Zusammenziehen mit LG

  • hallo,


    ich bin 36j, mache zur zeit eine schulische ausbildung und bekomme vom arbeitsamt monatl. 788,€. ich habe eine 9 jährige tochter die bei mir lebt, bin aber alleinerziehend.
    meine miete beträgt 380,- € warm und es sind 54qm...


    jetzt möchten mein lebensgefährte meine tochter und ich zusammenziehen.
    wir haben eine wohnung in aussicht ca. 95qm für ca. 494,-€ kalt. mein lg ist erwerbstätig und verdient im schnitt 1200-1300,- €...


    ich habe vom amt eine auflistung bekommen, dass der grenzwert der kaltmiete für ca. 75qm für einen
    3-personen-haushalt mit dem baujahr dieser wohnung 330,- € beträgt...


    meine frage...bezahlt das amt mir dann im schlimmsten fall nur die 330,-€?
    wird meine tochter da auch mit einem betrag berücksichtigt?
    würde mir ausser der 330,- € noch etwas zustehen? und wenn ja in welcher höhe ca.?


    vielen dank schon mal im voraus...

  • Also:


    Wenn Sie ohne Zustimmung der Arge umziehen, gibt es nicht mehr als die 380,-, die Sie vorher auch bekommen haben.


    Wären also 312+312+276 (wahrscheinlich für die Tochter)+380= 1280,- EUR
    Davon ab die 154 Kindergeld, bleiben 1126,- und davon ab der Verdienst des Partners


    1300 EUR - 100 EUR Pauschal= 1200 EUR - 20 %: 240= 960 EUR, bleiben 1280-154-960= 166 EUR Restanspruch.


    Soweit die graue Therorie.
    Rest erklärt der Sachbearbeiter der ARGE


    Gruß
    Glücksfrosch

  • hallo,


    zuerst einmal vielen dank für ihre/deine antwort@glücksfrosch...ich habe ja schon beim arbeitsamt vorgesprochen und die haben mir jetzt die formulare für den ag meines lebensgefährten etc. mitgegeben...


    wenn ich das jetzt richtig verstanden habe würde ich, wenn das arbeitsamt die wohnung nicht genehmigt, z.b. wegen der größe...
    auf jeden fall die 380,- € bekommen + 166,- € = 546,-€ :(


    wenn das arbeitsamt mir die wohnung genehmigt, dann wäre der betrag höher?