Umzug wg. Schwangerschaft / Problem

  • Hallo!


    Also meine Freundin ist im Moment im 6. Monat schwanger. Sie ist 24 und arbeitet zurzeit in Luxemburg. Ich bin auch 24 und seit 15 Monaten arbeitslos, beziehe aber keine Leistungen, da ich in der Bedarfsgemeinschaft meiner Eltern lebe.


    Nun ist es ja klar, dass meine Freundin mit dem Vater ihres Kindes zusammenziehen will, also runter nach Hessen. Also bin ich ins Job-Center und hab mich informiert. Der junge Mann sagte mir ich habe in so einem Fall keine Stallpflicht mehr und kann ausziehen, für 3 Personen stehen uns 75 qm² zu für 435 € Miete + Nebenkosten.


    So nun hab ich fleißig Wohnungen gesucht und war auch fündig, dann ruft mich meine Sachbearbeiterin an und sagt dass ja gar nicht sicher sei ob ich ausziehen darf und dass mir nur eine Wohnung für 2 Personen a 60 qm² zusteht etc...


    Danke an den jungen Kollegen der mich so supertoll falsch beraten hat.


    Aber nun zum eigentlichen Punkt: Können die mir wirklich verbieten mit der Mutter meines Kindes zusammenzuziehn. Im Oktober werde ich ja eh 25, da dürfte ich ja sowieso.


    Aber ich dachte wenn ich Vater werde, hebt das die Stallpflicht auf, ist ja ein Sonderfall.


    Meine Sachbearbeiterin sagte nun, dass darüber entschieden werden muss, ich soll also einen ganz normalen Hartz IV - Antrag ausfüllen. Das versteh ich aber nicht, was hat denn das mit der Wohnung zu tun bzw. der Frage ob ich ausziehen darf? Ich füll den eigentlich umsonst aus, da sich bzgl. der Bedarfsgemeinschaft/Vermögen/Einkommen nichts geändert hat. Ich werde es zwar heute machen und ihn ausfüllen, aber ich weiß wirklich nicht genau was das mit der Frage zu tun hat ob ich ausziehen darf.


    Vielleicht hat ja hier einer Erfahrungen oder Infos für mich.


    Ich bedanke mich schonmal im Voraus!

  • Der Umzug darf dir nicht untersagt werden - du bist bald 25 und in 3 Monaten ist euer Baby da.


    Stell den Antrag schriftlich und nenne dabei sämtliche Fakten, die für den Umzug sprechen, z. B. daß die Mutter deines Kindes aus gesundheitlichen/psychischen Gründen in der Spätschwangerschaft Hilfe benötigt, die nur durch eine gemeinsame Wohnung gegeben sein würde. Auch ist es vermutlich so, daß die Wohnung der Eltern für 1 bis 2 weitere Personen schlicht zu klein ist.
    Deine Freundin befindet sich fast im letzten Drittel der Schwangerschaft. Der Gesetzgeber sieht nicht ohne Grund den Beginn der Karenzzeit 8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin vor. Demnach tut Eile Not. Auch dies ist ein Fakt, der für einen Umzug vor deinem 25. Geburtstag spricht.


    Falls dein Antrag abgelehnt wird, geh zum Gericht mit dem aktuellen ALG2-Bescheid und der Ablehnung, laß dir einen Schein für den Rechtsanwalt geben und von diesem vertreten. Du glaubst gar nicht was alles möglich ist, wenn ein Gericht sich mit einem solchen Fall auseinandersetzt.


    Übrigens ist es tatsächlich möglich, daß ihr nur auf 60 m2 Anspruch habt, bzw. nur so viel durchsetzen könnt. Ein neugeborener Säugling benötigt ja auch nicht gar so viel Platz. Aber das ist nicht weiter schlimm. Wir haben 3 Jahren mit 4 Personen auf 45 m2 in 2 Zimmern mit Kochnische gelebt, wobei meine Söhne schon 14 und 20 sind - das war schlimm. Jetzt in der neuen Wohnung haben wir mit 4 Personen 75 m2 und 4 Zimmer (die Küche hat einen eigenen Raum) was eigentlich für 3 Personen ausreichend wäre, aber uns kommt sie wegen der engen Verhältnisse vorher riesengroß vor. Seht einfach zu, daß ihr eine 3-Zimmer-Wohnung bekommt mit 60 m2.


    VIEL GLÜCK!!! ;)