Finanziertes Auto

  • Hallo,


    da für den Antrag auf Kinderzuschlag lt. Info meiner SB dieselben Richtlinien wie für ALGII genutzt werden, frag ich mal hier.


    Wir haben (unwissend, dass mir das Einkommen radikal und hoffentlich nur vorrübergehend wegbricht) im Juli 2007 einen Neuwagen gekauft, 2000€ angezahlt, seither 8 Monatsraten getilgt. Ergo gehört uns von diesem Auto nicht wirklich was. Anderes Vermögen (also Sparkonten, Giro im Plus, Erbe usw.) haben weder unsere 3 Kinder noch mein Mann und ich.


    Wie ist es mit dem Wagen nun beim Antrag auf Kizu? Der Wert ist schon eindeutig über 7500€, aber das Auto gehört noch immer mehr VW, als uns. Wenn wir das Auto verkaufen bzw. wohl eher zurückgeben, dann deckt die Anzahlung/Tilgung bisher wohl nur den Wertverlust, wenn überhaupt. Also macht das wohl wenig Sinn.


    Für Tips, Erfahrungen und Ideen wäre ich sehr dankbar!


    LG Lana

  • Hallo,


    auch wenn der Wagen euch noch nicht gehört, wird dieser monatlich weiter von euch abgezahlt.
    Eine berechtigte Frage wäre also somit, wovon dieser abgezaht werden soll wenn eure finanziellen Mittel eine Bezuschussung über den Kinderzuschlag erfordern würde.


    Bei einer vorzeitigen beendigung des Kaufvertrages bzw. eines Verkaufs des Autos wid leider niemanden interessieren ob euch dadurch finanzielle Nachteile enstehen.

  • a) es ist ein Neuwagen, Reperaturen werden kaum anfallen, TÜV gilt noch bis 07.2009, Durchsicht ebenfalls erst 2009 fällig. Garantie hat das Auto ebenfalls.


    b) mein Mann bezieht Einkommen, ich ebenfalls, allerdings minimal und als Tagesmutter übers JA (also als Einkommen ausserhalb des Einkommenssteuerrechts, wird kaum angerechnet auf ALGII und KiZu). Die Rate fürs Auto kann so durchaus weiter gezahlt werden.


    c) von a und b abgesehen steht unseren Kinder der Zuschlag aber zu, wir haben eh eine auf Eis gelegte KiZu-Akte und müssen einmal järhlich den Bedarf prüfen lassen. Und dazu wollte ich hier klären, wie es sich mit dem Auto verhällt.

  • Hallo Adolf !


    Und was machst Du mit dem Kaufvertrag ? Das ist ja wohl völliger Quatsch das Auto anders anzumelden, die Raten müssen trotzdem gezahlt werden?


    Ich denke, so hart es klingt Salle hat recht in seinen Ausführungen, zumal nicht der Allgemeinheit zuzumuten ist einen Neuwagen zu finanzieren. Die Mehrkosten dafür müssten dann sowieso von Euch getragen werden und das geht nur wenn Ihr von den anderen Leistungen etwas abknapst, doch das kann nicht imm Sinne der SG sein.


    Gruß

  • Hier geht es ja nicht um ALG 2 sondern um einen Zuschlag zum Kindergeld. Der Bezug von ALG 2 schließt sogar den Kinderzuschlag aus. Ich meine, das Auto kann weiter behalten werden.
    Hier das Merkblatt zum Kinderzuschlag:


    http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-Kinderzuschlag.pdf


    Nach einem Auto wird im Antrag für den Kinderzuschlag nicht gefagt:



    http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A09-Kindergeld/Publikation/V-Kiz1-Antrag.pdf

  • "Wie ist es mit dem Wagen nun beim Antrag auf Kizu? Der Wert ist schon eindeutig über 7500€, aber das Auto gehört noch immer mehr VW, als uns. Wenn wir das Auto verkaufen bzw. wohl eher zurückgeben, dann deckt die Anzahlung/Tilgung bisher wohl nur den Wertverlust, wenn überhaupt. Also macht das wohl wenig Sinn."


    Ich bin der Meinung,dass das Auto nicht anzugeben ist, da im Antragsformular danach nicht gefragt wird.




    Im ALG II-Antrag dagegen wird nach Kraftfahrzeugen gefragt:
    https://formulare.virtuelles-rathaus.de/servlet/com.burg.pdf.FillServlet?sid=mhDcvP2KXgnAJc2Jxaz5Htng5A59QZ&v=m.pdf


    Siehe dort unter VII.


    Also gibt es sehrwohl einen Unterschied zwischen ALG II und Kinderzuschlag.
    .

  • Hallo allerseits!


    Frage: Ab wann gehört Euch das Auto dann? Doch eigentlich erst wenn der Kaufvertrag erfüllt ist und dies wäre doch erst mit dem Zeitpunkt der letzten Rate der Fall, oder sehe ich das Falsch? Alles andere sehe ich unter dem Begriff "Anzahlung". !


    Gruß

  • Hallo,


    als wir in 2005/6 KiZu beantragt haben, mussten wir aber die Frage nach dem Auto & dessen Wert beantworten im Antrag. Und genrell unterschied sich der Antrag kaum von dem für ALGII (kenne ich von einer Nachbarin).


    Ich zahle das Auto aus meinem Verdienst, nicht auf Kosten der Kinder. Wir brauchen das Auto nunmal, das es dies Jahr so kommt wusste ich ja nicht. Sonst hätten wir ein gebrauchtes, altes Auto riskiert. Wir zahlen noch bis 02/2011, dann wäre eine größere Restrate fällig, wo wir sehen was wir machen können. Solange hat die Bank den Fahrzeugbrief (oder Schein? Das lern ich nie :) )


    Antrag liegt noch auf Eis, da wir auf Unterlagen nachreichen müssen, die wollen seit letzter Bewilligung (05.2006) alles nachgereicht haben um zu prüfen, ob Bedarf bestand. Ich dachte rückwirkend ist nicht mehr?


    Danke euch für eure Hilfe!

  • Hallo Lana 75!


    Groß ist der Brief und klein der Schein - vielleicht hilft Dir diese Eselsbrücke den Unterschied zukünftig besser zu finden. den Brief darfst Du niemals aus der Hand geben er steht für das Eigentum, der Schein ist das was im Auto verbleiben sollte damit jeder der damit fährt bei einer Überprüfung (Polizeikontrolle) den Eigentümer des Fahrzeuges ausweisen kann.


    Nun ist es in eurem Fall ja auch so das der Kaufvertrag auf Raten ja zu einem Zeitpunkt stattgefunden hat als sich die Situation die derzeitig besteht noch nicht abgezeichnet hat, daher denke ich würde ich im Antrag nur ein Sternchen machen und bei der Abgabe die persönliche Erklärung abgeben, wenn dies als relevant für die Zahlung vom Sachbearbeiter herausgestellt wird, besteh auf die schriftliche Protokollierung Deiner Angaben, so kann man Dir daraus später keinen Strick drehen.


    Gruß

  • Vielen Dank für die Eselsbrücke! :)


    Bislang mussten wir keinen neuen Antrag ausfüllen und reichen quasi nur die geforderten Unterlagen ein. Solange die Sachbearbeiterin also nicht nach Auto fragt, sag ich auch nichts. Anhand der Links hier im Thread hab ich ja nun gelesen, das es weder in der Broschüre noch im Antrag auftaucht, also wird sie mitunter gar nicht fragen. Und wenn dann ist deine Erklärung ja genau das Richtige - den Brief hat die Bank, daher gehört denen das Auto.


    Ich bedanke mich sehr für die Hilfestellung!!!


    Alles Gute, Lana