Nach Auszug für Mutter aufkommen?

  • Also, mein Freund steht vor folgendem Problem:


    Er wohnt bei seiner Mutter (zwangsweise da er noch u25 ist) und beide bekommen HARTZ IV. Soweit so gut...


    Reden tun beide gar nicht mehr miteinander, er ist auch so gut wie nie zuhause, das Amt hat auch schon eingesehen das die beiden sich nimmer grün sind und überweist seinen Anteil sogar auf sein eigenes Konto, trotzdem haben sie einen Auszug abgelehnt. Naja, passiert...


    Aber nun zum eigentlichem...nachdem er es nun leid ist für dieses Jahr erneut keinen Ausbildungsplatz zu bekommen will er nun bei einer Zeitarbeitsfirma anfangen in Vollzeit. Verdienen tut man da ja genug um sich eine eigene Wohnung zu leisten, ausziehen will er dann nämlich auch sofort.


    Nun meinte ein Bekannter von uns aber das er dann für seine Mutter aufkommen muss, auch wenn er NICHT mehr mit ihr in einer Wohnung lebt.


    Stimmt das_? Ich finde sowas nämlich ungerecht und vorallem SChwachsinnig...würde mihc über Antworten freuen


    LG Huhn