Zwang für Schwerbehinderte 3 Bewerbungen pro Monat zu schreiben?

  • Hallo,


    meine Freundin ist schwerbehindert (blind) und bekommt derzeit Hartz 4. Der Fallmanager sagte ihr bei ihrem letzten Besuch, dass sie mindestens drei Bewerbungen pro Monat für einen Arbeitsplatz abschicken muss, um ihren Anspruch auf die Hartz 4 Leistungen nicht zu verlieren. Das Problem ist, dass der JobCenter in Frankfurt keine einzige Stelle nennt, wo sich meine Freundin bewerben kann. Für eine blinde Person ist es sehr schwierig sich auf dem Stellenmarkt zurecht zu finden.


    Meine Frage wäre; ist das eigentlich gesetzlich möglich, dass ein Schwerbehinderter dazu gezwungen werden kann, drei Bewerbungen pro Monat abzuschicken, ohne dass die JobCenter irgendeinen Vorschlag machen. Oder ist das wieder ein willkürliches Verhalten des Fallmanagers?


    Für eine Antwort wäre ich euch sehr dankbar.

  • Hallo AGA 95!
    Im Sinne der Gleichbehandlung und Integration von Behinderten sehe ich die Forderung der ARGE deshalb gerechtfertigt weil jeder andere hier im Forum der ALG II bezieht auch deiser Forderung unetrliegt und bisweilen wird von Menschen erwartet bis zu 2o Bewerbungen im Monat zu belegen.


    Aber man kann es ja auch wie ich machen, stets die gleichen Firmen anschreiben, nach dem ertsen Gespräch findet das der ein oder ander Chef sogar gut und gegen die stetige Wiederholung ist der ARGE kein gesetzliches Mittel gegeben, die haben über alles nachgedacht nur darüber nicht und ob man sich ndann dort verarscht fühlt oder nicht beantworte ich immer mit der Gegenfrage wie wir uns den bei derartigen Forderungen seitens der ARGE fühlen dürfen, das ist doch auch alles Verarschung wenn letztlich bei den 1 € Jobs auf über 1000 Bewerber 2 ganze Stellen als Hausmeister raus kommen in einem Jahr und dies nur weil der Chef persönlich aktiv geworden ist! Das ist doch nur noch lachhaft!


    In jeder EV steht das die ARGE sich das Recht zur Nachbesserung behält wenn Ihre Massnahmen nicht erfolgreich sind, hat denn schon mal jemand diesen Umstand eingefordert ? Ich habe hier im Forum nichts dergleichen vernommen!



    Gruß

  • Hallo Horst,


    vielen Dank für Deine Antwort.


    Mir stellt sich die Frage, warum die vom JobCenter einem keine einzige Stelle nennen, wo man sich bewerben kann. Die sollten doch eigentlich die besseren Kontakte haben. Das kann doch nicht sein, dass eine blinde Person so auf sich allein gelassen wird.


    Das mit der Bewerbung für das gleiche Unternehmen finde ich gut. Ich werde versuchen, ihr bei der Stellensuche behilflich zu sein. Aber wenn sie mich nicht hätte, wäre es für sie sehr schwierig, nach einer Stelle zu suchen. Kann man dagegen vorgehen, dass das JobCenter Vorschläge machen muss?


    Schönen Gruß

  • Hallo,


    die Arge kann meines Erachtens in dem Fall deiner Freundin nicht auf drei Bewerbungen im Monat bestehen.
    Hier wäre wichtig in welcher Stadt ihr lebt und wieviele freie Stellen dort zur Verfügung stehen, die auch deine Freundin mit ihrer Behinderung ausführen könnte.


    Ebenfalls hat deine Freundin Anspruch auf ein Vermittlungsgespräch in welchen genau besprochen werden sollte, welche Tätigkeiten die Freundin ausführen könnte und welche Entfernung noch ohne fremde Hilfe zurückgelegt werden könnte.

  • Hallo AGA 95!


    Weisst Du eigentlich wie viele Blinde in Callcentern arbeiten?


    Die Arbeitgeber kriegen solche Arbeitsplätze gesondert gefördert und behinderte Mitarbeiter unterliegen einem besonderen Kündigungsschutz!


    Aber genau dieses Pseudogetue auf den Behörden zeigt wie weit es wirklich ist mit all den im Gesetz festgelegten Umsetzungen.


    Der Denkfehler besteht wohl darin das man Flexibilität und Kreativität niemals in einem Behördenapparat finden wird, weil es jedem so ergeht wie mir zu Beginn der 80-er als ich im Stab (S1) bei der Bundeswehr tätig war, man verliert aufgrund der bestehenden Strukturen letztlich jedes Angagement etwas bewegen zu können!


    Das mit den Pflichtbewerbungen sehe ich eher als Gleichbehandlung, manch Behinderter wäre beleidigt würde er anders behandelt wie ein Nichtbehindeter!


    Gruß

  • Hallo Hosching,


    für weitere Informationen wäre ich auch sehr dankbar. Sie ist vor zwei Tagen wieder beim JobCenter gewesen und hat mal 8 Bewerbungen mitgenommen, die sie natürlich vorher abgeschickt hat. Der Mitarbeiter hat keine Probleme gemacht.


    Nur was hat das für einen Sinn, wenn man sich für Stellen bewirbt, wo man von vornherein weiß, dass sowiso eine Absage kommt. Das ist doch Geldverschwendung.


    Wie gesagt, wäre ich auch über weitergehende Informationen sehr dankbar.


    Gruß