Habe ich Anrecht auf einen Umzug?

  • Hallo,
    ich habe folgendes Problem.Wir sind eine 4-köpfige Familie mit einer Tochter von 9 Jahren und einem Sohn von 7 Jahren und leben seit 8 Jahren in einer 3-Zimmer Wohnung mit 72qm.Seit einigen Jahren hegen wir den Wunsch eine größere Wohnung zu beziehen mit 4 Zimmern damit jedes Kind sein eigenes Reich hat,denn mittlerweile sind die Streitigkeiten zwischen unserer Tochter und unserem Sohn kaum noch zu ertragen,da sie Ihre eigenen Freiräume und Privatsphären brauchen.Aber jeder Gang zur Arge wegen eines Umzugs ist erfolglos.Ich bekomme immer wieder gesagt das ein Umzug nicht notwendig wäre da man Geschwister die nicht gleichen Geschlechts sind noch nicht trennen müßte,sondern erst wenn eins der Kinder das 12Lebensjahr erreicht hat für jeden ein eigenes 'Zimmer nötig wäre.Und das Aufgrund der Tatsache das wir bereits 8 Jahre in der Wohnung leben und ja zurecht gekommen wären könnte man ja wohl die Paar Jahre noch in Kauf nehmen.Ist das alles so richtig?Dürfen wir gesetzlich gesehen wirklich erst eine größere Wohnung beziehen wenn unsere Tochter 12 ist?
    Und wie sieht das mit der angemessenheit bei Wohnungen aus?Wie groß und wie teuer dürfte eine Wohnung sein?
    Wir haben schon seit längerem eine Wohnung im Auge die schon lange leer steht,sie ist von Baujahr 1985,hat 4-Zimmer auf einer Größe von 86qm und kostet 460euro kaltmiete,wären diese Daten angemessen?
    Und würde die Arge auch Renovierungskosten und Mietkaution übernehmen?


    Ich hoffe mir kann hier jemand weiter helfen.
    mit freundlichen Grüßen aus Mönchengladbach
    Dine:)

  • Hallo


    Also zu der qm Größe kann ich dir sagen das 2 Personen 70 qm zustehen und für jede weitere Person 10 qm anzurechnen sind. Das heißt 4 Personen = ca. 90 qm sind angemessen. Die Miethöhen kann man leider nicht pauschalisieren da sie von der Umgebung (Mietspiegel der Stadt,Land, Alt oder Neubau ect.) in der du wohnst abhängig sind.


    Leider gibt es dazu wenig bis keine Auskünfte, weil sich dort keiner Festnaglen lassen will.


    Evtl. versuchst du es mit einem Attest von einem Arzt, oder der Schule da evtl. auch die schulischen Leistungen der Kinder unter der Enge leiden könnten.


    Ich habe meinen Antrag im Juli für Oktober abgegeben und ende Sept noch keinen Bescheid gehabt. Ich hab dann über den Teamleiter des Sachbearbeiters eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingeleitet, und inerhalb von 3 Tagen hatte ich meinen Bescheid.


    Manchmal hilft es damit zu "drohen". Aber bitte immer freundlich in seiner Ausdrucksweise bleiben, weil sie oft wirklich "Schmarotzer" haben die sich wegen allem mit den Sachbearbeitern anlegen und dann stumpft man natürlich ab.


    mfg phoenixkahe

  • Hallo


    Also zu der qm Größe kann ich dir sagen das 2 Personen 70 qm zustehen und für jede weitere Person 10 qm anzurechnen sind. Das heißt 4 Personen = ca. 90 qm sind angemessen. Die Miethöhen kann man leider nicht pauschalisieren da sie von der Umgebung (Mietspiegel der Stadt,Land, Alt oder Neubau ect.) in der du wohnst abhängig sind.


    Leider gibt es dazu wenig bis keine Auskünfte, weil sich dort keiner Festnaglen lassen will.


    Evtl. versuchst du es mit einem Attest von einem Arzt, oder der Schule da evtl. auch die schulischen Leistungen der Kinder unter der Enge leiden könnten.


    Ich habe meinen Antrag im Juli für Oktober abgegeben und ende Sept noch keinen Bescheid gehabt. Ich hab dann über den Teamleiter des Sachbearbeiters eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingeleitet, und inerhalb von 3 Tagen hatte ich meinen Bescheid.


    Manchmal hilft es damit zu "drohen". Aber bitte immer freundlich in seiner Ausdrucksweise bleiben, weil sie oft wirklich "Schmarotzer" haben die sich wegen allem mit den Sachbearbeitern anlegen und dann stumpft man natürlich ab.


    mfg phoenixkahe

  • Hallo,


    euch stehem natürlich 90m² Wohnfläche zu und das Amt würde sicher die laufenden Kosten für eine neue Wohnung übernehmen wenn diese wesentlich größer und kostengünstiger wäre.
    Da die Arge keine Begründung für einen Umzug sieht, werdet ihr aber keine Unterstützung bei den Umzugkosten, Kaution etc. erhalten.
    Die Attestierung durch den Arzt bzw. Lehrer halte ich für überflüssig, da die Arge dann argumentieren würde, dass es in diesem Falle den Eltern auch zumutbar wäre einen Schlafwohnraum einzurichten.