Wieviel steht mir zu?

  • Nein, das was der ALg-Rechner aussagt, entspricht nicht der realität.
    Da du arbeitslos bist, mußt du in die 5er lohnsteuerklasse.
    Das einkommen deines freundes erhöht sich dann mit der lohnsteuerklasse 3.
    Entsprechend weniger ist der leistungsanspruch.
    Meine frau verdient 1200 € der leistungsanspruch ist 120 €.


    Ob die Arge befugt ist, die Lohnsteuerklasse vorzuschreiben, ist eine andere Sache.
    Allein aus Paragraph 2 abs. 1 sgb ii ist dies nicht vorgeschrieben.
    Unantastbar ist nämlich auch die zu zahlenden steuern aus einkommen,
    paragraph 11 abs. 2 satz 1 sgb ii.


    Müßte mal gerichtlich geklärt werden:) :) :)

  • Hallo Melanie 86 !


    Also erst einmal muss ja geklärt werden was Dein Freund mit Deinem ALG II zu tun hat!


    Wenn ihr nicht zusammen wohnt, sind die ganzen bisherigen Antworten nämlich für die Katz und selbst wenn Ihr zusammen wohnt stellt sich die Frage ob man daraus ein Verhältnis ableiten kann, das dazu führt das Du und Dein Freund als Bedarfsgemeinschaft bewertet würden.


    Blattlaus: erklär mir mal den Unterschied zwischen Freund und Ehemann und das im Zusammenhang mit den Steuerklassen, bist Du hier im Forum um uns zu verarschen?

  • Hallo Horst,


    upps klassisches Eigentor
    hast natürlich recht
    sie sind ja befreundet.


    Ja, verarschen nein, das will ich nicht.


    Ja stimmt, muß geklärt werden ob sie eine bedarfsgemeinschaft bilden, richtig
    aber ich denke ja, warum sind männlein und weiblein zusammen ?
    Also schläft man auch zusammen, und das wars auch schon....
    dann seid ihr ne bedarfsgemeinschaft
    befreundet ist nicht gleich befreundet

  • "Also schläft man auch zusammen, und das wars auch schon....
    dann seid ihr ne bedarfsgemeinschaft"


    Das stimmt so nicht. BG liegt vor, wenn die Kriterien nach § 7 Abs. 3 a SGB II erfüllt sind. Miteinander schlafen wird dort nicht erwähnt.

  • Hallo nataly,



    und doch wirds bei der arge so gehandhabt !!!
    Warum bekommen denn soviele hausbesuche ?
    um genau das festzustellen !!!
    bett ist verkrumpelt, also zusammen geschlafen, also bedarfsgemeinschaft !!!


    wenn meine aussage falsch sein sollte, dann lügen wohl alle user in anderen forums !!


    denn genau dieses ist zum teil hauptthema

  • wir sind eine bedarfsgemeinschaft, im moment bekomme ich 60,00 € alg2 + 240,00 € alg1. fällt aber jetzt ab april dann weg dann würde ich nur noch alg2 bekommen.


    ihr habt alle ein schmarn drauf, miteinander schlafen und mit der lohnsteuerklasse. Wir sind nicht verheiratet.

  • Hallo Melanie 86 !


    Mit dem Schmarn gebe ich Dir recht. Im SGB II ist festgehalten was die ARGE unter einer Bedarfsgemeinschaft versteht. Unter anderem schreibt die Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg Marketing Ausgabe 6/2007 das nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen!


    Dagegen heisst es: keine gemeinsam angeschafften Möbel oder Hausratsgegenstände vorhanden sind und jeder sein Leben im Wesentlichen ohne Rücksicht auf den Anderen gestalten! Also kann man trotzdem miteinander mal ins Bett gehen!


    Außeredem habe ich eine Passus gefunden der Inhaltlich besagt: das der ALG II Bezieher auch dafür garantieren müsste, das der Partner alle Angaben die für die ARGE von Bedeutung sind auch preis gibt.


    Wer kann das schon in einer nichtehelichen Beziehung garantieren! Da sehe ich ein Riesen - Problem der ARGE'n wenn sich die Betroffenen ALG II Bezieher dieser Notwendigkeit bewusst werden und eben dies nicht garantieren können, denn damit könnte das Thema "Bedarfsgemeinschaft" für viele, viele gegenwärtig bestehende Leistungsbescheide in einem völlig neuen Bezug geraten!


    Denn der Leistungsbezieher haftet im Grunde dafür das der Partner diese Angaben auch wirklich macht und nur eine Ehe garantiert ihm dann das dem Partner die Tragweite eines möglichen Unterlassens zum Verhängnis wird!


    Ich finde das dies ein guter Grund ist die Anerkennung des Partners in Einbezug zur Bedarfsgemeinschaft in Frage zu stellen.


    Gruß

  • Hallo,


    ich stimme dir mit dem schmarn zu
    ich war gestern, wie sagt man, durch den wind, vor allem mit horst
    obwohl wir uns in bestimmten dingen doch gut verstehn.


    Was die Arge nach Gesetzen darf, und was sie tatsächlich (real) macht,
    ist ein Himmelgroßer Unterschied.
    Nach Ansicht der Arge, darf man nicht mal Freunde einladen,
    und aus deren Angst, sind viele Hilfebedürftige Alleingänger.


    Es ist leider die realität. Wenns Bett verkrumpelt ist, lautet die Schlußfolgerung
    Bedarfsgemeinschaft.


    Also ich würde die Sache rumdrehen, schläft bei deinem Freund,
    denn wo du dich nachts rumtreibst, interessiert die arge nicht,
    aber wehe denn du bekommst besuch !!!


    denkt über mich was ihr wollt, aber das ist die reale Welt,
    beschwert euch bei der Bundesregierung.
    Sie haben Hartz IV auf die Menschheit losgelassen, obwohl zigtausend Dinge überhaupt nicht
    gesetzlich geregelt sind. Fängt doch schon bei der Bedarfsgemeinschaft an, geht über Vermögen und Einkommen etc.


    und ich geb der Regierung auch recht.
    wir sind doch selber schuld, wählen immer die selbe regierung.
    was würde in frankreich passieren, wenn sie dort hartz einführen würden ?
    kein haus würd mehr stehen, aber mit recht werden wir deutsche auch das dümmste Volk der Welt bezeichnet.


    DENKT MAL DRÜBER NACH:confused:


  • Nach Ansicht der Arge, darf man nicht mal Freunde einladen,
    und aus deren Angst, sind viele Hilfebedürftige Alleingänger.


    ich glaube diesbezüglich mal gehört zu haben, dass jemanden nur "angehängt" werden kann, dass man eine bedarfsgemeinschaft führt, wenn die andere person eine bestimmte anzahl an tagen durchgängig bei einem ist..
    weiß gerade aber nicht mehr wieviele tage das waren.
    aber zb. wenn es 10 tage sind, dann wäre es doch so, dass wenn eine person 10 tage bei einem zu besuch ist, dass dies erlaubt ist. auch von der arge.. jedoch, wenn der 11. tag kommt wird es kritisch..


    war das nicht irgendwie so? obwohl.. bei den ämtern würde mich nichts wundern! selbst das mit dem besuch in dem fall nicht..