Zusammenziehen: Azubi + ALG2

  • Hallo zusammen,


    also um es kurz und knackig zu machen, meine Freundin (22 Jahre) wohnt alleine mit unseren zwei Söhnen (2 Jahre & 2 Monate) in einer Wohnung. Von dem jüngeren bin ich der Leibliche Vater. Befinde mich zur Zeit noch in der Ausbildung und daher fanden wir einen gemeinsame Wohnung nicht realisierbar. Jedoch war dies in naher Zukunft geplant. Nun hat es sich aber ergeben das wir gemeinsam eine günstige (für Umgebungsverhältnisse) Wohnung (86 m² 4 Zimmer) bekommen könnten. Diese liegt auch im direkten Umfeld zur Grundschule und Kindergarten sowie Oma und Opa der kleinen Wohnen eine Haustür weiter. So hab mir dann mal den ALG2 Rechner nahe gelegt und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Rechenbeispiel:


    1 Leistungen Regelleistungen/Sozialgeld
    Antragsteller (Nordrhein-Westfalen):
    312.30 €
    Ehepartner/in, Partner/in, Lebenspartner/in:
    312.30 €
    Kinder bis 13 Jahre:
    416.40 €
    Summe der Leistungen:
    1041.00 €

    2 Kosten für die Unterkunft
    Kaltmiete:
    430.00 €
    Heizkosten minus 18% Warmwasserzuschlag:
    123.00 €
    Summe der Unterkunftskosten:
    553.00 €

    3 Einkommen
    Erwerbseinkommen:
    812.00 € (Mein Einkommen, Brutto)
    Abzüge (Steuern, Sozialvers., Werbungskosten, usw.)
    0.00 €
    Freibetrag Erwerbseinkommen:
    -241.20 €
    Unterhalt/Unterhaltsvorschuss:
    125.00 € ( Für das erste Kind vom KV)
    Kindergeld:
    304.00 € ( Für beide zusammen)
    Summe der Einkünfte:
    999.80 €

    Berechnung des Anspruchs
    Summe der Leistungen:
    1041.00 €
    + Summe der Unterkunftskosten:
    553.00 €
    - Summe der Einkünfte:
    999.80 €
    + befristeter Zuschlag durch Arbeitslosengeld:
    0.00 €
    = Ihr vermutlicher Anspruch:
    594.20 €



    Das heißt wir würden 590 € vom Amt bekommen. Sehe ich das richtig? Gibt es da noch irgendwie ne Möglichkeit Wohngeld, Umzugsgeld oder andere Gelder zu beantragen? Hab auf dem Gebiet absolut keine Ahnung und wir müssen in den nächsten Tagen bescheid geben ob wir die Wohnung nehmen oder nicht. Würde mich über jeden hilfreichen Ratschlag freuen.


    Danke.


    Gruß,
    Timo

  • der errechnete Anspruch wird hinkommen, eventueller Anspruch auf eine Umzugsbeihilfe besteht, nur wenn eine Genehmigung der Arge für den neuen Wohnraum eingeholt wurde.
    Also vorher bei der Arge melden und vom Vermieter eine Mietbescheinigung ausfüllen lassen.
    Anspruch auf Wohngeld besteht natürlich nicht, da die komplette Miete bereits in der ALG2 Berechnung berücksichtigt wurde.