verkehrswertermittlung der einliegerwohnung

  • hallo...
    habe einen beitrag geschrieben der nach dem anklicken zum thema erstellen einfach weg war...also versuch ichs nochmal..:mad:


    hallo wissende


    wir sind 5 personen (2erw. und 3 kinder,eins davon ist 21 monate alt) ,beziehen seit 05 ALGII weil mein mann selbstständig ist und die einnahmen nicht ausreichen und er sehr unregelmäßig geld bekommt .wir leben im eigenheim(doppelhaushälfte) mit ner wohnfläche von 149m².
    die einliegerwohnung im kellerbereich lässt sich sehr schwer vermieten weil diese noch einige mängel aufweist.türen und duschabtrennung fehlen.auch müssten wir noch wasseruhren anbringen lassen.
    ebenfalls ist kein abstellraum und kein balkon vorhanden,was das ganze nicht grade einfacher macht.
    die größe der wohnung ist ca.39m².


    vom amt bekam ich ein schreiben mit bitte zum formularausfüllen,damit sie für die einliegerwohnung den verkehrswert ermitteln können.sie müssten den gutachterausschuss einberufen..so lt.schreiben.:confused:


    nun meine frage.


    was bedeutet das für uns?können die verlangen dass wir die wohnung verkaufen?weil mit nachmietern hats nich geklappt.
    es hat zwar zeitweise meine schwiegermutter dringewohnt,die ist aber nach 3 monaten ausgezogen weil sie stadtnah wohnen wollte..ujnd das so wie so nur eine überbrückung für sie gewesen wäre.

  • Hallo!


    ich würde mir da keine Gedanken machen - verkaufen könnt ihr Eure Einliegerwohnung im Keller doch sowieso nur wenn Ihr einen Aufteilungsbescheid habt! D.H. ihr hättet dann zwei Eigentumswohungen im Haus! Ich kannmir ehrlich gesagt nicht vorstellen, daß man für eine Kellerwohung einen solchen bekommt...Es gibt da schonein paar Vorschirften wie so etwas dann gebaut werden muss.... .Z:B darf man keine Holztreppe haben bei einer Eigentumswohung etc. etc...


    Zudem kann es z.B sein das die Bebauungsvorgaben in Eurem Wohngebiet Zweifamlienhäsuer gar nicht zulassen - dann bekommt ihr sowieso keinen Aufteilungsbescheid.... Aber das kommt halt wirklich auf die geltenden Vorschriften an...


    Ich kann mir eher vorstellen, daß es darum geht, wieviel Miete ihr da erzielen könntet!



    LG laetitia

  • hallo laetitia...


    ja das hab ich mir auch schon gedacht.aber die haben ja seit 2005 alle unterlagen wo das gesamte haus betreffen.auch die raumaufteilung und die quadratmeterzahlen.sowie der wert des hauses ,weil wir ja mal kurz vor der zwangsversteigerung standen und dies bereits geschätzt wurde.also kann ich mir nur vorstellen,dass die mir so zu sagen an den karren p...wollen, weil ich mal einen widerspruch eingereicht habe.
    aber zwingen zum vermieten und eine frist setzen bis wann vermietet sein muss...können die das??
    weil wir suchen echt nach mietern..aber es ist so schlimm..weil wir selbst in so einer kleinen wohnung nicht wohnen würden.
    wir haben diese wohnung nur mit drin weil wir davon ausgingen,dass eines unserer kinder mal diese räume nutzt.
    eine andre möglichkeit wäre ein wochenendheimfahrer der hier nur zum übernachten wäre und diese wohnung dann nutzen könnte.aber dann müsste diese auch möbliert sein,was wir uns nicht leisten können.
    zur not muss ich eben nachtschichtarbeit suchen,was ehrlich gesagt sehr hart für mich wäre,weil ich tagsüber garnicht schlafen könnte wegen dem baby.aber ich würde wenn ich arbeit bekäme und das kind untergebracht ist,natürlich diese auch annehmen.


    vielen dank für dein interesse und für dich selbst viel glück:)