Umzug wegen Schwangerschaft.

  • Hallo an Alle!
    Meine Freundin(22) und Ich(30) würden gerne zusammen ziehen, da Sie schwanger ist und wir unsere eigene Familie gründen wollen.
    Das müsste doch ohne Probleme gehen, oder liege ich da falsch?
    Im Moment bekomme ich ALG2, befinde mich in einer Umschulung und meine Freundin hat ein Netto Einkommen von ungefähr 700€.
    Was würde uns überhaupt an Wohnfläche zustehen und in welcher höhe würden wir Leistung beziehen?
    Ist es richtig das wir dann als ein Bedarfsgemeinschaft gelten würden?
    Ich bin für jede Hilfe dankbar!

  • Hallo,


    Ihr würdet eine Bedarfsgemeinschaft bilden, bei der also das Gesamteinkommen angerechnet wird.


    Zitat

    Was würde uns überhaupt an Wohnfläche zustehen


    Solange das Kind nicht geboren ist, 60 qm, ab Geburt dann in der Regel maximal 75 qm.


    Zitat

    in welcher höhe würden wir Leistung beziehen


    Ihr beide würdet Anspruch auf den Regelsatz von 624 € haben, dazu kommt ab der 12. Schwangerschaftswoche ein Zuschlag von 59 €. Weiterhin kommt die (angemessene) Miete hinzu. Demgegenüber stehen die Einnahmen mit den Pauschalen, Absetzungen und Freibeträgen.


    Gruß!

  • "Solange das Kind nicht geboren ist, 60 qm, ab Geburt dann in der Regel maximal 75 qm."


    Man kann wohl kaum erwarten, dass für einige Monate ein Wohnung mit 60 m² gemietet wird und nach der Geburt umgezogen wird in eine Wohnung mit 75 m². Ich würde meinen, man sollte gleich in eine Wohnung mit 75 m² umziehen. Bis eine passende Wohnung gefunden ist, ist die Schwangerschaft ja auch weiter fortgeschritten.

  • Hallo,


    Zitat

    Man kann wohl kaum erwarten, dass für einige Monate ein Wohnung mit 60 m² gemietet wird und nach der Geburt umgezogen wird in eine Wohnung mit 75 m². Ich würde meinen, man sollte gleich in eine Wohnung mit 75 m² umziehen. Bis eine passende Wohnung gefunden ist, ist die Schwangerschaft ja auch weiter fortgeschritten.


    Ich habe nichts in dieser Richtung gesagt oder geraten, sondern nur die Frage nach der Wohnraumgröße beantwortet. Im übrigen habe ich bewußt in der Regel geschrieben, weil es durchaus Kommunen gibt, die eine kleinere Maximalgröße zugestehen. Insofern wäre ein Einzug in eine entsprechende Wohnung für einen 3-Personen-Haushalt sowieso von einer vorherigen Nachfrage (und Zusage) bei dem entsprechenden Amt abhängig.


    Gruß!

  • Danke erst einmal für eure Hilfe!
    Ich werde mich auf der ARGE erst einmal unverbindlich informieren, mal sehen was dabei so rauskommt.
    Meine grundlegenden Fragen hab ihr mir ja jetzt beantwortet.
    Aber eines muss ich noch los werden, 700€ für uns beide sind doch etwas wenig finde ich.
    Da werden wir uns ganz schön umstellen müssen.
    Gibt es eigentlich so etwas wie eine Unterstützung zur Anschaffung von Möbeln und anderen Dingen?

  • Hallo,


    Zitat

    Gibt es eigentlich so etwas wie eine Unterstützung zur Anschaffung von Möbeln und anderen Dingen?


    Sofern es sich um die Erstausstattung einer Wohnung handelt, kann es entsprechende Hilfe geben, die auch Haushaltsgeräte einbezieht. Umfang und Art dieser Erstausstattung ist von Kommune zu Kommune verschieden, so muß man sich in vielen Kommunen auch mit Gebrauchtmöbeln und -geräten zufrieden geben. Die Erstaustattung wird nur auf Antrag hin gewährt.


    Gruß!

  • Hallo,
    wir habe jetzt ein Wohnung gefunden die uns gefallen würde, aber es gibt da ein Problem.
    Die Größe der Wohnung beträgt ca. 90m² und liegt damit ja deutlich über denn was 3 Personen zusteht.
    Die Miete beträgt 550,-€, mit Nebenkosten wie Heizung und allen anderen.
    Haben wir Chancen das uns diese Wohnung von der ARGE bewilligt wird?

  • Matthias 77 Hallo!


    Chancen gibt es immer, z.B. schon dadurch das ihr den darüber liegenden Anteil aus dem Regelsatz betreitet oder wenn man nachweisen kann das keine anderen Wohnungen in der Größe mietbar sind.


    Allerdings ist das wie mit Krediten, manchmal überblickt man die Tragweite nicht und bringt sich dann dadurch selbst in Schwierigkeiten.


    Das könnte z.B. durch Sanktionen der Fall sein, wenn Euch plötzlich 30% vom Regelsatz gekürzt werden.


    Das müsst Ihr aber selbst abwäagen, was Ihr euch zumutet, es kann aber auch sein das der Fallmanager eure Vorstellungen nicht mitträgt.


    Gruß