ALG II und Kindergeldbezug in Bedarfsgemeinschaft

  • Hallo,


    da meine Freunde sich ein wenig scheuen die neuen Medien zu nutzen werde ich an ihrer stelle mal die Frage in den Raum stellen.


    Also die 2 (beide 21) Leben in einer Bedarfsgemeinschaft, beide Beziehen das ALG II und auch ebenso beide das Kindergeld, aber so, wie sie es mir erklärt haben wird bei beiden ein Relativ hoher anteil des Kindergeldes als Einkommen gezählt. Ich glaube es waren gesamt 158? gewesen (genau Zahl bekommt ihr dann per geliebten EDIT funktion) welches auf ihr ALG II angerechnet wird.


    Ebenso so was mich und sie verwundert ist, das sie, obwohl sie laut Mietvertrag erst gut 5 monate zusammen wohnen aber dennoch schon eine Bedarfsgemeinschaft bilden (habe gelesen umgekehrte beweispflicht und das es erst nach einem Jahr so gesehen wird). Sehe ich an diesem Punkt etwas falsch?


    Mfg John

  • Kindergeld zählt generell als Einkommen...die Arge ist nicht verpflichtet nachzuweisen dass eine Bedarfsgemeinschaft besteht sondern die Bezieher von ALG2 haben vom Gegenteil zu überzeugen.


    sagen wir mal die Wohnung der beiden hat 1,5 Zimmer und ist 45m² groß ist eine Wohngemeinschaft sehr unglaubwürdig.

  • Hallo John,
    also Kindergeld wird leider immer als Einkommen wieder in Abzug gebracht, generell. Hier gibt es keinen Weg dran vorbei.
    Wenn Personen zusammen ziehen gilt soweit mir bekannt ist eine Bedarfsgemeinschaft immer erst nach einem Jahr, obwohl die ARGE einem immer etwas anderes aufdoktieren will.
    Falls Ihr Probleme habt, nehmt Euch in allen Unklarheiten einen guten RA der sich in diesem Metie auskennt. In Eurem Fall werden die Anwaltskosten übernommen, wenn Ihr einen entsprechenden Antrag stellt.

  • Hallo John,
    also Kindergeld wird leider immer als Einkommen wieder in Abzug gebracht, generell. Hier gibt es keinen Weg dran vorbei.
    Wenn Personen zusammen ziehen gilt soweit mir bekannt ist eine Bedarfsgemeinschaft immer erst nach einem Jahr, obwohl die ARGE einem immer etwas anderes aufdoktieren will.
    Falls Ihr Probleme habt, nehmt Euch in allen Unklarheiten einen guten RA der sich in diesem Metie auskennt. In Eurem Fall werden die Anwaltskosten übernommen, wenn Ihr einen entsprechenden Antrag stellt.


    Guter Beitrag nur leider vollkommen inne Fritten.


    Es soll, so habe ich gehört, Leute geben, die tatsächlich zusammen leben und dies auch angeben.
    Es gibt keine Frist von einem Jahr, dass hat auch nichts mit dem "Doktor":D zu tun.


    Da kann man ja auch zum Anwalt rennen, allerdings ändert sich nichts an der Tatsache der Lebensgemeinschaft.


    [Blockierte Grafik: http://www.my-smileys.de/smileys3/vbac9510c0f.gif]


    In diesem Sinne