Kosten verringern

  • Guten Tag....


    ich habe mal eine Frage zu Umzügen in eine andere Wohnung. Also ich lebe allein und bekomme auch Hartz4. Ich lebe in einer 3 Zimmer Wohnung mit 50 qm. Ich zahle Kaltmiete 200 Euro. Allerdings sind die Nebenkosten in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Ich hab 180 Euro nachzahlen müssen, allein für Heizkosten, da ist Wasser und Gas für einen externen Beuler noch nicht mit drin. Das kommt noch hinzu und dann steigert es sich um ca 50 Euro.... bei der Nachzahlung wurde ich vom Amt nicht unterstützt und so durfte ich ein halbes Jahr beim Vermieter abzahlen. So ist das seit einigen Jahren immer... ein halbes Jahr abzahlen, ein halbes Jahr sparen......grummel*


    Nun hab ich hier in einem anderen Thread gelesen, das ein Umzug nur in den seltensten Fällen zugestiimmt wird. Wenn man mal von den zu hohen Nebenkosten absieht ist die Wohnung top. Kein Schimmel, ruhige Wohnlage, nette Nachbarn.....usw....


    Allerdings bin ich eín sehr sparsamer Mensch und immer darauf bedacht, die Kosten weitestgehend zu senken. Ich habe eine Wohnung gefunden die 6 qm größer ist, allerdings noch günstiger mit 160 Euro Kaltmiete. Von den Vormietern weiß ich, das sie an Nebenkosten nicht so viel ausgegeben haben. Die Wohnung ist top isoliert, neue Fenster und und und....


    Da das Amt die Miete zahlt müsste es doch auch in ihrem Interesse sein, wenn ich die Kosten um 40 Euro senken kann. Allerdings ist die Wohnung größer als meine jetzige. Ich weiß leider nicht wie viele qm einer alleinstehenden Person zustehen. In unserer Gegend ist das Sozialamt für die Hartz4 Bezieher zuständig. Muss man da ein Antrag stellen?.....


    Danke schonmal für eure Kommentare


    LG Stefanie

  • Also im Prinzip brauchst du keine genehmigung soviel ich weiß, denn bei einem nicht genehmigten Umzug wird von der Arge nur die alte Miete bezahlt und da diese bei dir höher war dürfte es ja keine Probleme geben.
    Aber anfragen kannst du ja mal, ich glaube nicht das irgendjemand nein dazu sagt wenn man die Kosten verringern will.


    Übrigens stehen einer Alleinstehenden Person 45 m² ;)


    Liebe Grüße
    Tina

  • Hallo xxxStefaniexxx!


    Ich rate davon ab ohne Rücksprache mit dem Fallmanager der ARGE umzuziehen, auch wenn die Kosten niedriger sein sollten mit der neuen Wohnung, wer etwas sucht wird etwas finden auch ein Fallmanager!


    Es mag innerorts richtig sein das man frei umziehen kann, dies gilt nicht wenn sich der Zuständigkeitsbereich der ARGE dahingehend ändert das nach dem Umzug eine andere ARGE für Dich zuständig würde.


    Ausserdem benötigst Du evtl. Rebnovierungskostenzuschuss, oder einen Kautionsleistungsvorschuss
    oder wie im vorgegebenen Fall ändert sich die Wohnfläche aus der die Heizkostenübernahme ermittelt wird wenn die Wohnfläche nicht der Vorgabe der ARGE entspricht und gröer ausfällt.


    zu den Heizkosten - Nachzahlungen Deinerseits; da stunde Dir zunmindest anteilig eine Leistung der Mehrkosten zu sofern dies umgerechnet auf die Wohnfläche einen Mehraufwand ergibt.



    Gruß