Erste eigene Wohnung 359€, kann sich ARGE querstellen?

  • Hallo,


    Ich bin im April 25 geworden und lebe zur Zeit mit meiner Mutter in einer kleinen Wohnung (Warmmiete 360€).
    Mein Zimmer ist winzig, weshalb ich jetzt gerne ausziehen möchte. Ich habe eine Wohnung gefunden, die allerdings eine Warmmiete von 359€ für 46, 74m² hat. Ich lebe in Berlin.
    Die Kaltmiete beträgt 297€ zuzüglich Betriebskosten von 33€ und Heizkosten von 29€
    Zur Zeit gehe ich im Rahmen einer MAE zur Schule und mache meinen Realschulabschluss nach, außerdem mache ich ein Praktikum. Dafür bekomme ich im Monat ca. 125€ extra.
    Soviel erstmal zu den Zahlen.
    Ich weiss ja dass die Miete für 1 Person bis zu 360€ gehen darf. Nur bin ich da ja so ziemlich an der Grenze. Meint ihr die stellen sich da quer?
    Vielen Dank schonmal für eure Hilfe. :)

  • Hallo Lavinia!


    Wo bitte steht diese Obergrenze rechtlich festgeschrieben? Ich weis nur das der durchschnittliche ortsübliche Mietspiegel als basis genommen werden soll und das sobald die ARGE keine WQohnungen in angemessener Größe anbieten kann auch die darüber liegende Variante zum Tragen kommen darf!


    Gruß

  • Hallo,


    ich danke dir für deine Antwort. :)
    Ich war heute mit dem Wohnungsangebot beim Amt.
    Wie befürchtet, gibt es Probleme. Die Betriebskosten sind ihnen zu niedrig angelegt, heißt es.
    Es müssen ca. 2,22€ pro Quadratmeter sein. Was ja dann 103, 76€ wären. Ich frag mich echt wie die auf solche Nebenkosten kommen.
    Ich bin dann damit zum Vermieter gegangen und hab ihm die Lage geschildert, er macht mir nun die Kaltmiete billiger und erhöht fürs Amt die Betriebs- und Heizkosten.
    Nun kämen wir also auf
    256€ Kalt
    Betriebskosten 69€
    Heizkosten 35€
    Warmmiete 360€


    Die werden sicher wieder nicht damit zufrieden sein.
    Die Dame sagte was von Nebenkosten, also die Nebenkosten sollen 103,76€ betragen. Meint sie damit die Betriebskosten und Heizkosten zusammen?

  • Hallo Lativia!


    Betriebskosten sind für mich all die Kosten die im Zusammenhang mit der Bewohnbarkeit der Wohnung bestehen, was die ARGE Bürokraten darunter verstehen musst Du sie mal selbst fragen.


    Strom muss z.B. aus dem Regelsatz beglichen werden, wenn ich aber Nachsts auf die Toilette muss brauche ich Licht um mich in den Räumlichkeiten zurecht zu finden, das sind dann für mich Betriebskosten oder im Winter die Heizung damit die Rohre nich zufrieren oder es aus gesundheitlichen Gründen von Nöten ist eine gewisse Raumtemperatur zu erzielen, das sind für mich Betriebskosten!


    Warmwasser und Strom aber sind genau die Punkte die die ARGE immer aus den Mietpauschalen ehrausrechnet, weil vom Regelsatz zu zahlen!


    Mit zur Wohnung gehören Dinge wie Müllentsorgungskosten, Wasserverbrauch, Allgemeinstrom für Hausflur, ect.!


    Ich denke das man die Nebenkosten nur deshalb angehoben wissen will um dann bestimmte Beträge vom Regelsatz beglichen zu sehen!


    Gruß

  • Danke für die Infos!
    Ich war heute wieder da und hab das überarbeitete Wohnungsangebot abgegeben. Die Dame meinte diesmal dass es aber immer noch sehr knapp bemessen sei, nahm es aber so an. Und gibt es nun zur Bearbeitung weiter. Sie sagte, dass ich sehr schnell Antwort erhalten werde, auf meine Frage danach.
    Naja mal schauen was daraus wird. Ich schreibe dann hier rein, was rausgekommen ist.