Brauche dringend ein rat

  • Hallo hab da ne lange Geschichte versuch es mal kurz zu fassen!!
    also ich bin mit 2 kindern im alter von 7 und 5 jahren alleinerziehend. aus mehreren gründen ist jetzt meine schwester im alter von 13 jahren zu mir gezogen.
    jetzt hab ich einen neuen antrag gestellt weil man ja jede weitere person im haushalt melden muss und da wurde mir gesagt das sie nicht mit in die bedarfsgemeinschaft aufgenommen wird und das mir miete abgezogen wird.
    wieso kann mir da keiner sagen und ich verstehe nicht wieso miete abgezogen wird wenn eine person mehr mit im haushalt lebt. ich bekomme momentan kein geld für meine schwester ich hab nur ein kindergeldantrag stellen können und von meinen eltern kommt eh kein geld.
    dann wollte ich unterhalt beantragen aber das geht ja auch nicht.
    na ja dann wurde mir gesagt weil die ja miete abziehen soll ich einen wohngeldantrag stellen aber der wird mir dann ja auch wieder angerechnet.



    kann mir das hier vielleicht jemand erklären wieso man geld abgezogen bekommt wenn die weitere person kein eigenens einkommen hat?!!


    Vielleicht hat ja auch noch jemand nen paar tips was ich da machen kann!!


    ich danke schon mal im vorraus

  • Hallo,


    die Mietkosten einer Wohnung wird durch die Anzahl der Personen die im Haushalt leben dividiert.
    Das heißt jeder hat einen eigenen Anspruch auf die anteiligen Mietkosten.
    Schau mal in deinem Berscheid nach, dort wirst du den Gesamtbedarf finden und die Aufsplittung der Wohnkosten für dich und deine Kinder.


    Da deine Schwester keinen Anspruch auf Leistungen hat, wird ihr Anteil den Mietkosten natürlich abgezogen.
    Eure Eltern sind verpflichtet Unterhalt an deine Schwester zu zahlen.
    Natürlich nur, wenn deine Eltern sich weigern sie weiterhin aufzunehmen.
    Sollte deine Schwester einfach ausgezogen sein, ohne die Zustimmung der Eltern, und diese dulden den Aufenthalt in deiner Wohnung lediglich. sieht es schlecht aus mit Unterhaltszahlungen.
    Sollten schwerwiegende Gründe vorliegen, solltet ihr auf jeden Fall beim Jugendamt vorsprechen.
    Das einstweilige Sorgerecht muss auf dich übertragen werden, damit du Unterhaltszahlungen im Zweifelsfall auch einklagen kannst.

  • ich hab bis jetzt noch keinen neuen bescheid bekommen!! darauf warte ich ja. ich hab vorher den bescheid für mich und meine kinder gehabt. das ganze ist mit dem jugendamt gelaufen und die eltern haben da zu gestimmt ohne richterlichen beschluß.
    das jugendamt sagt die zahlen nur bis zum 12 lebensjahr unterhalt und die eltern tun es nicht von alleine.
    aber ich verstehe nicht wieso an dem geld was man zu dritt hatte jetzt was abgezogen wird wo nur ne person mehr mit im haushalt ist. mit einer person mehr braucht man ja normalerweise auch mehr nebenkosten. ich bekomme mit meinen 2 kindern jetzt noch eine miete von 550 euro bezahlt jetzt sind wir zu viert und die wollen von den 550 euro abziehen das verstehe ich nicht!

  • Hallo sweetsun23,


    Salle hat Dir im Grunde ja schon eine ausführliche und gute Antwort gegeben.


    Klar muss doch sein, das wenn Deine Schwester zu Dir sieht zunächst auch von Ihr ein Beitrag zur Einkommensgemeinschaft erfolgen sollte, z.B. wenn Sie Volljährig und eine Arbeit hätte würde Ihr Einkommen mit Deinem als Bedarfsgemeinschaft gerechnet. Das kommt daher dass es ja nicht nur eheliche Lebensgemeinschaften gibt, da kann dann nicht jeder nur seinen Vorteil drauss ziehen sondern muss notfalls auch mal den anderen unterstützen und deshalb geht man zunächst davon aus das dies auch Deiner Schwester möglich sein sollte.
    Nun muss man klären in wieweit dies Deiner Schwester zu zumuten und möglich ist. Zumutbar ist es zunächst einmal fast immer ausser bei reinen WG`s und möglich nun ja, zunächst wird Deine Schwester den Anspruch gegenüber Euren Eltern haben und das ist vorrangig nicht Sache der ARGE diesen Anspruch zu ermitteln, sondern muss von Deiner Schwester oder Dir durchgesetzt werden, notfalls mit Hilfe des Jugendamtes und mittels gerichtlicher Beschlüsse, -denn das ist nach neuer HARTZ IV Regelung auch zumutbar, Deine Schwester sollte üblicher Weise bis zum 26. Lebensjahr notfalls noch Zuhause unterkommen können. Du siehst Dich zwar auch als Ihr Zuhause an, aber zuständig für die Versorgung der eigenen Kinder ist nicht die Schwester sondern die eigenen Eltern und wenn deren Einkommen ergibt das sie Deiner Schwester Unterhalt zahlen könnten aber nicht wollen muss Deine Schwester dafür Sorge tragen zu beweisen das sie Zuhause nicht weiter mit Ihren Eltern leben kann und ausziehen muss. Es kann nicht sein das man dann zur großen Schwester läuft, auch wenn dies verständlich und nachvollziehbar ist, und es sich dort bequem macht nach dem Motto, dann beantragen wir mal eine Person mehr. In Deinem/Eurem Fall liegen 2 völlig verschiedene Ansprüche vor. Deiner geht in Richtung Staat und der Deiner Schwester zunächst Richtung Eltern. Ich finde das vorgehen der ARGE`n in diesem Fall sogar richtig, denn theoritisch sind solche Fälle nicht selten auch für Zwecke von mehrfachem Leistungsbezug missbraucht worden.
    Sicherlich finden sich Möglichkeiten und Lösungen nur theoretisch könnte Deine Schwester zur Bedarfsgemeinschaft etwas beitragen und das wird Dir somit angerechnet und führt zu weniger Leistung bei der Miete und dadurch ergibt sich eben für Dich der Nachteil das Du jetzt weniger bekommst!


    Wie gesagt Salle hat das schon richtig beantwortet, trotzdem viel Erfolg für Dich und Deine Schwester hinsichtlich der geplanten Bedarfsgemeinschaft.

  • ja sie ist ja erst 13 und somit kann sie ja kein geld durch arbeiten rein bringen. beim jugendamt wegen unterhalt sind wir ja gewesen aber passieren tut da auch nix.
    das jugendamt weiß ja von allem und sie ist ja einfach so von zu hause raus sondern das jugendamt hat sie da raus geholt und bevor sie dann ins heim musste hat man das dann so geklärt.
    nur wenn sie selber doch nix verdienen kann wie läuft das dann? ich will den staat bestimmt nicht bescheißen aber ich kann auch logischer weise von den 300 euro die ich habe nicht noch eine jugendliche zusätzlich ernähren.
    ich will ja nicht das die mir geld für sie geben ich verstehe halt nur nicht wieso noch miete abgezogen wird! sie selber hat ja nix

  • Hallo,


    ich versuche es nochmal zu erklären.
    Du und deine Kinder habt vorher alleine in der Wohnung gelebt. Ihr habt alle einen Anspruch auf Sozialleistungen. Ihr bildet also eine BG.
    Jedem Teil der BG wird ein Mietanteil zugeordnet.
    Nun wohnt deine Schwester mit in eurer Wohnung, die Mietanteile werden dementsprechend umgelegt.
    Gehen wir mal davon aus, das die Wohnung 80m² hat. Vorher wurden diese 80m² durch 3 geteilt. Also entfiel auf jede Person der BG eine m² Zahl von ca. 26m².
    Da nun eine Person mehr in der Wohnung lebt, entfallen auf jede Person nur noch 20m². Das heißt ein Teil der Gesamt m" Zahl wird nun nicht mehr durch eine Person der BG bewohnt, sondern von deiner Schwester die keinen Anspruch auf Sozialleistungen hat.
    Würde die Arge weiterhin die gesamte Miete übernehmen, würden deiner Schwester Leistungen zugesprochen auf die sie keinen Anspruch hat.


    Das Jugenamt, wird euch in Fragen der Unterhaltsleistungen beraten.
    Ihr müsst einen gerichtlichen Antrag auf Unterhaltszahlungen durchsetzen.
    Ich würde dir raten einen Anwalt für Familienrecht aufzusuchen, dieser wird mit dir das weitere Vorgehen absprechen.