Zusammen ziehen (Student und Hartz IV Empfängerin)

  • Hallo zusammen,


    Ich bin 20 Jahre alt und kriege ALG II seit März 2007. Seit Februar wohne ich in einer eigenen Wohnung.
    Nun würden mein Freund (23,Student, abgeschlossene Ausbildung<und wohnt noch bei den Eltern) gerne nach 5 Jahren Beziehung zusammenziehen.


    Wie sieht es da mit den Leistungen aus? Er hat ja auch kein Einkommen mehr.
    Kann es sein, dass das Amt generell was gegen den Zusammenzug machen kann?
    Sollten wir das lieber verschieben und warten bis ich hoffentlich bald eine Arbeit bekomme?
    Oder was genau ändert sich überhaupt für uns, falls wir zusammenziehen?


    Ich weiß viele Fragen, aber ich hoffe mir kann jemand ein paar Tipps geben, bevor wir genauer anfangen zu planen.


    LG
    Nina

  • hallo,


    grundsätzlich habt ihr das Recht zusammen zu ziehen, doch da dein Freund Student ist hat er kein Anrecht auf ALG2.
    Das heißt je nach dem wie hoch sein Einkommen ist wird er unterhaltspflichtig für dich so lange ihr in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt.


    Auf jeden Fall bekommst du nur noch die Hälfte der Miet und Heizkosten, die andere Hälfte ist von deinem Freund zu tragen.