Zusammen ziehen Bafög/ALGII ???

  • Hallo allerseits,


    also bei uns besteht das Problem ich (19) mein freund (20) würden gerne zusammenziehen. ER hat schon eine eigene wohnung die nicht von sozialleistungen unterstützt wird. Mein Freund hat Bafög beantragt, welches abgelehnt wurde. Angeblich aufgrund des zu hohen einkommens der eltern. Nun wird ihm geraten ALGII zu beantragen. Ich habe schon Bafög beantragt aber habe noch keinen Bescheid erhalten.


    Wir haben ein wohnungsangebot bekommen welches uns aus gründen wie (bahnverbindung weil sprit zu teuer etc.) zusprechen würde. Wie teuer diese wohnung sein wird wissen wir noch nicht.


    Nun ist die frage ob wir zusammwenziehen dürfen wenn die beiden Leistungen also ALGII und mir Bafög gezahlt würden.


    Wie verhält sich das? wir sind beide wie gesagt unter 25. Es ist abgeklärt dass sie wohnung der eltern von meinem freund zu klein ist als das er dort einziehen könne. Ich allerdings könnte bei meinen eltern wohnen bleiben . die räumlichkeiten sind gegeben.


    Nun... ich fordere keine weiteren leistungen und wir fordern auch kein wohngeld. Ist uns nun gestattet zusammenzuziehen???



    Wie verhält es sich wenn er oder ich keine unserer leistungen erhalten werden???
    Was ist wenn die wohnung die qm² zahl überschreitet?
    Dazu zu sagen ist, dass wir nicht fordern das die wohnung bezahlt wird. das würden unsere eltern bezahlen und sich das geld teilen.
    Das geld welches wir bekommen wollen wir nur um uns lebensmittel kaufen zu können,



    Doch wenn das amt sagt das er ALGII bekommt und das amt bezahlt die wohnung... darf ich dann mit einziehen als untermieter??? die qm² zahl ist uns eigentlich egal.. nur die uns angebotene wohnung hat mehr.


    wir machen beide eine unbezahlte ausbildung.


    danke

  • Hallo,


    hier sind schon einige Beiträge die dieses Thema ausführlich behandeln. aber ich werde es nochmals erklären!


    Dein Freund hat also dem Grunde nach Anspruch auf Bafögleistungen, diese wurden ihm nicht bewilligt weil die Eltern über ein zu hohes Einkommen verfügen.
    Das heißt, die Eltern sind zu Unterhaltszahlungen verpflichtet!


    Warum sollte jetzt Anspruch auf ALG2 Leistungen bestehen? Wer hat ihm geraten diese zu beantragen?
    Lange Rede kurzer Sinn, dein Freund hat keinen Anspruch auf ALG2 Leistungen!


    Du hast Bafög beantragt, dieses wird aber auch nur bewilligt werden, wenn deine Eltern über ein Einkommen verfügen das ihnen Unterhaltszahlungen an dich nicht möglich macht.
    Des weiteren wirst du wenn überhaupt auch nur den Höchsstaz von 192 € bekommen, da du während deiner Ausbildung in der elterlichen Wohnung verbleiben kannst.
    Eine eigene Wohnung kann nur geltend gemacht werden, wenn die Ausbildung in einer anderen Stadt gemacht wird, ein eigenes Kind hat , elternunabhängiges Bafög bekommt .



    Das heißt, wenn ihr asuziehen wollt, seid ihr auf die finanzielle Unterstützung eurer Eltern angewiesen!

  • Um welche Art von Ausbildungen handelt es sich bei dusti und ihrem Freund? Die Infos, die im Eingangsposting gegeben wurden, reichen für eine Antwort, welche Sozialleistungen mit Aussicht auf Erfolg beantragt werden können, nicht aus. Mit der kategorischen Antwort von Salle, dass in beiden Fällen kein Anspruch auf irgendwelche Sozialleistungen bestehen, bin ich nicht einverstanden.

  • Fakt ist, der Freund hat Bafög beantragt, dieses wurde abgelehnt da die Eltern über zuviel Einkommen verfügen.
    Deshalb ist davon auszugehen, das grundsätzlich eine Förderung durch Bafög bei dieser Ausbildung möglich gewesen wäre.
    Hier sind also zuerst die Eltern Unterhaltspflichtig. Es bleint zu klären ob eventuell WG beantrag werden könnte.


    Die Freundon lebt noch zuhause, und sagt selbst das ihr die Aufnahme der Ausbildung auch beim Verbelib im Elternhaus möglich wäre.
    Das heißt, es ist nur eine Förderung durch Bafög in Höhe des Satzes für Bafögempfänger die im Elternhaus leben möglich.

  • Also wir machen beide die Ausbildung zu Erziehern. Diese ist schulisch und wir bekommen für die zwei Monate Praktikum, welche wir in Einrichtungen machen kein Geld. Im Anerkennungsjahr werden wir einen geringen Betrag bekommen und soweit es uns möglich ist wollen wir dann auf Stütze verzichten.
    Wie schon erwähnt würden wir uns die Miete+Nebenkosten durch die Unterstützung unserer Eltern teilen. Der Vater meines Freundes bezahlt derzeit seine Wohnung. Dieser musste hierfür schon einen Kredit aufnehmen. Es besteht keinerlei Möglichkeit, dass er bei seinen Eltern einziehen kann. Die Räumlichkeiten sind nicht gegeben. Nach den Ämtern sollte er in einer Abstellkammer leben. Und das ist nicht übertrieben!!! (Stellt euch ein Gäste WC vor). Nun, wir sind auf die Idee gekommen uns die Miete zu teilen um so den Vater zu entlasten und natürlich nicht uneigennützig zusammen zu ziehen. Wie schon angegeben würden wir dank örtlicher gegebenheiten (dennoch selbe Stadt) Spritkosten und uns sonstige Wege sparen.-


    Ich weiss nicht genau von wem die Empfehlung kam ALGII zu beantragen. Ich weiss nur das mein Freund an den Oberbürgermeister Fritz Schramma schrieb und dieses Schreiben dann an eine Bearbeiterin weitergeleitet wurde.
    Nun, der Antrag ist draußen. Von meinem Bafög Antrag habe ich bis jetzt nichts gehört. Ich habe die restlichen Unterlagen am 15.11 per Einwurf Einschreiben verschickt.


    Nun bleibt immer noch die Frage ob wir zusammen ziehen DÜRFEN. Wir "verlangen" kein Wohngeld oder sonstiges. Nur eine Kleine Unterstützung. Meine etwa 200€ Bafög und sein Betrag wenn er denn auch etwa über 200 wär würden uns vollkommen reichen !!


    Achja, ich denke das ist nicht so einfach wie ich mir das vorstelle aber theoretisch wenn ich Bafög bekommen sollte könnte es dem Amt von meiner Seite aus gesehen doch egal sein ob ich umziehe. Sie bezahlen das gleiche ob ich nun bei meinen Eltern bleibe oder umziehe. Sehe ich das falsch?? Wir machen uns nur gedanken darüber was meinem freund wohl zusteht. Dazuzusagen ...hatte ich ganz vergessen meine ich. Er hat schon eine Abgeschlossene Berufsausbildung als Kinderpfleger. Hat jedoch noch nicht in dem Beruf gearbeitet (deswegen verstehe ich das mit dem Anspruch auf ALGII nicht). Er ist diekt in die unbezahlte schulische ausbildung gegangen.


    Bei fragen...einfach nachhaken. Wir sind euch für jede Hilfe dankbar !!


    lieben Gruß, dusti

  • Hallo,


    das Problem ist, das die Ausbildung grundsätzlich durch Bafög gefördert werden könnte, dies aber abgelehnt wurde, da die Eltern über zuviel Einkommen verfügen.
    Es bleibt die Frage, wie hoch die Einkünfte der Eltern sind bzw. wieviele Geschwister er noch hat, die ebenfalls versorgt werden müssen.

  • Unter welche BAföG-Vorschrift fällt die Ausbildung? § 2 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2? Oder Nr. 3? Bemisst sich der Bedarf nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2? Wie hoch ist der Bedarfssatz? Hat das BAföG-Amt von deinem Freund verlangt, dass er bei den Eltern wohnt? Beruht die BAföG-Ablehnung nur auf dem Einkommen der Eltern oder hat man sich auf § 2 Abs. 1 a BAföG berufen? Welche Bezeichnung hat die Schule, an der die Ausbildung stattfindet? Ist sie in Köln?
    Grundsätzlich ist auch zu prüfen, ob Anspruch auf Wohngeld bestehgen könnte oder Anspruch auf Mietzuschuss nach § 22 Abs. 7 SGB 2.

  • also....wie hoch der bedarfssatz ist weiss ich nicht. Erst hat das Amtverlangt, dass mein Freund bei seinen Eltern lebt. Das ist aber ausgeschlossen. Wohngeld wurde abgelehnt. Wohngeld wir komischerweise NUR gestattet wenn BAFÖG gezahlt wird !!!.-... verstehen tun wir das alle nicht so ganz. Sie sagen das Einkommen der Eltern würde überschritten. ok es wird wohl stimmen aber nicht sehr weit überschritten. Ausserdem wie gesagt hat sich der vater um die wohngelgenheit meines freundes zu unterstützen schon einen kredit aufgenmommen.
    Die Erzieherausbildung findet an der Fachschule für Sozialpädagogik statt. Sie geht 3 Jahre. Nur das letze (Anerkennungsjahr) wird bezahlt. Wie hoch allerdings ist unterschiedlich. Sie ist in Köln.
    Unter welche BAföG-Vorschrift fällt die Ausbildung? § 2 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2? Oder Nr. 3? Bemisst sich der Bedarf nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2?
    fragtest du... mhh das weiss ich leider nicht.


    Heute erfahren wir erstmal wie teuer und wie groß die uns angebotene wohnung sein wird. Bescheide sind bis jetzt bei keinem bei uns eingegangen :( ..... Hoffen die kommen bevor die wohnung weg ist wenn sie nicht so teuer ist. Nur immer noch die frage ob wir überhaupt dürften wenn NICHTS vom Amt gezahlt würde. Dann könnten die ja nichts dagegen haben..... ok.. das wird sicherlich nicht machbar sein aber nur mal theoretisch gesehen !???


    Nein natürlich wird die nicht verlangt. ... aber kinderpfleger werden noch schlechter bezahlt als erzieher bzw. sind dann häufig nicht nur zweitkräfte sondern gar drittkräfte....


    Wir wollen doch gar kein wohngeld oder mietzuschuss. nur ein wenig geld zum leben.... mensch das ist so schwer...

  • Erst einmal klären, wieviel Unterhalt dir vom Vater monatlich zusteht.
    Die Wohnverhältnisse der Eltern darlegen, mit dem Nachweis das du dort nicht verbeliben kannst.
    Wenn die Unterhaltszahlungen, die dein Vater aufgrund seines Einkommen an dich zahlen muss nicht ausreichen, dann stelle einen Antrag auf Mietzuschuß während der Ausbildung bzw. Studium bei der Arge.
    Es ist nicht richtig das Wohngeld nur im Verbund mit Bafög gezahllt wird, sondern es muss ein Eikommen geben, das die Kosten für Miete und Essen theoretsich deckt.
    Dies ist so, da man bei Wohngeldstelle davon ausgeht, das von Nichts auch keine Wohnung bezahlt werden kann und somit die Leistungen enweder zweckenfremdet werden oder nicht angegebene Einkünfte existieren.
    Ihr werdet doch bestimmt in eurer Schulde den einen oder anderen Dozenten haben, der Sozialarbeit studiert hat und euch sicher gerne weiterhelfen kann.


    Da ihr beide noch unter 21 seid, könnt ihr auch eine Beratung beim Jugendamt in Anspruch nehmen.