Therapie und Adaption

  • Hallo miteinander,


    Ich habe schon seit geraumer Zeit massive Probleme mit meiner Antragbearbeitung und vielleicht kann mir jemand in derSache ein paar gute Ratschläge geben.


    Also: Von Anfang Juli bis Mitte Oktober (16 Wochen) habe ich eine Drogenentzugstherapie gemacht.


    Für diese Zeit bekam ich von der ARGE des Wohnortes, wo ich bis zu Beginn der Therapie gemeldet war AlG II.
    Zum 31 August kündigte ich meine Wohnung und hatte mich schon zu Beginn der Therapie umgemeldet.
    Das ließ ich die ARGE auch mündlich und schriftlich wissen.


    1 Woche bevor die Therapie endete, stellte ich einen Antrag bei der ARGE des Ortes wo ich im Anschluss an die Therapie eine Adaption begann (nochmals 16 Wochen).


    Mit dem Tag der Beendigung der Therapie, stellte die ARGE des Wohnortes wo ich bis zum 31.August gemeldet war, die Zahlung meines AlG II ein.


    Begründung war, dass ich nicht mehr dort gemeldet sei und daher der Ort, wo ich nun Adaption mache zuständig sei.


    Nach erneuter Vorsprache be der ARGE des Ortes wo ich Adaption mache, erklärte man mir aber wiederrum, dass die ARGE zuständig sei, wo ich zuletzt gemeldet war.


    Dieses Hin und Her inclusive unzähliger Telefonate, jede Menge Schriftverkehr und einiger Vorsprachen mache ich nun bereits seit Beginn meiner Adaption mit :eek: .
    Bisher mit null Erfolg und keinerlei Leistungsgewährung :( .


    Ich frage mich mittlerweile verzweifelt, welche ARGE ist tatsächlich zuständig?


    Der Witz ist, ich habe sogar vom Kostenträger meiner Adaptionsmaßnahme (Rentenversicherung) die Zusage, dass mir Übergangsgeld für die gesamte Zeit der Adaption in Höhe des mir zustehenden
    AlG II zusteht :mad: .


    Was mich auch noch interessiert: Wie ist das mit dieser Verpflegungskostenpauschale, die mir für die 16 Wochen der Therapie abgezogen wurde, und aufgrund deren sich mein finanzieller Stand erst so richtig nach unten entwickelt hat.


    Kann ich dagegen eigentlich vorgehen?
    Auch im Nachhinein?
    Und wie kann ich dagegen vorgehen?
    Kann diese Pauschale auch während der Adaption nochmal abgezogen werden ?


    Mein Konto weist seit Anfang November ein Soll von mittlerweile über 100 ? aus und die entstandenen Sollzinsen bekomme ich wohl auch nicht erstattet :mad: .
    Oder kann ich mich dagegen wehren.


    Ich wäre sehr dankbar wenn mir jemand in diesen Dingen zumindest ein bisschen weiterhelfen kann und danke für jeden sinnvollen Beitrag.


    Gruß : cute
    I

  • Hallo salle,


    diese Adaption ist sozusagen der 2.Teil meiner Suchtmitt-Entwöhnungsbehandlung.


    Dabei steht die berufliche Wiedereingliederung und die Klärung der Wohnsituation nach der Behandlung im Vordergrund.


    Während der ersten Hälfte der Behandlung hat man ein unentgeltliches Praktikum zu absolvieren und ab der zweiten Hälfte kann man auch wieder Geld verdienen.


    Abgesehen von den therapeutischen Gruppen und festgelegten Ausgangszeiten kann man seine Freizeit frei gestalten.

  • Hallo,


    eine soziale Integration also.
    Ich gehe doch davon aus, das du während dieser Zeit auch von einem Sozialarbeiter betreut wirst und dieser dir bei der Beantragung behilflich sein wird.
    Eigentlich muss aber die Arge, der Stadt in der du während der Adaption lebst, für dich zuständig sein, da du keine Wohnung in deinem alten Wohnort mehr hast.

  • Alle Gespräche, auch mit Unterstützung des sozialen Dienstes im Haus, haben bisher nichts genutzt.


    Die ARGE des Ortes wo ich die Adaption mache hat mich mit der Begründung abgelehnt, dass wenn jeder, der Therapie oder Adaption macht, bei Ihnen Leistungen beantragen dürfe, dann wären die entsprechenden Mittel bald ausgeschöpft.
    Es wäre sogar im SGB geregelt, dass die ARGE des letzten Wohnortes zuständig für mich sei.
    Die lehnen allerdings ab, weil ich dort nicht mehr gemeldet bin.


    Am Freitag habe ich jetzt erfahren, dass mein Widerspruch gegen die Ablehnung des Bescheides der ARGE des alten Wohnortes an die dortige Widerspruchstelle weitergereicht wurde.
    Gleichzeitig sagte man mir aber wieder, dass man noch immer der Meinung sei, die ARGE des Ortes der Adaption sei zuständig.
    Die werden mir also meine Leistung wieder nicht genehmigen.


    Ich kann einfach nichts machen, außer immer wieder irgendwo anzurufen, vertröstet zu werden und dann passiert doch nichts.


    Beim zuständigen Sozialgericht habe ich mittlerweile eine einstweilige Verfügung beantragt, das ist aber auch schon wieder 10 Tage her und ich habe noch nichts von denen gehört.


    Was kann ich denn noch machen, dass ich endlich mein Geld bekomme, das mir laut Bescheid der Rentenversicherung auch zusteht?


    Gruß cute

  • Hallo,


    ich hoffe ich kann Dir weiterhelfen. Zunächst einmal hast Du ja einen ablehnenden Bescheid der alten ARGE
    des weiteren hast Du einen Widerspruch eingereicht und sogar beim Sozialgericht eine Beschleunigung beantragt.


    Ich würde der ARGE vor Ort folgenden Vorschlag unterbreiten:
    Antragsbewilligung erfolgt bis auf Weiteres - bis die Zuständigkeit gerichtlich geklärt ist - denn Du bist ja verpflichtet Deinen Wohnsitz abzumelden, wegen der unnötigen Kosten die Deiner ARGE am alten Standort sonst entstehen!
    Damit wäre im Grunde auch klar das die ARGE an Deinem jetzigen Wohnort, ob sie will oder nicht für Dich zuständig ist - auch wenn die Begründung der ARGE verständlich ist. Ich denke das ein Gericht diese Ansicht aber nicht teilen wird den HARTZ IV Leistungsgelder sind Leistungen der gesamten Sozialgemeinschaft und daher ist es im Grunde unerheblich welche Kommune die Auszahlung vornimmt.
    Stell Dir vor was passsieren würde wenn ein Bundesland so argumentieren würde wie die ARGE in Deinem gegenwärtigen Wohnort. Ich denke auch das Deine bisherige ARGE richtig liegt mit der Ablehnung des Widerspruchs und das die ARGE am gegenwärtigen Wohnort zuständig ist.


    Bestehe darauf das Du dort zunächst den Antrag stellen kannst, am Besten mit dem Datum Deiner ersten Vorsprache, damit verlierst Du nicht das Geld bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt.


    Agumentiere damit sollte es wieder erwarten so sein das Deine alte ARGE zur Leistung verpflichtet sei, Du dann ja die Gelder von dort zwecks Rückzahlung zur Antragsbewilligenden ARGE leiten lassen könntest, es somit kein finanzieller Schaden entsteht.


    Das müstte selbst dem dümmsten Fallmanager plausibel erscheinen, und ansonsten dessen Chef ansprechen.



    Gruß und viel Erfolg