Studentenbafög/Hartz4 in der BD-Gemeinschaft

  • Hallo ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen. Meine Freundin und ich wohnen zusammen und sie bezieht Leistungen von Alg2 und ich bin Student. Nun will Hartz4 das Bafög von mir anrechnen sowie mein geringfügiges Einkommen das ich habe und noch mein Kindergeld. Das Bafög ist ein Darlehnen das ich zu 50% zurückzahlen muss und das bafög amt erlaubt mir auch einen Satz den ich mir dazu Verdienen darf.Was darf das Amt jetzt genau anrechnen????

  • Hallo,


    das kommt darauf an, wie groß eure Wohnung ist bzw. wie teuer. Der reine Bafögsatz wird aber anrechnungsfrei bleiben, da davon ja nicht mal die Mietkosten und Lebenserhaltungskosten komplett gezahlt werden können. Auch bleiben die Beträge für Krankenversicherung und eventuelle Semestergebühren anrechnungsfrei.
    Wenn du nun arbeitest, hast du auch einen Freibetrag.
    Dein Einkommen wird aber nicht in Bafögleistungen und Nebenerwerb gesplittet sondern die Komplettsumme fließt in die BG ein.
    Auch wenn du das Bafög zurückzahlen musst, wird es von der Arge als verfügbares Einkommen angesehen und wird in der Komplettberechnung nicht außen vorgelassen.

  • Wie soll das denn funktion. wenn ich mir einen kredit über 10000 euro aufneheme gilt dieses ja auch nicht als ein Einkommen. und etwas anderes ist es ja auch nicht. Die können doch nicht von mir verlangen das ich noch für meine Freundin aufkomme wenn ich selber nicht mal alles bezahlen kann. und die 10000 muß ich ja später auch bezahlen wenn ich fertig mit meinem studium bin. kannst du mir da noch mal ein paar paragraphen als link senden wo ich darüber etwas finde???

  • Hallo,


    wenn du einen Kredit aufgenommen hast gilt dieser auch als Vermögenswert auch wenn du diesen noch abbezahlen musst.
    Wie ich bereits erwähnte, wird das Bafög auch anrechnungsfrei bleiben, da mit diesem nicht mal dein Lebensunterhalt sichergestellt werden kann.
    Das Bafög fließt also nur mit in die Summe des Gesamteinkommens, also wird demnach alles was du selbst erwirtschaftest durch einen Nebenjob etc. je nach Betrag als Überschuß der BG gewertet.


    Kleines Berechnungsbeispiel...


    347€ Regelsatz
    250€ Miete
    Krankenkasse 54€ sind zusammen 651€, demnach ist dies dein Regelbedarf den dur durch Bafög und Kindergeld deckst...alles was darüber ist, durch den Nebenjob etc. wird auf diese Beträge nach Abzug des Freibetrages als Überschuß aufgerechnet.


    Das heißt dann also, dass du mit deinem Bafög NICHT für deine Freundin aufkommen musst sondern nur mit eventuell mit deinem Nebenerwerb aber trotzdem wird das Bafög als Einkommen gewertet auch wenn du es später zurück zahlen musst.

  • laut meiner Rechnung stehen uns 1034 euro zu.
    miete:419
    strom:75
    Mein einkommen.
    Bafög:530
    kindergeld:154
    nebenjob etwa:350
    macht:1034 euro
    Ich bin aber noch auf einen internetzugang angewiesen wegen Hausaufgaben skrippte und so weiter.
    Mein handy vertrag.
    Nebenkostenabrechnung zahle ich auch allein. im großen und ganzen habe ich schon fast 1000 euro ausgaben. die ich mir mit dem ganzen finanzieren muss.Das heißt dann auch für mich das ich den Nebenjob Kündigen werde um meine person dann zu entlasten. weil vollzeit studium und neben job ist echt hart.

  • 347€ pro Person + Miete419€ sind zusammen 1113€ (Strom ist im Regelsatz enthalten)


    Dein Einkommen 1034
    Freibetrag wegen Erwerbstätigkeit +160€
    Semesterbeitrag kannst du such anführen, ebenso wie Studienrelevante Ausgaben sofern berchtigt.


    Dein Bafög wird deinen Ausgaben zugesprochen, das heißt erst von diesem abgezogen.

  • in Brandenburg. Und selbst das Kann mir unsere Sachbearbeiterin nicht erklären. das letzte mal hat sie mich wieder nach hause geschickt mit der Begründung sie kommt gerade aus dem Urlaub und hat kein Überblick. diese antwort bekam ich schon drei mal.

  • Ich habe nochmal mit jemandem vom amt gesprochen. mir wurde jetzt aus dieser quelle gesagt das dieses amt meine leistungen und einkünfte als student nicht einbeziehen darf. dazu soll es konkrete urteile geben. Ich muss für meine ausbildung selber sorgen und deshalb aus der bd-gemeinschaft rausfallen. da alle einkünfte meinerseits nicht anrechnungsfähig sind.

  • Ich weiß nicht wer dir das gesagt hat, aber das ist falsch.
    Du bist Teil der BG ob Student, Rentner oder arbeitslos.
    Ruchtig ist das dein Bafög anrechnungsfrei bleibt (Einkünfte als Student) aber der selbst erwirtschftete Überschuß nicht.
    Ich hatte dieses Theater selber lange genug und stand kurz davor mein Studium abbrechen zu müssen.

  • Hallo Salle,
    sehe dass Du Dich sehr gut auskennst, vielleicht kannst Du mir helfen.
    Letzten Sommer bin ich unwissend mit unseren Kindern für 8 Wochen zu den Grosseltern gefahen (in Deutschland). Habe es dann dummerweise auch noch selbst erzählt und zugegeben, dass wir weg waren, weil ich absolut keine Ahnung hatte dass ich mich an- und abmelden muss.
    nun soll ich das ganze Geld zurück zahlen, aber ich war erstens in D, zweitens habe ich jemanden beauftragt meinen Briefkasten zu leeren und wichtige Briefe aufzumachen, wäre somit gleich verfügbar gewesen und dritens bin ich sowieso im erziehungsurlaub, also kann ich nicht vermittelt werden.
    Wir bekommen Hartz4, da mein Mann studiert und somit für uns nicht aufkommen kann.
    Danke