Anspruch auf ALG2 ??

  • Hallo,


    bei 845€ brutto, kein Eigenheim und keine großen Rücklagen ist davon auszugehen, dass ein Retsanspruch bzw. ein Anspruch auf ergänzende ALG2 Leistungen für euch besteht.
    Also Antrag stellen!


    Der Anspruch besteht ab dem Datum der Antragsstellung, also so schnell wie möglich.

  • Hallo fritz 1!


    Sehe ich auch so wie Salle, der liegt in der Regel immer richtig!


    Du und Deine Frau bilden dann eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft in der beide Einkommen ( auch Rente ) zur Berechnung herangezogen werden.


    Eure Wohnngsgröße ist für den zulässigen Mietanspruch mit zu berücksichtigen, aber selbst wenn die zu groß ist und nicht die volle Miete berücksichtigt werden kann werdet Ihr wohl Anspruch haben!


    Gruß