Hilfe! Frage zu Miethöhe und Mietgröße

  • Hallo liebe Mitleser,


    ich wohne zur Zeit in einer Großstadt aber eher so am Rand auf einem Dorf in einer 2 Zimmerwohnung mit 60 qm und bezahle kalt 260 und warm 360 Euro Miete.


    In 2 Monaten könnte es sein, dass ich Hartz4 beantragen muß. und weitere 2 Monate später steht für mich ein Umzug in eine Kleinstadt an (dieser Umzug ist privat und der umzug selbst wird selbst finanziert aus meinem noch bestehenden Vermögen). Die Wohnung wird 65 qm und ebenfalls 2 Zimmer haben. Der Preis wird auf jedenfall wohl warm zwischen 300 und 320 Euro sein -also wesentlich billiger.


    Einen Mietspiegel gibt es für diese Stadt nicht (Stadtverwaltung und Mieterbund schon gefragt).


    Jetzt meine Frage: Wonach geht die ARGE, wenn es darum geht den Wohnraum evtl mitzufinanzieren? Nur nach den qm (da stehen mir ja nur 45 qm als Single zu) oder aber wenn eine größere Wohnung viel weniger kosten würde?


    Von der Logik her würde ich ja sagen, steht die ARGE ja besser dabei mich in einer größeren Wohnung wohnen zu lassen, die aber viel günstiger ist.,als wenn sie sich an Richtlinien halten und dann deswegen mehr bezahlen müssen.


    Hat jemand da Erfahrnungen mit gemacht.


    Wäre dankbar, wenn jemand antworten könnte


    Lieben Gruß
    May31

  • Ich wohne auch am rande einer Stadt....eigentlich schon fast auf dem Lande....und ich bezahle für meine knapp 40qm 285 euro warm......also kann man bei deinen 300-320 euro nicht unbedingt von günstig sprechen solange man nicht weiß wo du wohnst....

  • Hallo May 31!


    Dir steht kein ALG II zu !!!!! Jetzt bist Du platt !???


    Wieso? Weil Du selbst von Vermögen schreibst! Mit dieser Argumentation erhälst Du genau diese Auskunft°!


    Entscheidend wird sein wie hoch dieses Vermögen ist und in wie weit es angerechnet werden muss/darf!


    Zu der Wohnungsgröße gilt nicht immer die Regel nur billiger dann ist das o.k.!


    Größere Wohnfläche bedeutet höhere Nebenkosten im Winter und deshalb kann man nicht pauschal davon ausgehen das ein niedriger Grundmietpreis automatisch die qm² Zahl nach oben anheben lässt.


    Wenn Du ALG II erhälst oder erhalten könntest, muss bei einem Umzugsvorhaben immer das Einverständnis der ARGE vorher eingeholt werden!


    Ich denke das wirft neue Fragen auf! Auch das Vermögen für die späteren Kosten verwenden zu wollen kann die ARGE nicht gelten lassen - diese kannst Du später beantragen! Zunächst musst Du aus eigenen Mitteln den Lebensunterhalt bestreiten!


    Gruß

  • Ich wohne auch am rande einer Stadt....eigentlich schon fast auf dem Lande....und ich bezahle für meine knapp 40qm 285 euro warm......also kann man bei deinen 300-320 euro nicht unbedingt von günstig sprechen solange man nicht weiß wo du wohnst....


    Ich ziehe in eine Kleinstadt in Niedersachsen. Also wenn man bedenkt dass ich dann in 65 qm wohne für 320 Euro WARM, finde ich das schon recht günstig im Gegensatz zu den Mietpreisen die ich vorher hatte. Und 100 Euro Nebenkosten hatte ich bis jetzt bei jeder Wohnung.


    In der Zeitung habe ich eine Wohnung ausgeschrieben gesehen, die im gleichen Ortsteil lag, mit 44 qm und ne Kaltmiete von 250 Euro. Auch hier zeigte sich mir, dass meine neue Wohnung recht günstig sein wird.


  • Mein "Vermögen" reicht noch längst nicht an die Freigrenze ran. Also angerechnet werden kann mir gar nix - deshalb darf ich HARTZ 4 beantragen. Und was ich mit dem Geld mache kann der ARGE ja egal sein, oder nicht? Davon lebe ich ja dann und finanziere mir eben den Umzug selbst, da braucht sich die ARGE gar nicht drum zu kümmern.

  • Hallo May 31!


    Scheint schwer verständlich zu sein, das mit den SGB Bestimmungen!


    Wenn Du denkst das es der ARGE egal zu sein hat wieviel Vermögen jemand hat und wofür er es einsetzt, dann viel Spaß bei Deiner Argumentation! Ich denke, da befindest Du Dich auf dem Holzweg, und zwar ganz gewaltig!


    Aber bekanntlich macht Versuch ja klug!!


    Viel Spass!