Welche Ansprüche habe ich

  • Hallo liebe Leser
    ich bin 58J. alt und habe bis 2002 Arbeitslosenhilfe empfangen seither bin ich ohne Einkommen, habe keine Ersparnisse oder anderes Vermögen, habe aus dem Ausland bis jetzt von Verwandten unregelmäßig Geld erhalten. War auch bis vor einigen Monaten nicht gemeldet, da ich meinem Ex zu einem Wohnsitz auf Staatskosten verholfen habe und er mir drohte.
    Ich lebe mit Jemandem zusammen,(1 Zi-wohnung) der selbstständig ist und leider zur Zeit kurz vor dem Konkurs steht, muss OE leisten
    Nun möchte ich mich bei der Arge melden, arbeiten kann ich aus Gesundheitsgründen nur eingeschränkt - wurde vom Amtsarzt 2000 festgestellt, daher lange ohne Job. Ich bin auch nicht krankenversichert seit 2002 und möchte dies ändern und hoffe das wenn ich Hartz IV erhalte ist das geregelt.
    Bekomme ich eigentlich etwas vom Amt und was muss ich beim Stellen des Antrages bedenken. Für mich ist eine Zahlung fürs Überleben wichtig, denn ich bekomme von niemandem Geld. Meine Kinder studieren noch bzw leben vom Minijobs, können mir nicht helfen.
    Ich wäre sehr froh wenn mir jemand antworten könnte, als ich diese Seite entdeckte war ich froh das es solche Möglichkeiten gibt. Ich danke allen dich sich Gedanken machen schon mal im voraus und wünsche einen schönen Tag

  • Hallo,


    grundsätzlich hast du Anspruch auf ALG2, so lange du aber mit deinem Lebensgefährten in einer Wohnung wohnst, gelted ihr als BG und sein Einkommen bzw. Vermögenswerte werden mit in die Berechnung einfließen.
    Du bist, sofern du Leistungen beziehst auch Krankenversichert. Du wirst dich aber für die Zeit in der keine Versicherung bestand, rückwirkend versichern müssen. Dies ist vom Gesetzgeber so vorgeschrieben.
    Die nachträgliche Versicherung wird nicht von der Arge gezahlt, sondern erst ab dem Monat der Antragsstellung.


    Die eingeschränkte Arbeitsunfähigkeit wird nochmals durch einen Amtsarzt geprüft werden.

  • Du wirst dich aber für die Zeit in der keine Versicherung bestand, rückwirkend versichern müssen. Dies ist vom Gesetzgeber so vorgeschrieben.


    Aber mit Sicherheit nicht für Jahre rückwirkend. Allenfalls ab 1.4.07. Aber wenn sie keine Knete hat, wie soll das gehen? Einer nackten Frau kann man nicht in die Tasche greifen.

  • Richtig, spätestens ab dem 01.04.07, bei dieser Regelung interessiert keinen ob Geld vorhanden ist oder nicht.
    Dann muss man dies leider in Ratenzahlungen begleichen.
    Die Arge wird die Versicherungskosten nicht rückwirkend übernehmen, sondern erst ab Datum der Antragsstellung.

  • Danke für die antwort.
    ein Schock ist natürlich das ich Krankenversicherungsbeiträte ab 04 bezahlen soll. Ich hoffe das geht irgendwie auf Raten obwohl ich die dann von hartz IV bezahlen muss.
    Ich habe mich erst im Juli bei meinem Bekannten angemeldet, lebe also noch kein ganzes Jahr bei ihm, ist es dann schon eine BG?
    Hast du eine Ahnung wie hoch die Zahlung an die Krankenkasse sein kann? Welche Unterlagen muss ich eigentlich vorlegen wenn ich azum Amt gehe.
    Sorry das ich so dumme Fragen stelle, aber ich fühle mich so unwohl bei dem Gedanken nur leider hat Lottospielen diese Woche nicht geholfen, war ein Traum genau wie die Hoffnung bei meinem Bekannten angestellt werden zu können. Die Realität sieht leider nicht so gut aus.
    Ich bin ja damit nicht allein und ich denke in dem Alter - 58 bald 59 - gibt es wohl nicht viel Arbeit besonders nicht in einem so kleinen Ort wie unserem.
    Salle, ich danke nochmals und würde mich über eine weitere Antwort freuen, evtl. auch über einen Tipp wo ich Info erhalten kann.
    einen schönen Tag noch

  • Hallo,


    kein Problem, ich denke jeder ist froh wenn er sich mit dem Thema ALG2 (noch) nicht befassen muss oder musste.


    die Regelung das erst eine BG nach einem Jahr besteht, wird in der Praxis leider anders gehandhabt.
    Da ihr in einer 1 Zimmerwohnung lebt, ist in diesem Falle von einer eheähnlichen Gemeinschaft auszugehen.
    Das Einkommen deines Freundes wird auf jeden Fall mit in die Berechnung einfließen.


    Lasse dir erst einmal einen Termin bei deiner zuständigen Arge geben.
    Zu diesem kannst du bereits folgende Unterlagen vorlegen.


    Personalausweiß (eventuell Meldebescheinigung)
    Mietvertrag
    Beendigungsschreiben der Krankenkasse
    Kontoauszüge des letzten halben Jahres
    einen ausgefüllten Antrag auf ALG2


    Diesen kannst du dir im Netz runterladen


    http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/v-alg2-ausfuellhinweise.pdf


    http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg2-A1-Hauptantrag.pdf


    Du bekommst dann ein Blatt auf dem alle Unterlagen aufgeführt sind die für die Bearbeitung deines Antrags noch erforderlich sind.
    Wenn alle Unterlagen eingereicht sind, dann wird dein Antrag bearbeitet, dies kann nochmal 2-3 Wochen dauern.
    Du hast Anspruch auf Leistungen, ab Datum der Antragsstellung, also schnell einen Termin machen.


    Zur Krankenkasse, ALG2 gilt als nicht pfändbares Einkommen und demnach hast du die Möglichkeit die Beiträge der letzten Monate auch in kleinen Raten von z. Bsp. 5€ monatlich zu zahlen.
    Da würde ich mir an deiner Stelle erst mal keine Sorgen machen.


    Vielleicht klappt es ja doch noch mit dem Lottogewinn, ich werde auf jeden Fall auch probieren.


    Viel Glück