zurück zu den Eltern, aber in eine eigene wohnung

  • Hallo ihr lieben leutz,



    ich bin schon seit längerer zeit stiller leser.
    nun hab ich aber selber ein für mich größeres Problem.
    Vielleicht kann mir ja jemanden gute tipps geben.


    ich habe einen 1jährigen sohn und bin 21jahre.
    vor etwa über einem jahr bin ich von hessen nach dresden gezogen, weil hier der vater meines kindes wohnt.
    damals konnte ich ohne probleme umziehen, da die begründung "Familienzusammenführung" ein guter grund war.


    nun haben wir uns getrennt, weil unsere beziehung nich so lief wie wirs uns gewünscht hätten.
    ca. 120km von dresden entfernt leben meine Familie und freunde. Denn in der stadt bin ich groß geworden.
    Ich würde gerne wieder zu meiner Familie ziehen wollen ( eine eigene wohnung wollen wir beziehen), damit ich und mein sohn sie wieder in unserer nähe haben, denn hier in dd war der einzige bezugspunkt der vater meines kindes.


    nun ist mein anliegen:


    ich erkundigte mich vor kurzem beim dd-amt wegen meinem geplanten umzug.
    als ich mich dumm stellte und nach fragte was mit begründung gemeint wäre, erklärte mir der nette mann am anderen ende das zb. eine arbeitsstelle eine begründung wäre für einen umzug.
    aber auch wenn man zu den eltern zurück ziehen wollen würde.
    was ich leider nicht fragte war, ob es nur genehmigt wird wenn ich ins alte elternhaus ziehen würde, oder auch eine eigene wohnung beziehen könnte, da ich ja einen sohn habe und ich kann mir nicht vorstellen das sie mir und meiner familie zumuten ins selbe haus zu ziehen.


    kann mir eventuell einer weiterhelfen???
    wie stehen meine chancen auf eine genehmigung???



    freu mich auf schnelle antwort, da ich das wohnugsangebot für die neue wohnung schon vorliegen habe und so schnell wie möglich weg möchte aus dresden.



    lg nine mit sohn damian;)

  • Hallo,


    wie der SB der Arge dir bereits mitteilte sind die möglichen Begründungen die einen Umzug in eine andere Stadt rechtfertigen ganz klar umsrissen.
    Da in deinem Fall keiner dieser Gründe greift ist die Zustimmung mehr als fraglich, die Nähe zu Freunden und deinen Eltern stellt keine aussagekräftige Begründung dar.


    Du solltest aber trotzdem versuchen, den Umzug mit der Nähe zu deinen Eltern und der möglichen Betreuungsoption durch diese zu begründen. Wenn du im Gegenzug auf eine Umzugsbeihilfe und die Stellung der Kaution verzichten würdest, würde die Neubeantragung in der neuen Stadt wahrscheinlich wesentlich unkomplizierter laufen als wenn du einfach ohne Abstimmung mit der alten Arge umziehen würdest.


    Die Übernahme der Umzugskosten und Kaution wird in jedem Fall nicht erfolgen, da die Kriterien die einen Umzug und den damit verbundenen finanziellen Mehraufwand rechtfertigen würden in deinem Fall nicht gegeben ist sondern der gewünschte Umzug nur persönlicher Motivation entspringt.

  • hallo,


    also ich hab heute meine Umzugsbegründung zusammen mit allen anderen anträgen weg geschickt. Ich muss es einfach versuchen wenn ich abgelehnt werde dann ist das so und ich muss mir nen anderen weg überlegen, aber bevor ichs nich versuche kann ich nix raus bekommen.
    Ich find es insgesamt schade das man jedesmal so viele steine in den weg geräumt bekommt, nur weil man was verändern möchte im leben....:rolleyes:

  • hmm...auf die antwort hab ich gewartet...bald geh ich wieder arbeiten und dann begleich ich das was ich jetz an unterstützung brauche mit den steuern die ich dann bezahle, außerdem hab ich lange bevor ich alg2 bezogen hab auch schon gearbeitet, ich glaube dir steht es nicht zu, zu behaupten das man auf kosten anderer arbeitet.Meine eltern gehen auch arbeiten, also finanzieren sie mir auch einen teil von dem was ich jetz an alg2 bekomme.
    ich könnte in die luft springen wenn ich höre das andere solche argumente benutzen.

  • Hallo,


    Zitat

    bald geh ich wieder arbeiten und dann begleich ich das was ich jetz an unterstützung brauche mit den steuern die ich dann bezahle


    Wie oft habe ich das schon gehört! Und wie oft war das Argument bei näherem Hinhören hinfällig und gegenstandlos... Es wäre sicher schön für Dich, bald einen Job zu finden und also Steuern zu zahlen - aber Du zahlst Steuern ja nicht ausschließlich für die Leistungen in einer sozialen Notlage, sondern auch für andere Sachen (mit denen man sicher nicht unbedingt einverstanden sein muß). Ehe Du also das, was Du an Sozialleistungen bekommen hast, "bezahlen" kannst, werden viele viele Jahre vergehen.


    Zitat

    außerdem hab ich lange bevor ich alg2 bezogen hab auch schon gearbeitet


    Wie lang?


    Zitat

    Meine eltern gehen auch arbeiten, also finanzieren sie mir auch einen teil von dem was ich jetz an alg2 bekomme


    Bei dem Argument könnte allerdings ICH in die Luift springen. Eben noch hast Du in Deiner Frage geschrieben, daß Du mit Deinem Kind zu dem Vater gezogen bist - und nun forderst Du eine Art Mitleid ein, weil ja Deine Eltern für Dich Steuern gezahlt haben. Erstens haben Deine Eltern nicht für Dich und Deine soziale Absicherung gezahlt und zweitens hast Du Dich mit der Zeugung, Geburt und dem Umzug für ein elternunbhängiges Leben entschieden. Nun aber die Eltern-Karte (wieder) auszuspelen, wenn das eigene Leben nicht geklappt hat, halte ich für wenig sinnvoll.


    Insgesamt finde ich die Bemerkung von Salle durchaus berechtigt. Das Geld vom ALG II kommt nicht von irgendeinem bösen und blöden Staat, sondern stammt vom Bürger = Steuerzahler. Diese Leute arbeiten auch dafür, daß es ALG-II-Leistungen gibt. Demgegenüber stehen Erwartungen, die oftmals nicht gerade berechtigt bzw. fragwürdig sind. Deine Frage gehört zu diesen fragwürdigen Erwartungen. Du gibst Dich nicht damit zufrieden, daß ein Umzug zu den Eltern genehmigt werden könnte - Du willst sogleich eine eigene Wohnung. Nirgendwo ist ersichtlich, ob Du vielleicht Probleme mit Deinen Eltern hast, ob die Wohnverhältnisse im Haus (!) Deiner Eltern vielleicht zu schlecht sind - nein, Du fragst direkt nach Chancen für eine eigene Wohnung, die der oben genannte Steuerzahler zu bezahlen hat...


    Da würden auch bei mir alle Alarmglocken klingeln und mich eine ähnliche Antwort wie die von Salle schreiben lassen...


    So, nun bin ich fertig. :-)


    Gruß!

  • Hallo Frey,


    ich habe dich überhaupt nicht persönlich angegriffen bzw. den Bezug von ALG2 Leistungen in Frage gestellt.
    Diese stehen dir durchaus zu!
    Bitte richtig lesen!


    Ganz im Gegenteil habe ich versucht deine Frage zu beantworten und dir in deiner Situation zu helfen.
    Viele Richtlinien an die sich Empfänger von ALG2 zu halten haben finde ich durchaus bedenklich und verwerflich andere wieder kann ich sehr gut nachvollziehen.


    Die Sache mit dem Umzug und der Finanzierung gehört allerdings zu den Dingen die ich aus wirtschaftlich Hinsicht teile.
    Der Umzug den du anstrebst, ist wirtschaftlich nicht erforderlich sondern dient ledeiglich deinem persönlichen Interessen. Wie hoch dieses Interesse auch sein mag (die Unterstützung einer jungen Mutter bei der Erziehung des Kindes durch die Eltern) ist dies nicht im Interesse des Staates da dieser nur Kosten verursacht und die persönliche Situation (Beendigung des Leistungsverhältnisses) nicht verändert.


    Warum sollte nun der Steuerzahler erneut für einen Umzug aufkommen weil du etwas in deinem Leben ändern willst und deine Beziehung gescheitert ist.
    Viele Beziehungen scheitern und der anstehende Umzug der sich daraus vielleicht ergeben wird kann nicht Sache der Allgemeinheit sein.


    Wenn du nun umziehen willst musst du schauen wie du die Sache vielleicht anders hinbekommst durch Unterstützung der Eltern oder Freunde, wie auch alle Leute mit kleinem Gehalt die keine ALG2 Leistungen beziehen.


    Natürlich zahlen deine Eltern Steuern, aber wie bereits von Hoppel angemerkt ist dies kein Spardepot aus dem dann alle Gelder die gezahlt wurden auch wieder geltend gemacht werden können.
    Würde das jeder machen, wären die Kassen leer.
    Ebenfalls werden nicht alle Steuergelder für Sozialleistungen aufgewendet sondern dienen dem Erhalt der Gemeinden und des Staates.
    Ob die Steuern nun zu hoch sind steht hier nicht zur Debatte.


    Vielleicht denkst du mal darüber nach!
    Du kannst vom Staat zwar Hilfestellung-und Leistungen erwarten aber keine finazielle Rundum Versorgung deiner persönlichen Wünsche!

  • Hallo frey!


    Hinsichtlich der Frage : Rückzug in die alte Gegend.


    Hinsichtlich der Problematik Wohnungssuche gilt ja unter anderem das die ARGE einen zwar auffordern kann sich nach einer preiswerteren Wohnung umzuschauen, das aber seitens des Betroffenen auch eingeworfen werden darf das er in der gegenwärtigen Wohnung auch sein soziales Umfeld sieht.


    Da Du Dein soziales Umfeld nach der Trennung Deines Lebenspartners mehr in der Nähe Deiner Eltern siehst, sollte demnach gleichgewichtet zu betrachten sein, heisst: Für mich ist der Grund Deines Umzugswunsches demnach anzuerkennen. Da die ARGE darüber aber nicht sehr erfreut sein wird, musst Du vielleicht einfach mal darauf verzichten entsprechende Umzugskosten zu stellen, den Geld ist bekanntlich ein Gutes Argument Dinge zu zulassen.


    Natürlich kannst Du in 2 Monaten nicht wieder andackeln und wieder woanders hinziehen wollen weil Du dort plötzlich bessere Arbeitsmöglichkeiten siehst.


    Da aber Eltern und Verwandte auch ein Anrecht haben das Enkelkind zu sehen besteht z.B. auch die Möglichkeit wegen des Mehraufwandes dafür Hilfe zu beantragen und das wäre der ARGE sowieso nicht recht.


    versuch daher einfach mal mit den Argumenten die ich Dir geschrieben habe ein Einsehen zu bewirken!


    gruß

  • Horst GRUNERT


    Vielen dank erstmal für deine positive antwort.


    Natürlich ist mir klar das ich nich gleich wieder umziehen kann und ehrlich gesagt habe ich das auch nich vor wenn ich einmal wieder dort bin.
    Ich habe meine begründung schon weg geschickt und ich finde ich habe gute argumente darin stehen...in der selben form wie du es meinst.
    ich werde sehen was jetzt dabei raus kommt...;-)aufjedenfall bin ich deiner meinung.


    vielen dank nochmal.

  • so und nun demnach zu den anderen...


    ersteinmal möchte ich euch sagen, das ich auch eure begründungen und argumente verstehe.
    außerdem möchte ich noch etwas klar stellen.
    ich bin nicht vor der geburt meines sohnes bei meinen eltern aus gezogen, sondern wohne seitdem ich 15 bin alleine. Ich habe meine ausbildung mit 16 angefangen, davor hatte ich ein vorbereitungsjahr.ab meinem 13lebensjahr hab ich gearbeitet, zeitungen austragen, putzen sämtliche undankbare arbeit habe ich verrichtet...vor meiner lehrzeit und nebenher um irgendwie klar zukommen.
    versteht mich nich falsch, mitleid ist nicht meine art. und irgendwie bekomm ich jedesmal das gefühl das ich nix verlangen darf egal von wem vom amt von euch ... egal.


    der grund warum ich gleich nach einer eigenen wohnung gefragt hab ist garantiert nicht der das ich "toll" mit meiner eignen wohnung prahlen möchte, im gegenteil...Ich leb auch nich gerne auf kosten "anderer" ich möchte doch einfach nur noch mal neu anfangen.klar das ich im ersten moment nich daran denke was andere zahlen, aber wenn ihr ehrlich seit wisst ihr das man in solchen moment nich an die denkt die zahlen sondern im ersten sinne an sich und sein leben.
    Ich bin bloß der meinung, das wenn man schon solange alleine wohnt, man kaum annehmen kann das es dann bei den eltern wieder klappen soll...
    Meine mutter wohnt in hessen, mein vater in görlitz und ich sitz genau in der miitte, ich habe jetz gesehen das ich mich nur noch auf meine eltern verlassen kann, deswegen möchte ich doch zurück. Ich bin wie gesagt nur der meinung das ich nach sechs jahren mein eignes reich brauche und dann kommt mein sohn ja noch dazu...ich kann zu 90% sagen das dass schief gehen würde bei meinen eltern. denkt ihr nich auch???
    versucht euch doch mal in die lage zu setzen.


    sorry, wenn ich vielleicht über reagiert habe, im nachhinein kann ich euch sagen das ich so reagiert hab weil ich eigentlich schon weiß das es abgelehnt wird und ich jetz hier bei meinem ex fest sitze...
    wollt keinen angreifen...sorry...


    :rolleyes:

  • Liebe Jenny,


    ich bin auch der Meinung das du mit Kind ein Anrecht auf eine eigene Wohnung hast!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
    Ich habe auch nirgendwo etwas anderes geschrieben.


    Ich kann auch sehr gut verstehen, dass du zurück in deine alte Stadt in die Nähe deiner Eltern ziehen willst.
    Doch ich bin der Meinung, dass die Organisation eines kostengünstigen Umzuges bei dir liegt und kein Anrecht auf eine Finanzierung besteht.
    Sollte die Arge trotzdem einem Umzug zustimmen (was ich für fast ausgeschlossen halte) dann freut mich das für dich.
    Doch du musst auch verstehen, dass wenn die Richtlinien der Arge anders wären, viele Leute eine Deutschlandstädtereise auf Kosten der Steuerzahler unternehmen würden.
    Bei der Arge arbeiten keine Sozialarbeiter die eine Situation von allen Seiten beleuchten sondern Sachbearbeiter die klaren Weisungsvorschriften unterliegen.


    Du hast also nur die Möglichkeit deinen Umzug irgendwie selbst zu finanzieren oder über eine soziale Beratunsgstelle. Wie alt ist denn dein Sohn?

  • Da ich ja kein eigenen hausrat besitze, brauch ich keine umzugs kosten, auch die kaution könnte ich noch irgendwie auftreiben, aber ich brauche zumindestens eine kleine unterstützung bei der küche...mein sohn hat sein kinderzimmer, sanitäranlagen sind gegeben, aber wenigstens kochen muss ich können...die sachen für wohn und schlafzimmer sind auch für mich nebensache...
    gibt es denn keine möglichkeit auf einen darlehn oder das man sich sowas teilen kann mit dem amt, ich habe auch in meine anträge rein geschrieben, das ich nur eine kleine stütze brauche und natürlich ni alles erwarte....irgendwie muss das doch machbar sein das ich hier raus kann...


    mein sohn ist seit dem 10.02.2007 ein jahr.
    ich weiß nich an wem ich mich wenden soll beim jugendamt, nun bin ich auch schon volljährig und alles, kein plan ob mir dann noch jemanden hilft...am ende nehemen die mir noch meinen kleinen weg, weil ich ihm keine wohnung und somit keine regelmäßigkeit bieten könnte...ojee lieber nich zum jugenamt....dann meld ich mich hier lieber als wg an....obwohl das auch kein zustand wäre....


    geb die hoffnung auch langsam auf:rolleyes: ...
    wielange dauert denn soeine bearbeitung für die zustimmung bzw eher ablehnung des umzuges...????



    danke;)

  • es gibt neuigkeiten,
    zu meinem antrag auf unterstützung zu meinem geplanten umzug, sowie die zustimmung dafür - habe ich gestern einen termin von der arge zu geschickt bekommen.die wollen mit mir meinen geplanten umzug besprechen.so steht es im schreiben.
    meine mutter meint, hätten die mich ablehenen wollen hätten die das schriftlich gemacht. Zumal ich morgen meine unterlagen wie den jetzigen mietvertrag ect. mit bringen soll.
    weiß jemand was mich dort morgen erwartet??? mir würde das sehr helfen, somit kann ich mich vorbereiten und (für mich) stichfeste argumente nocheinmal durchgehen.


    hoffe auf antwort, vielen dank im vorraus;-)


    nine

  • Hallo nine!


    Argumentiere mit dem Sozialen Umfeld, auch die Großeltern haben ein Anrecht das Enkelkind zu sehen und für Dich ist dadurch die Möglichkeit eher mal gegeben auch kurzfristig auf Stellenangebote zu reagieren.
    Das ist aus meiner Sicht der wichtigste Faktor, die Zielsetzung wieder in Arbeit zu gelangen!


    Gruß