Hilfe Wohnung ist sehr Wichtig

  • Hallo zusammen


    Ich bin neu hier und hab einige Fragen die Ihr mir hoffentlich Beantworten könnt. Ich bin jetzt bald seit 1Jahr Arbeitslos und werde ab dem Monat Oktober 2008 Hartz IV beantragen müssen. Nun Wohne Ich seit meinem 21 Lebensjahr nicht mehr bei meinen Eltern, und bis zum beantragen des Hartz IV Wohne Ich noch bei meinen Großeltern, die beide Renten bekommen.


    Nun wollen Sie mich dann aber ohne eine Arbeit nicht mehr bei sich Wohnen lassen und wollen das Ich mir eine eigenen Wohnung suche. Kann Ich dies dann Beantragen oder bekommen ich dies dann nicht?


    Ich habe vom 21 Lebensjahr bis zum 31.09.2007 bei meine Schwiegereltern gewohnt danach bis heute bei meine Großeltern also 6 Monate Wohne ich schon bei ihnen. Ich selbst bin bis jetzt 23 Jahre Alt und habe natürlich keine passende Möbel oder sonstiges.


    Mit welcher begründung dürfte das Amt meinen Antrag ablehnen und wie gut stehen meine Changen dies zu bekommen ?


    Ich bitte euch nicht um den Grund meiner Arbeitslosigkeit zu hinterfragen, es ist nur 100% sicher das ich die nächsten 3 Jahre aufjedenfall Harzt IV empfänger bleiben muss und auch werde.


    Es ist noch Faulheit noch Lustlosigkeit, es ist mehr oder weniger eine Weiterbildung die nicht unterstützt wird, aber man kann ja Schliesslich nocht ohne Geld überleben.


    Bitte um Hilfe, das ich Anspruch auf 45m² habe usw. weiß ich schon, habe nur bedenken das, dass Amt den Antrag nicht zustimmt und sagen das ich da Wohne bleiben muss oder zurück zu meinen Eltern muss, dürften Sie das?


    Beste Grüße

  • Hallo NOL4E!


    Da kann ich Dich vermutlich beruhigen, denn jeder der vor dem Stichtag schon länger wie 1 Jahr nicht mehr Zuhause bei den Eltern gewohnt hat, darf eine eigene Wohnung haben und als BG auftreten. Ich denke das trifft hier auf Dich zu. Irgendwo im Forum habe ich dazu etwas gelesen, ich denke mal das dies ein nArtikel von nataly war. frag doch einfach mal bei Ihr an wenn sie sich nicht von selbst meldet!


    Gruß

  • Da sage ich doch schonmal vielen vielen dank, und das mit dem Jahr wusste ich nicht vondaher hat sich das Problem auch schon gelöst. Noch eine Frage könnte das AMT mich zu zwingen bei meine Großeltern zu bleiben wie ist da die Gesetzlage?


    Thx

  • Hallo NOL4E!


    Das Amt wird Dir vermutlich Nahe legen, wieder Zuhause einziehen zu müssen, daher solltest Du hier im Forum noch in den alten Berichten suchen hinsichtlich der von mir genannten Frist, frag evtl. mal nataly oder salle vielleicht können die sich an eine entsprechende Anfrage wenden.
    Das Unterkommen bei Deinen Großeltern kann man als eigenständiges wohnen darlegen und natürlich wird die ARGE versuchen Dir den Auszug nicht durch eine Genehmigung zu bewilligen, abgesehen von ein paar vernünftig denkenden Fallmanagern ist dies scheinbar die Praxis in "good old germany".
    Aber wenn Deine Großeltern diese Situation nicht länger ertragen muss die ARGE dies akzeptieren, sie kann nämlich nicht Deine Großeltern dazu zwingen diesen Umstand zu dulden.
    Damit bist Du dann darauf angewiesen entweder wirklich wieder Zuhause bei den Eltern unterkommen zu müssen (warum nicht habe ich ja bereits erklärt) oder Dir eine eigene Bleibe zu zulegen.


    Gruß