Unterstützung bei der Ausbildung meines Sohnes

  • Hallo!


    Eine kurze Einleitung zu meiner Situation.
    Ich ziehe in 3 Wochen aus dem gemeinsamen Haus aus, das ich mit meinem Exmann habe.
    Desweiteren werden wir eine notarielle Abschrift bezüglich des Kindesunterhalt etc. unterschreiben.
    Mein Sohn (fast 19) wird am 31.8.2008 sein FSJ beenden und ab dem 1.3.2009 eine Privatschule besuchen.
    Mein Exmann weigert sich nach wie vor an der Ausbildung meines Sohnes einen Teil zu bezahlen.
    In der Abschrift wird nichts bezüglich dieser Schule bzw.. irgendeiner Ausbildung stehen.
    Durch den Hausverkauf bekommt mein Mann 75% plus Schulden meinerseits an ihn ausbezahlt.
    Ich bekomme 25% von dem Anteil. Damit wollte ich meinem Sohn die Schule finanzieren.
    Da ich aber für den Umzug einige Ausgaben habe, bleibt mir erstmal nur Geld für die ersten 4 Monate für die Schule.


    Mein Ex hat mich und die Kinder aus dem gemeinsamen Haus rausgeworfen und wir haben 5 Monate eher eine Wohnung gefunden, was er an endgültige Frist angesetzt hatte.
    Sobald ich einen Mietvertrag vorweisen kann, sollte er mir eine gewisse Summe zur Verfügung stellen, dass hat er dann erst nach mehrmaligen Aufforderungen gemacht und ich habe dadurch beinahe die Wohnung verloren, wer keine Kaution bezahlen kann.....
    Jetzt ist zwar alles geklärt, aber mit welchen Konzequenzen, er will auch die Kids (19,16,13 und 12) nicht mehr sehen, sie ihn natürlich auch nimmer.


    Mein Sohn meinte jetzt er will sein Recht einklagen.
    Haben wir denn eine Chance?
    Der Exmann will meinem Sohn vorschreiben welche Art von Ausbildung er machen soll, wenn es eine ist die dem Ex zusagt, dann würde er ihn unterstützen.


    Unterhalt bekommt mein Sohn auf jeden Fall, den vollen Betrag, den der Ex bezahlen muss für ihn aber erst, wenn die Schule beginnt. Solange nur die Hälfte. Wir haben eingewilligt, weil wir einfach unsere Ruhe haben wollen.


    Ich hoffe jmd weiss einen Rat auch, wenn mein Text vllt etwas durcheinander geschrieben ist.


    Liebe Grüsse


    Saraquial


    P.S. Exmann kann für 4 Kinder den angesetzten Unterhalt bezahlen und das Haus ist schuldenfrei, d.h. er hat nirgends Schulden und sein bereinigtes Einkommen liegt bei 2300 Euro.
    Das Haus hat einen Wert von ca. 260 000 Euro, er würde 230 000 Euro bekommen, da Zugewinngemeinschaft. Damit könnt er sich ja nicht rausreden, dass er kein Geld hat meinen Sohn zu unterstützen.
    Ich mache es ja auch mir bleiben ca. 30 000 Euro vom Hausverkauf.
    Exmann lebt in einer Bedarfsgemeinschaft seine Freundin arbeitet auch.

  • Hallo Saraquial!


    hast Du eigentlich keinen Rechtsanwalt ?


    Mit ALG II Bescheid hast Du auch in einem solchen Fall Rechtsbeihilfeanspruch!


    Dein Ex wird wenn Du gegen Ihn klagst auf jeden Fall zu Unterhaltsleistungen herangezogen.


    ich habe ja schon mehrfach Deine Artikel hier gelesen und habe so den Eindruck das die Unkenntnis Deines Rechtsanspruches, der auch den der Kinder beinhaltet, ganz schön vom Ex ausgenutzt wird.


    Du wirst ohne Anwaltliche Hilfe nicht klar kommen, wenn der Ex z.B. die Privatschule für die Kinder nicht mittragen will. Er vist zwar verpflichtet und wie es den Anschein hat kann er ja auch , aber er will wohl nicht was ja schon die Aussage "er will vorschreiben" klar darlegt. Dein Sohn hat sicherlich auch ein Mitspracherecht was seine Schul und Berufausbildung betrifft. Natürlich sind auch in den Vorstellungen ( Internat, Privatschule ) irgendwo grenzen gesetzt.


    Dann schreibst Du von Schulden an Deinen Mann! Ich denke da werden Sachen aufgebaut die vielleicht anderswo als selbstverständlich und verpflichtender Weise vom Ex hätten mitgezahlt werden müssen.


    Dein Name lässt darauf schließen, das Deutschland nicht Dein Ursprungsland ist, und ich habe den Eindruck das Deine Lage nicht ganz der hiesigen Rechtssprechung entspricht bzw. daran gedreht wird, wie diese ausgelegt wird.


    Wir können auch per e-mail Info's austauschen wenn Dir das Forum zu öffentlich ist, denn das Du mit knapp 10% aus einer langjährigen Beziehung gehts leuchtet mitr irgendwie nicht ein!


    Gruß


    Ps.. Beim letzten Mal hattest Du was von Mietschulden an den Ex geschrieben, wie sah es denn da mit seinen Zahlungsverpflichtungen aus?

  • Hallo Horst!


    Ich bin durch und durch Deutsche^^


    Inzwischen habe ich eine Wohnung gefunden und werde am 2.7.2009 aus dem gemeinsamen Haus ausziehen.
    Ich bekomme kein ALG 1 oder Hartz 4 nur Wohngeld.
    Aber wir können gerne e-mails austauschen,wenn Du magst, ich schreib Dir kurz ne PM.


    Doch ich habe einen Anwalt, mein Exmann und ich wollen ja alles schriftlich niederlegen, nur meine Anwältin ist erst ab Montag wieder da( sie hatte 2 Wochen Urlaub) und mir sind noch einige Punkte in der vorgefertigen Abschrift unklar und ich wollte mich gerne informieren.
    Mag sein, dass mein Ex mich über den tisch zieht, aber nach 17 Jahren Ehe und 5 Jahren Trennungsstress naja man zermürbt irgendwann, aber alles Weiter in der Mail^^



    Liebe Grüsse


    Saraquial
    (Claudia)