Umzugsprobleme

  • Hallo,
    meine freundin ist 58 und seit ca. 6Jahren durch ein psychische Erkrankung nicht mehr in der Lage zu arbeiten. Sie (und auch ich )wollte es lange nicht wahr haben . Nachdem sie ihre letzte Arbeitsstelle gekündigt hatte ,hat Sie sich noch nicht mal arbeitslos gemeldet, weil sie sich schämte und der Algemeinheit nicht zur Last fallen wollte. Lange lebte sie von ihren Ersparnissen und zog sich von allem zurück . Freunde und ihre Schwester wohnen alle in anderen Städten. In Düsseldorf hat sie sowieso Niemanden . Dorthin war sie gezogen wegen der damaligen Arbeitsstelle. Irgendwann bin ich dann mit ihr zum Arbeitsamt . Jedoch schaffte sie es bedingt duch ihre Krankheit trotzdem nicht auf die Füsse zu kommen. Irgendwann war sie an den Punkt gelangt und musste Allg2 beantagen, was für sie schon demütigend war. Dann wurde ihr gesagt sie sei zu "reich". Sie hatte als Alleinstehende eine Lebensversicherung fürs Alter abgeschlossen.
    Sie lösste die Versicherung auf , meldete sich aber nicht mehr bei der Arge (die Deppressionen bewirken , dass sie sich einigelt und alles um sich herum ausklammert.) Das Problem, wenn man sich nicht meldet ist, man bekommt kein Geld mehr, man ist nicht versichert und man kann auch nicht zum Arzt, geschweige denn zum Psychologen gehen.... Vor einem Monat habe ich sie dann erneut bei der Hand genommen und bin mit ihr zur ARGE um ALG2 zu beantragen. Sie muß aus ihrer jetzigen Wohnung rus weil die zu groß 47qm und zu teuer ist. Daraufhin beschlossen wir , dass es m besten sei , wenn sie in meine Stadt zieht. Dadurch hat sie mich und auch ihre Schwester in ihrer Nähe.(Nach Düsseldorf muß ich eine Stunde fahren.
    Eine Wohnung 35 qm ist schon gefunden und nun sagt Düsseldorf : nein.?!
    Sie hätten sie ja schließlich nicht gezwungen und sie könne ja keine Arbeit hier vorweisen. sie ist in der 58er Regelung und gilt gar nicht mehr als Arbeitssuchend. Ein Berater der Arge hatte ihr auch kipp und klar gesagt sie sei ja nicht mehr vermittelbar...!
    ICh verstehe nicht, warum en Leuten beim Amt das Fingerspitzengefühl fehlt zu erkennen was sie da anrichten.
    Wenn sie nun doch umzieht, was dann?
    Kann sie dann einfach hier ALG" neu beantragen?


    Entschuldigt wenn ich woviel geschriben habe, es gehörte aber dazu ;-)

  • Hallo arglos,


    gehe ich richtig in der Annahme, das deine Freundin vom Amt schrliftl Aufgefordert wurden ist, sich eine "neue" Wohnung zu suchen, da ihre alte Unangemessen ist?


    Dessen ungeachtet, ja sie kann einen neunen Antrag auf ALG II stellen.


    Findes es im übrigen KLASSE wie du sie unterstützt.


    Für weitere Fragen stehe ich gern weiterhin zur Verfügung, auch gerne per PN.


    Viel Erfolg!


    Liebe Grüße
    Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Hallo,


    das ist eine schwierige Situation und so wie du den Sachverhalt schilderst, scheint ein Umzug unausweichlich.
    Hat deine Freundin denn bereits Leistungen bezogen, du schreibst das sie aufgefordert wurde auf ihre Altersvorssorge aufzubrauchen.
    Wenn sie noch keine Leistungen bezog, kann sie natürlich auch ohne Genehmigung der Arge umziehen und einen Antrag in der neuen Stadt stellen, wenn die Voraussetzungen für den Bezug von ALG2 erfüllt sind.


    Wenn deine Freundin bereits Leistungen der Arge erhält, ist sie auch Krankenversichert.
    Ich würde vorschlagen, das sie einen Psychologen aufsucht und eine Stellungnahme zum Krankheitsbild und der momentanen Situation durch diesen erstellen läßt und erneut einen Antrag auf Umzugsgenehmigung stellt. Eventuell können euch auch Beratungsstellen für psychisch Erkrankte bei der Antragsstellung unterstützen.


    Es ist schwer abzusehen, was auf deine Freundin an Leistungskürzungen zukommen würde bei einem ungenehmigtem Umzug.
    Die Kaution und die Umzugskosten würden auf keinen Fall übernommen werden, ob weitere Sanktionen auferlegt werden ist von Arge zu Arge unterschiedlich.
    Aber Fakt bleibt, deine Freundin wäre krankheitsbedingt wahrscheinlich nicht in der Lage ein monatelanges Tauziehen mit der Arge durchzustehen.


    Falls die Möglichkeit besteht, den Umzug und die Kaution selber zu übernehmen, kann dies auch nochmal ausschlaggend für die Bewilligung des Umzugs sein.


    Viel Glück

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort,
    meine Freundin wurde bei ihrem Antrag auf ALG2 gesagt, dass ihre Wohnung höchstens 6 Monate noch bezahlt wird, und dass sie sich eine angemessenen Wohnung suchen müsse.
    Seit Anfang Oktober ungefähr bekommt sie nun Geld .
    Ist es übrigens sinnvoll schriftlich mit dem Amt zu kommunizieren?. Ich habe das Gefühl, dass den Sachbearbeitern mündlich die Absagen leichter fallen und auch sonst Aussagen getätigt werden, die nachher angelblich nicht gesagt wurden.
    Ich werde meiner Freundin vorschlagen ihre Psychologin, bei der sie jetzt auch wieder einmal war (seit sie wieder versichert ist) um ein ärztliches Attest zu bitten.
    Vielleicht bringt das ja etwas .