Umzug zu erwerbstätigen Freund

  • Hallo!


    Ich habe mal einige Fragen bezüglich eines Umzugs zu meinem Freund.


    Mein Freund ist erwerbstätig, ist Beamter und verdient knapp 1800€ Netto. Wir möchten jetzt gern zusammenziehen und wollten uns erstmal informieren was man alles beachten muss.


    Ich bezieh ALGII und wollte wissen wie sich das verhält. Bekomme ich dann noch Unterstüzung? Ich glaube mal gelesen zuhaben das der Satz bei 1000€ liegt:confused:


    Wie ist das mit dem Ummelden? Reicht es wenn ich mich bei dem Amt hier abmelde und mich dann in der anderen Stadt melde in dem Fall ich bekomme keine weiter Unterstüzung mehr?


    Wenn ich mch hier einfach so abmelden würde vom Amt, muss ich da einen Grund angeben? Wenn ich keine Leistung mehr beziehe?


    Danke für eure Hilfe:)


    Greetz Dori

  • Hallo Dori !
    Bedarfsgemeinschaft, ich sage nur Bedarfsgemeinschaft!


    Du wirst definitiv mit der Argumentation zu Deinem Freund ziehen zu wollen keine Leistungen mehr erhalten, da Du (Argument Freund) von ihm in der Bedarfsgemeinschaft voll mitfinanziert werden könntest!


    Gut für den Staat, schlecht für Euch!


    Gruß

  • Danke für Deine schnelle Antwort!


    Wie ist das dann reicht es wenn ich mich dann hier auf dem Amt einfach nur abmelde oder brauch ich dazu auch einen Grund?


    Sry bin etwas unerfahren was das ganze betrifft:(


    Danke Dori

  • Hallo Dori!


    neben der Tatsache das es eine Meldepflicht gibt, Du als Dich bei Umzug grundsätzlich beim Einwohneramt ab-bzw. anzumelden hast, musst Du der ARGE dies auch mitteilen.


    Aus Datenschutzrechtlichen Gründen geht man als Bürger zwar davon aus das Daten nicht unter den Ämtern ausgetauscht werden aber zu Zwecken der Prüfung des Missbrauches ist dies wohl doch die Regel. Ich habe jedenfalls mit solchen Informationsweitergaben in der Hilfestellung für ALG II Bezieher oft genug diese Erfahrungen gemacht.


    Wenn Du der ARGE also keine Mitteilung machst, dann könnten Sanktionen bei einer späteren, möglichen Antragstellung aufgrund dieses versäumnisses gegen Dich ergehen.


    Es ist ja nicht gesagt das Du Dich nicht doch irgendwann von Deinem Freund trennst (was ich euch nicht wünsche) ALG II beantragen musst und dann damit konfrontierst wirst.


    Also so bescheuert und überflüssig es sich anhört melde Dich auf der ARGE direkt und schriftlich ab!


    Gruß

  • Zitat

    Aus Datenschutzrechtlichen Gründen geht man als Bürger zwar davon aus das Daten nicht unter den Ämtern ausgetauscht werden aber zu Zwecken der Prüfung des Missbrauches ist dies wohl doch die Regel. Ich habe jedenfalls mit solchen Informationsweitergaben in der Hilfestellung für ALG II Bezieher oft genug diese Erfahrungen gemacht.


    Wenn man sich beim Anwohnermeldeamt ummeldet bzw ab-und anmeldet steht im dem Schreiben das ausgefüllt und unterschrieben wird drin, dass ein Datenabgleich mit der GEZ und dem Arbeitsamt gemacht wird und man dem mit seiner Unterschrift zustimmt.


  • Danke Tinsche 87!


    Ist schon lange her das ich mich ummelden musste und wie das so ist, solche Dinge überfliegt man dazu noch, weil man sie ja eh nicht ausklammern kann.


    Aber das bestätigt dann ja nur meine Antwort!


    Trotzdem Danke für den Hinweis!

  • Ich war auch mal kurz davor zu meinem erwerbstätigen freund zu ziehen.. bzw. wurde darueber geredet.. wie sieht das dann eigent mit der krankenversicherung aus`? aus den leistungen wuerde ich ja rausfallen da er zuviel verdient, verheiratet sind wir nicht damit ich in die fam.-versichung komme? muss die ARGE mich trotzdem weiterhin versichern?



    Mfg Marcy

  • Hallo!


    Wenn Du nicht verheiratet bist , kannst Du auch nicht in die Familienversicherung. Du musst Dich freiwilig versichern lassen. Das wird Dein Freund dann zahlen müssen... Aber ohne Einkommen sind die Beiträge gering und Dein Freund kann sowas von der Steuer absetzen...