Aufschlüsselung der Mietnebenkosten

  • Hallo,


    ich verstehe deine Frage nicht ganz genau!


    Dein Vermieter kann die Miete nicht einfach eben mal erhöhen sondern ist an eine gesetzliche Staffelung des Mietpreises gebunden.


    Oder geht es um die Nebenkosten?
    Diese können bis zum tatsächlcihen Verbrauch (laut der Letzten Jahresabrechnung) angehoben werden.