,


    ich wüßte nicht, warum du nicht umziehen darfst. Fraglich könnte höchstens die Erstattung der Umzugskosten sein.
    Das Zusammenziehen mit einem BAföG Empfänger ist auf kein Problem - ggf. solltet Ihr Euch Gedanken über eine geschickte Aufteilung der Mietkosten machen :)
    Es bietet sich an, den BAföG Antrag frühzeitig abzugeben, sprich direkt mit der Einschreibung (komplett mit allen Unterlagen - damit die Bearbeitung direkt startet). Unter Umständen ist ein Vorschuss auf BAföG möglich, der formlos zu beantragen ist.


    Gruß


    Philipp