Wenn Heizkosten nur teileise gezahlt werden??

  • Ich lese gerade, die Heizkosten müssen voll übernommen werden. Nun ja, mein Bruder hat eine Wohnung 48 qm.
    Wie sieht es aus, wenn aufgrund einer Nebenkostenabrechnung man an die Gemeinde die Hartz IV auszahlt ca. 300 Euro zurückzahlen muß, überwiegend Heizkosten.


    Die Hausabrechnungen werden berechnet:
    50 % der Kosten werden auf alle Mietwohnungen umgelegt
    50 % nach Verbrauch


    Somit ergab es sich, daß man zwar sehr wenig verbraucht, aber durch die Umlage der restlichen 50 % viel verbraucht wurde.


    Die Gemeinde bezahlt aber nur den tatsächlichen Verbrauch des HartzIV-Empfängers. Zum Beispiel Verbrauch ca. 150 Euro mit den 50 % der übrigen Mietwohnungen ca. 450,oo Euro. Also müssen 300 Euro nachbezahlt werden.


    Angeblich sollen Hartz-IV-Empfänger den Heizkostenbetrag erhalten, den sie zahlen müssen, cal 450,00 Euro? Auch sagte man mir, wer sehr sparsam ist, brauch auch nichts zurückzahlen. Trotzdem muß an die Gemeinde in Raten, der Differenzbetrag zurückgezahlt wrden. Das heißt auch für mich:
    andere, die mehr Geld zur Verfügung haben, heizen auf Kosten der Harzt IV-Empfänger.


    Habe bereits soviele Stelle, auch das Land, den Bund etc. angeschrieben, aber keine Antwort. Irgendwo muß so etwas doch genau festgehalten werden. Jedenfalls die Gemeinde besteht auf Zahlung.


    Das ist hart, da ja bereits bald die nächste Abrechnung kommt. Mit anderen Worten, der Betrag von 347,00 Euro wird gar nicht mehr gezahlt, da immer Abschläge vorgenommen werden.


    ISt das wirklich richtig? Gerecht ist es natürlich nicht.



    Wenn ich doch auch diese 50 % bezahlen muß, weil die Abrechnungen so sind, daß habe ich das Geld doch bezahlt und müßte auch übernommen werden.


    Gruß betina
    [email protected]

  • Leider ist die Welt ungerecht! Und wenn man in eine Wohnung einzieht , dann kennt man die Modalitäten der Heizungsabrechnung, denn die müssen im Mietvertrag aufgeschlüsselt sein..


    Zudem: alle anderen die im Haus wohnen , zahlen ja auch nach den selbern Modalitäten, d.h. eben auch sie zahlen 50% nach Verbrauch und 50% der Kosten. Was daran jetzt ungerecht ist , verstehe ich nicht... Zu den umgelegten Kosten gehört übrigens auch sowas wie Wartung der Heizung, Schornsteinfeger, Betriebsstrom etc..Wie willst Du das denn nach nur Verbrauch umlegen???


    Dadruch das alle eben 50%nach Verbrauch zahlen ( ich nehme an druch Wäremzähler festgestellt , die übrigens superungenau sind und deshalb nicht allein zur Abrechnung herangezogen werden) haben alle denselben Anreiz zu sparen! Ungerecht finde ich das nicht, sondern einfach normal...denn jeder hat dieselben Modalitäten.


    Außerdem kann man es auch anders sehen: Hartz 4 wird letztlich von Steuergeldern der Menschen gezahlt, dei arbeiten und Steuern zahlen. Die anderen im Haus zahlen also indirekt Deinem Bruder die Heizkosten - und nebenbei auch die Lebenshaltung......


    Nur mal so als Gedankenanstoß!


    LG Laetitia

  • Nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB 2 werden die Aufwendungen für Heizung in Höhe der tasächlichen Aufwendungen ersetzt:


    "§ 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung


    (1) 1Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind."


    Auf den Verteilungsschlüssel kommt es nicht an. Die Annahme von betina, die Verteilung der Gesamtkosten zu 50 % nach Verbrauch und zu 50 % nach Fläche, wie sie in der Heizkostenverordnung vorgesehen ist, führe dazu, dass nur ein Teil dfer Heizkosten ersetzt werde, trifft nicht zu.
    Sollte die Gemeinde tatächlich nur einen Teil der Aufwendungen für Heizung bezahlen, wäre diese rechtswidrig, der Bruder sollte dann Widerspruch einlegen.

  • Also, das mit dem Geizhals finde ich unpassend. Es sind nicht alles HArzt IV - Empfänger. Diese müssen sparen. Und ich finde es nicht in Ordnung, dann diese Menschen als Geizhälse zu bezeichnen. AUch diese Menschen hatten mal Arbeit und haben ihre Steuern bezahlt. MAn sollte diese nicht abwerten. Ich finde es einfach ungerecht, für andere mitzubezahlen. Natürlich ist es richtig, daß auch wir für diese Menschen bezahlen, aber immerhin haben wir einen Sozialstaat. Ich habe 45 JAhre gearbeitet und viel Steuern bezahlt als ledige Frau, auch für andere und heute arbeite ich ehrenamtlich. Also Deine Antwort finde ich fast schon beleidigend.


    Die Antwort, daß die Kosten eben doch übernommen werden müssen, ja, genau dam meine ich eben auch.


    Trotz allem danke ich für Antworten. betina

  • Hallo, tut mir leid, ich habe da etwas verwechselt, die Antwort war nicht für Dich. Habe 2 Antworten verwechselt, dafür micht ich mich entschuldigen. Du wart das mit dem Geizhals nicht.


    Die Antwort auf Deine Mail war die nachfolgende:


    Das mit den Verträgen ist zwar richtig, hat meines Erachtens nichts damit zu
    tun, daß die ARGE nicht die anfallenden Kosten gesamt bezahlt. Der ALG II
    Empfänger muß diese Kosten doch auch bezahlen. Das die übrigen nach dem
    Schlüssel bezahlen müssen, ist in Ordnung. Nur finde ich nicht in Ordnung,
    daß die ARGE die Kosten nicht übernimmt. Übrigens die anderen Kosten werden
    über Betriebskosten abgerechnet. Hier geht es nur um den
    Heizkostenverbrauch. Auch finde ich die Aussage nicht richtig, daß die
    anderen für meinen Bruder mitbezahlen. Wir sind ein Sozialstaat, für was
    bezahlen wir denn und an wenn noch alles. 45 Jahre habe ich als Ledige
    gearbeitet und viel Steuern bezahlt. Ich habe den Sozialstaat in dem Sinne
    noch nicht in Anspruch genommen, so muß man es auch sehen. Auch sind die ALG
    II Empfänger Menschen, die vielleicht auch bereits einmal während Ihrer
    Arbeitszeit für andere gezahlt haben, daß Sie arbeitslos oder krank geworden
    sind, dafür können sie selber eigentlich nichts. Daher finde ich Deine
    Antwort nicht gerechtfertigt. Möchtest Du die Menschen einfach ausgliedern?
    Soweit ich das sehe, stellen diese Menschen keine hohen Ansprüche, aber auch
    sie möchten leben. Sie müssen teilweise schon ohne jeglichen Komfort leben,
    wenn der Kühlschrank defekt wird, der Fernseher (oder dürfen diese Menschen
    nicht mehr am Leben und z.B. am Fernsehen teilnehmen?) Das war es. Grüße
    betina

  • Und noch was : es gibt druchaus Menschen die zwar Arbeit haben , aber dafür nicht mehr Geld bekommen als andere mit Harzt 4 .... die müssen auch sparen! Und auch die, die 100 Euro mehr verdienen haben druchaus Grund zum Sparen...Nur mal so!


    Nur weil man arbeitet ist man nicht gleich " reich" und braucht nicht auf sowas wie Heizkosten ( die ja heute immens sind) nicht zu achten....


    Wenn Du es ungerecht findest wie in der Wohnung die heizkosten abgerechnet werden ,dann darfst Du so einen Vertrag eben nicht unterschreiben! Es ist ein Vertrag und laut Gesetz ist es rechtens für einen Vermieter so abzurechnen.....

  • Mir ist es egal wie der Vermieter abrechnet, er soll sein Geld bekommen, finde es nur nicht richtig, daß die Arge diese Kosten nicht bezahlt, den normalerweise werden die Heizkosten übernommen. So wie auch bereits ein anderes Forummitglied geschrieben hat.


    Ausserdem wohnt mein Bruder seit über 35 Jahre in dem Haus / Wohnung und der Mietvertrag wurde seinerzeit von der Umlage über qm auf die jetzige Regelung ohne Vertragsänderung umgestellt. Ich finde Deine Einstellung fast verachtend. Bist Du auch ALG-II-Empfänger? Gönne doch diesen Menschen auch ein wenig . Gruß betina

  • Es geht nicht darum irgendjmd. auszugrenzen!


    ich kenne ne Menge Menschen , die arbeiten gehen und zusätzlich Hartz 4 bekommen - weil sie von ihrem Lohn eben keine Famlie ernähren können. Und ich kenne auch die , die eben gerade so viel verdienen wie ihnen an Hartz 4 zustehen würde.... Auch die müssen einen neuen Kühlschrank irgendwie selber bezahlen.... Tut mit leid - aber das ist die Realtiät ! Und hätten wir früher nicht soviele Sozialschmarotzer gehabt, dann hätten wir jetzt nicht Hartz4 mti seinen teilweise eben auch harten und ungerechten Regelungen.


    Ganz ehrlich: ich habe mich früher darüber geärgert, daß Familien die ich kannte bei jedem kaputten Gerät ein neues vom Sozialmat gezahlt bekamen... Fernseher, waschmaschine , Kita-Platz alles gabs "umsonst"... Andere , die teilweise ganztags arbeiteten, aber eben nur kanpp über der Grenzen zur Sozialhilfe lagen, mussten sich sowas auch allein kaufen oder eben drauf verzichten.... Das war in meinen Augen wirklich ungerecht....


    Natürlich ist es nichct richtig wenn die Arge etwas nicht bezahlt, was sie bezahlen müsste - Du darfst mich da nicht falsch verstehen!


    Aber: Du kannst Dich nicht über einen Vertrag beschweren, deren Inhalt Du gekannt und mit Deiner Unterschrift als für Dich verbindlich anerkannt hast....


    LG Laetitia

  • HAllo nataly,


    ja, mein Bruder hat selber nur Heizkosten von ca. 170,00 Euro.
    Bezahlen muß er ca. 430,00.
    Die ARGE hat eine Vorauszahlung von ca. 330,00 Euro.


    Also möchte die ARGE 160,00 EURO zurück
    AN den Vermieter muß er 100,00 Euro nachzahlen.


    Also insgesamt Heizkosten di er selber zahlen muß gesamt 260,00 EURO. Weil eben nur seine Kosten gezahlt werden und nicht die restlichen 50 % über die Umlage.


    Ich finde es einfach nicht in Ordnung. Aber Du bist ja auch der Meinung, daß die ARGE diesen betrag zahlen müßte. Grüße betina

  • Ja stell Dir mal vor: ich kenne genug Hartz 4 Empfänger! Auch solche die arbeiten und zusätzlich harzt 4 bekommen.... Und meine eigene Schwester bekommt auch Sozialhilfe, da sie nämlich geistig behindert ist - allerdings arbeitet sie eben auch ganztags in einer Werkstatt für Behinderte!


    Und ganz ehrlich: sie hat mehr Geld für solche Dinge wie Kleidung etc. übrig als ich - und ich arbeite ganztags...


    Ich habe letztes jahr angefangen ein haushaltsbuch zu führen. Rat mal was dabei rauskam: ich habe im Endeffekt weniger Geld für Lebensmittel inkl. aller Dinge wie Kosmetik, Waschmittel etc. etc zur Verfügung für mein Kind und mich als jmd. der Hartz4 bekommt.... Also erzähl mir nicht ich wäre menschenverachtend....ich gebe immer so um die 450 Euro aus im Monat , da ist dann aber einmal tanken für ca 70 Euro mit drin.


    Also bitte erzähl mir nicht, daß ich nicht wüßte um was es geht.....

  • Noch mal: Du besachwerst Dich schon wieder darüber daß Dein Bruder nur Kosten von 170 Euo hätte!


    Kann sein , daß daß der Anteil ist der nach Verbrauch abgerechnet wird! Das heißt aber nicht, daß es seine gesamten Heizkosten sind! Auch solche Dinge wie Betriebsstrom, Strom im Heziungsraum, Wartung, Heikosten für Flure, Schornsteinfeger, Agbassmessung etc fleißen in die Gesamtheizkosten eines Hauses ein! Wie bitte willst Du das nur nach Verbrauch umlegen?????


    ich denke ihr solltet mal mit der Abrechnung zu einer Verbraucherberatung gehen und Euch erklären lassen, wie eine heizkostenabrechnung sich zusammensetzt...


    Das, was bei Deinem Bruder in der Abrechnung als sein Verbrauch auftaucht ist der bereits umgerechnete Wert den er eben nach seinem Verbrauch zu zahlen hat... Der Rest wird anders umgelegt....


    Ist ein druchaus nicht einfaches Thema und nicht so leicht zu verstehen...


    Wenn man sichergehen will wirklich nur nach Verbrauch zu bezahlen, dann muss man eine Wohnung mit Etagenheizung ( z.b. Gastherme in jeder Wohnung nehmen) .... Und : oh Wunder: auch da wird ne Menge Nebenkosten auf den Mieter zukommen: las da wären: Abgasmessung, Wartung der Therme, Schornsteinfeger , Betriebsstrom, ev. Kleinrparaturen am der Therme.... etc. etc...


    LG Laetitia

  • Hallo,


    ich glaube auch, das hier grundlegend etwas durcheinander gebracht wird..


    Du sagst, das zur Jahresendabrechnung der Verbrauch (Heizkosten) der einzelnen Mietparteien festgestellt wird (Zähler). Dieser wird zu 50% in Rechnung gestellt und die anderen 50% wandern mit den jeweils 50% der anderen Bewohner in einen Topf und werden dann durch alle Personen die im Haus leben geteilt.


    Das kann ich mir beim besten Willen nicht vosrtellen, was wäre das für ein Schwachsinn!


    Entweder kann der Heizkostenverbrauch der einzelnen Mietparteien genau abgerechnet werden (Zähler) oder aber der Gesamtverbrauch des gesamten Hauses wird durch die Personenzahl bzw. durch die Größe der Wohnungen dividiert und daraus errechnet sich dann was jede Partei zu zahlen hat.


    Aber in jedem Falle werden die Heizkosten wie von Nataly bereits angemerkt, komplett durch die Arge übernommen.
    Handelt sich bei der Jahresendabrechnung denn nur um die Heizkosten oder auch um die Nebenkosten.
    Ich vermute das es sich auch um die Nebenkostenabrechnung handelt und diese unter anderem auch den Warmwasseranteil berücksichtigen und deshalb ein Zahlbetrag für deinen Bruder übrig bleibt.

  • "ja, mein Bruder hat selber nur Heizkosten von ca. 170,00 Euro.
    Bezahlen muß er ca. 430,00."


    Also, da muss ein Missverständnis vorliegen, wobei mir nicht klar ist, ob es beim Bruder oder bei der Arge liegt. Die Abrechnung erfolgt nach § 7 der Heizkostenverordnung wie folgt:


    "(1) 1Von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage sind mindestens 50 vom Hundert, höchstens 70 vom Hundert nach dem erfaßten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen. 2Die übrigen Kosten sind nach der Wohn- oder Nutzfläche oder nach dem umbauten Raum zu verteilen; es kann auch die Wohn- oder Nutzfläche oder der umbaute Raum der beheizten Räume zugrunde gelegt werden.
    (2) Zu den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstromes, die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch einen Fachmann, der Reinigung der Anlage und des Betriebsraumes, die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung sowie die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Berechnung und Aufteilung.
    (3) Für die Verteilung der Kosten der Wärmelieferung gilt Absatz 1 entsprechend.
    (4) Zu den Kosten der Wärmelieferung gehören das Entgelt für die Wärmelieferung und die Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanlagen entsprechend Absatz 2."
    .

  • Es geht hier nur um einen Verteilungsschlüssel, wobei es nach der Heizkostenverordnung nicht zulässig ist, die Gesamtkosten nur nach dem Verhältnis der Verbräuche zu erfassen; vielmehr muss auch die Wohn- oder Nutzfläche oder der umbaute Raum berücksichtigt werden.


    Wenn dein Bruder oder die Arge meint, Heizkosten im Sinne von § 22 Abs. 1 SGB 2 seien nur der Teil der Heizkosten, der auf Grund von § 7 Abs. 1 nach dem Verhältnis der erfassten Verbräuche verteilt wird, ist das schlicht falsch. Heizkosten im Sinne von § 22 Abs. 1 SGB 2 ist das, was der Bruder für die Heizung bezahlen muss, das sind hier 430,00 EUR. Wenn der Bruder für die Heizung im ganzen Jahr 430 EUR bezahlen muss, dann sind die Kosten auch nicht überhöht und müssen von der Arge voll übernommen werden.

  • @ Salle : Nataly hat Recht! Der Vermieter darf nicht alles nach Verbrauch abrechnen! Denn die genannten Ablesesysteme (z:B: vonTechem) sind zu ungenau und benachteiligen z.b. Mieter deren Heizkörper von der Sonne beschienen werden etc. etc. - es gibt viele Fehlerquellen..... Daher ist es üblich entweder den Rest (inkl. Betriebskosten) nach qm oder Personen abzurechnen...Das ist gesetzlich richtig und gefordert! Und das ist eben auch ein Anteil der Heizkosten von betinas Bruder....

  • Hallo,


    aber in der Regel wird dies nicht zu 50% umgelegt(ich zahle nur nach Verbrauch bzw. Umlegung der Wartungskosten etc.) da gibt es verschiedene Modelle.
    Ist aber Pott wie Deckel, wenn es sich bei der Nachzahlung wirklich nur um die Heizkosten handelt muss die Arge auch den kompletten Betrag zahlen.

  • HAllo, hier ist nochmals betina,


    ich denke, wir sollten uns hier nicht noch in die "Haare" kriegen. Jeder hat seine eigenen Probleme, ausserdem kennt niemand die Bedingungen und persönlichen Verhältnisse des anderen. So dass niemand beurteilen kann, ob jemand mit dem Geld auskommt oder nicht, warum jemand der ALG II bekommt oder arbeitet, evtl . mehr oder weniger hat.


    Nochmals zu den Heizkosten.


    Es sind wirklich die reinen Heizkosten die dort berechnet sind, alles andere wie Schornsteinfeger, Licht Treppenhaus etc. wird gesondert unter dem Punkt "Nebenkosten" abgerechnet. Auch gibt es Wasserzähler, dieses steht gesondert (warum und kalt). Es hat nichts mit den Heizkosten zu tun, d.h., die ARGE muß den Rest bezahlen und danke, daß ich Euch zuviel Gedanken gemacht habt. Ich habe jetzt einen Termin bei uns in der Nähe, woe eine Beratungsstelle ist.


    Ich denke auch, daß die ARGE bezahlen muß. Grüße betina

  • Hallo Laetitia,


    ich habe zwar keine Lust mehr, hier zu persönlich zu werden und wie bereits geschrieben, wir sollten sorgfältig miteinander umgehen. Trotzdem kann ich es nicht so stehen lassen.


    Natürlich werden die Betriebskosten gesondert abgerechnet. Darum geht es gar nicht. Es sind die reinen Heizkosten. Nur zu Deiner Information. Ich bin nicht so dumm, daß ich durch eine Heizkosten bzw. Betriebskostenabrechnung nicht durchfinde. Ich war Sekretärin und u.a. auch lange Jahre in einem techn. Büro Ingenieure und Architekten tätig. Ich kenne mich mit diesen Problemen und Abrechnungen aus. Nur so zur Information, damit niemand auf die Idee kommt, ich sei vielleicht so ein bisschen durch den Wind.
    Grüße betina