frage zu alleinerziehend

  • hallo folgende frage;


    alleinerziehend mit einem kind kriegt;


    354 euro selber von alg2
    4 jahre alter sohn kriegt 208 von alg2
    124 uvg.
    124 alleinerziehungszuschlag
    154 euro kindergeld
    miete beträgt 460 euro warm mit neben kosten.


    nun meine frage;


    w3as wierd alles abgezogen und angerechnet, würde mich auf antworten freuen im detail danke.

  • UVG und Kindergeld gilt als Einkommen und wird von den ALG2 Leistungen abgezogen.


    hat das auch auswirkung auf die warmmiete, weil zuerst 2 kinder da gelebt haben, und jetzt leben da ein kind,und die mutter,ich mein wierd das auch an dem mietanteil vom kind angerechnet?.