Hilfe, ich weiss nicht mehr weiter

  • Hallo,


    ich hoffe sehr, dass mir hier jemand helfen oder mir Ratschläge geben kann, denn momentan habe ich keine Ahnung, wie es für mich überhaupt weitergehen soll.


    Meine Situation sieht so aus, dass ich momentan arbeitssuchend bin, ich bin ungelernt und 28 Jahre. Bisher hab ich mich immer so "über Wasser" gehalten, da es mir zu peinlich war, zum Amt zu gehen und zu fragen, ob man mich unterstützt.
    Ich wohne noch mit meinem Freund zusammen, der mich bisher mit durchgebracht hat, jedoch befinden wir uns in der Trennungsphase und ich werde wohl demnächst definitiv auf der Straße stehen, im wahrsten Sinne des Wortes. Ich will arbeiten, ich will auf eigenen Beinen stehen und ich will mein eigenes Geld verdienen können um davon zu leben, aber in Moment weiss ich ja nichtmal, wie ich mir eine eigene Wohnung finanzieren soll und mir geht es mehr als schlecht bei dem Gedanken.


    Kann mir jemand sagen, ob ich überhaupt irgendeinen Anspruch auf Hilfe hätte?


    Vielen Dank schon jetzt!

  • HALLO dodo!


    Ein Teil dieser Politik zielt auch darauf ab das die Menschen zunächst einmal alles mögliche unternehmen um nicht nach Aussen als so ein "Looser" da zu stehen.


    Schau mal wie die Unternehmer denken, Beispiel "Nokia" jetzt merken selbst Typen wie Rüttgers was Sache ist. Der Müntefering hatte schon recht, "Heuschrecken" und die hinterlassen letztlich nur kahle Flächen.


    Dir steht HARTZ IV zu und selbstverständlich auch das Geld für eine Wohnung, nur angemessen sollte es schon sein. Heisst in der Regel zwischen 40 und 50 qm² und um die 360 € incl. NK ( wohl kein Strom, Gas und Warmwasser ). Leistungen entsprechend dem Regelsatz betragen 347€ davon zahlst Du dann auch die Kosten sofern die Miete über dem anerkannten Satz ( Orts abhängig) liegt.


    Es kann sogar sein das Dir für die Erstausstattung der Wohnung sogar noch Mobiliar zur Verfügung steht.


    Ihr hattet doch sicherlich nur eine WG und keine partnerschaftliche Gemeinschaft ( bitte vorher darüber klarwerden was Du angibst, letzteres beinhaltet einige Nachteile )


    Kaution für die Miete muss übernommen werden auf Darlehnsbasis in Höhe von 2 Monatsmieten, wird Dir aber vom Regelsatz jeden Monat abgezogen. Umzugskosten, Renovierung ect. vorher abklären, ebenso den möglichen Mietvertrag erst prüfen lassen was gezahlt wird!


    Bekommst sicherlich noch einige weitere Antworten hier im Forum!


    Viel Erfolg und mach Dich mal frei vom Gedanken etwas zu schnorren!


    Die Unternehmer (siehe Nokia zocken diese Land so richtig ab ( 60 Millionen Steuererleichterung und dann auch vermutlich für Rumänien Fördergelder bis 10 Millionen pro Projekt von der EU für die Verlagerung der Arbeitsplätze nach Rumänien kassiert ) Darüber kann man sich aufregen !


    Gruß

  • Vielen, vielen Dank, Horst!


    Freut mich sehr, so schnell eine Antwort zu bekommen, das lässt mich hoffen.


    Die Wohnung soll natürlich angemessen sein - ich will ja keine "Villa" sondern schlichtweg ein Dach über dem Kopf. 40 m² wären also okay.


    Zu der WG (das würde ich dann wohl besser so angeben):
    Wird das nachgeprüft werden? Können die das?


    Der Gedanke des Schnorrens ist halt doch noch etwas vorhanden, zumal ich es immer ohne Amt schaffen wollte. Aber diesmal geht es nicht mehr ohne.


    Ich bin mal gespannt auf die anderen Antworten.


    Grüße,
    dodo

  • Hallo Dodo!


    Du hast doch mit Deinem Freund einen Untermietervertrag gemacht weil er die Wohnung angemietet hat oder war es umgekehrt ?


    Geld haste ihm natürlich imme bar auf den Küchentisch gelegt, gegen Quittung versteht sich.


    ( Nur nicht alle mit dem gleichen Kugelschtreiber schreiben!!!)


    Gruß

  • Hallo nataly!


    Noch wohnt dodo mit seinem Freund in einer Wohnung, ich denke bei der ARGE ist es nicht so einfach mit einer neuen Wohnung wenn man von Trennungsphase spricht. Als WG kann man sich aber argumentativ darüber auslassen das keine Harmonie hinsichtlich Tätigkeiten - Anteile in der WG besteht und man sich daher für eine Auflösung ausgesprochen hat, womit klar ist das entweder einer ausziehen muss oder die gesamte Wohnung am Hals hat.


    Gruß

  • Hallo Dodo,
    die Mietkaution ist zwar als Darlehn zu gewähren,
    bleibt jedoch während des ALG II Bezugs für dich zins- und tilgungsfrei.
    Die Argen gewähren diese Kaution gerne auf Grundlage einer Individualabrede
    (z.B. individueller Kreditvertrages), in dem die " freiwillige Rückzahlung "
    vereinbart ist. Einen solchen Kreditvertrag solltest Du nicht unterzeichnen.
    Die Kaution muss dennoch von der Arge übernommen werden.
    Gruß
    Benjamin
    PS: Vielleicht interessant zum Nachlesen Hess. LSG vom 05.09.07, AZ L 6 AS 145/07 ER
    Andere mir bekannte Urteile sind im Tenor gleich.

  • sicherlich ist das eine schlimme Situation wenn man auf HARTZ IV angeweisen ist aber mache dich vorher nicht verrückt, dir steht ebenso diese regelleistungen zu wie anderen, dazu Zuschuß für Miete und NK die sich nach dem Quadratmeterpreis in deinem Kreis richtet udnd em gegenwärtigen Mietnivbeau angepasst ist
    50qm Wohnung sind derzeit gesetzlich erlaubt und sollte die Wohnungsgröße etwas größer ausfallen zwischen 50 und 55 liegt es im ermessen des sachbearbeiters oder du mußt die kosten für die 5qm selber tragen aber das glech jeder umziehen muß ist nicht immer ganz richtig.


    Also mache dich nicht verrückt ud schildere den sachverhalt und du wirst Regelleistungen laut dem SGBG III erhalten


    M.J. Die LINKE


    berate nebenbei Betroffene wie dich kostenlos.

  • Hallo dodo,
    ein Zusatz zu meinem obigen Beitrag:
    In der Kautionsvereinbarung mit der Arge (kein Kreditvertrag) solltest du
    die Vereinbarung aufnehmen lassen, daß die Kaution bei Auszug aus der
    Wohnung direkt vom Vermieter an den Leistungsträger geht.
    (Text z.B. "...Den Anspruch aus Rückzahlung der Kaution bei Vetragsende/Auszug trete ich hierdurch
    an den Leistungsträger ab".). So hast Du mit der Kaution (auch für die Zukunft) nichts weiter zu tun und bist
    damit nicht belastet.
    Gruß
    Benjamin

  • Hallo Benjamin!


    Sorry, aber das halte ich für falsch!


    Sicherlich macht es Sinn die Kaution nicht mtl. abzustottern insbesondere wenn die ARGE grundsätzlich auf Geldrückflüsse Anspruch erhebt, wir hatten hier ja schon Fälle wo eben diese Kautionsrückzahlung von der ARGE beansprucht wurde, was aber völlig unzulänglich ist weil man seinen Regelsatz dafür dann bereits reduziert bezogen hat; aber ohne Bewilligung der Kaution hat man fast keine Chance auf dem Wohnungsmarkt und es stellt msich die Frage ob die ARGE grundsätzlich zur Leistung von Kaution verpflichtet ist, in einigen Fällen sicherlich aber nicht wenn man mal wieder umziehen will weil man etwas anderes gefunden hat was die Aussichten auf bessere Arbeitsvermittlung oder Kostensenkung beinhaltet.


    Ich denke das Dodo gute Chancen hat auf eine eigene Wohnung und die Kautionsvorleistung im dazu verhelfen kann.


    Gruß

  • Hallo Horst,


    aber genau daraus ergibt sich die Rückzahlungsmöglichkeit für den AGL II Bezieher.
    Erst bei Auszug aus der Wohnung entsteht die Fälligkeit zur Rückzahlung der Kaution !
    Nicht vorher !. Allein schon aus Gründen der Fälligkeit einer Kaution erst bei Auszug, ist die vorzeitige Rückforderung der Kaution in Form von monatl. Raten während des ALG-II Bezuges nicht rechtens.
    Es gibt noch andere juristische Gründe (z.B. deutlicher Unterschied zwischen der sog. Ist-/ Soll-Leistung im SGBII im Vergleich zum alten BSHG).
    Diese Erklärungen würden aber hier den Rahmen sprengen.


    Die Kautionsrückzahlung steht dann wiederum für eine mögliche Kautionsforderung für eine neue Wohnung zur Verfügung. Auch die Argen gehen insoweit keine untragbaren Modalitäten ein,
    da die Kaution (sinnvollerweise) nicht über Dodo an der Vermieter, sonder direkt von der Arge
    an den Vermieter gezahlt werden sollte und bei Auszug aus der Wohnung der Anspruch auf
    Rückzahlung (inkl. der für Spareinlagen mit gesetzl. Kündigungsfrist ( 3 Monate) aufgelaufenen Zinsen)) am besten direkt vom Vermieter an die Arge zurückfließt (siehe meinen obigen Beitrag).


    Natürlich gehe ich davon aus, daß Wohnungen nicht einfach mal so alle paar Monate aufgegeben werden. Wo aber Gründe für den Umzug. bzw. dringender Bedarf an einer Wohnung (Fall DODO) vorliegt,
    sind Mietkautionen grundsätzlich im Rahmen der Kosten für Unterkunft und Heizung (KDU) zu übernehmen.
    Ich sehe das ansonsten so wie du: Dodo sollte sich keine großen Sorgen machen.
    Anträge stellen und auf Wohnungssuche gehen. Die Nachweise seiner Bemühungen um eine angemessenen Whg. irgendwie dokumentieren, um ggf. vorübergehend auch eine unangemessenen Whg. vorerst beziehen zu können.
    Antrag auf Erstaustattung nicht vergessen (ca. 1.300,-- € als Einmalzahlung).
    Gruß an alle
    Benjamin

  • Hallo,mal ganz nebenbei.Es gibt in jeder Stadt Hilfe für Menschen in deiner Situation.Von der Kirche zum Beispiel gibt es Wohnmöglichkeiten für ein Jahr.Oder die Diakonie der Kirchen,helfen auch mit Möbelspenden.
    Ich habe als Streetworker gearbeitet und habe vielen den Rat gegeben.Sobald eine Wohnung vorhanden ist setze eine Anzeige ins Tagesblatt wer Möbel und Hausrat verschenkt,situation dabei schreiben ist gut,manchmal springst sogar ein Nebenjob bei raus.So hast du erst mal Möbel zum anfang.