wird Kontogutschrift verrechnet

  • Es ist Sonstiges Einkommen. Behalten darf sie es zwar, bekommt aber die Anrechnung auf das ALG II.


    Summa Summarum ist es also rille wie ralle. Sie hat also nichts davon. Ist halt so, aber im ALG II Bezug gelten die ALG II Regeln.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool: