KdU - Angemessenheit - Umzug in anderen Ort?

  • Hallo zusammen!


    Heute muss ich mich mal wieder mit einer Frage an euch wenden. Ich habe zwar schon im Forum gestöbert, aber noch nichts entsprechendes gefunden. Aber Achtung: es wird etwas länger und ein bißchen kompliziert...


    Im April 07 bekam ich die Aufforderung, meine Mietkosten zu senken. Ich bewohne zur Zeit eine 58m²-Wohnung mit einem Mietpreis von 4,70€/m² (KM 272,60€). Gefordert werden vom Amt 45m² zu einem Maximalpreis von 4,50€/m² (202,50€). Gleichzeitig darf die Wohnung nicht nach 1978/79 gebaut worden sein.


    Nach diesem Bescheid habe ich zweierlei gemacht:
    Ich habe regelmäßig bis heute sämtliche Wohnungsangebote einer kostenfreien Zeitung (2x/Woche) und im Internet überprüft und gesammelt und regemäßig bis heute zum 15. des Monats zum Amt gebracht, wie gefordert.


    Außerdem habe ich Widerspruch eingelegt. Diesen Widerspruch habe ich mit mehreren verschiedenen Punkten begründet:
    1. In der gesamten Zeit gab es keine einzige Wohnung bei uns im Ort zu dem vorgeschriebenen Mietpreis. Insgesamt gab es nur 2 Wohnungen mit 45m², aber die lagen vom Preis her sogar höher, als meine 58m². Auch in den Nachbarorten gab es keine entsprechenden Angebote, wenn überhaupt kleine Wohnungen angeboten wurden, dann lagen die deutlich über den geforderten 4,50€/m².


    2. Aufgrund einer erheblichen gesundheitlichen Einschränkung (Unfallfolge) bin ich in meiner Mobilität eingeschränkt. Um zu entsprechenden Behandlungen zu kommen, muss ich in einem Ort mit Bahnanschluss wohnen, da ich nach bestimmten Behandlungen nicht mehr Auto fahren kann/darf. Außerdem brauche ich den Arzt vor Ort, da ich in akuten Situationen dort nur zu Fuß hinkommen kann, aber keine weiteren Strecken fahren könnte. Außerdem kennt mein Hausarzt diese seit über 5 Jahren bestehende Problematik und hat sich bezüglich der Unfall-Verletzungen extra eingelesen. Wenn ich jetzt an einem neuen Ort einen neuen Arzt suchen müsste, dann wäre das u.U. mit gesundheitlichen Nachteilen für mich verbunden.


    3. Ich brauche in meiner Wohnung einen Cross-Trainer (darauf macht man sowas in der Art wie Walking) um darauf meine täglichen Übungen zu machen, außerdem brauche ich Platz für meine anderen Übungen (Bodenübungen).


    4. Ich brauche ein vernünftiges Bett (keine Schlafcouch o.ä.) mit einer entsprechenden wirbelsäulen-Matratze und eine entsprechend gute Sitzgelegenheit für tagsüber (kann nicht ständig auf dem Bett sitzen).


    5. Um eine Rückkehr in meinen Beruf als Musiklehrerin offen zu halten, brauche ich in meiner Wohnung auch ein Klavier, damit ich auch weiterhin üben/spielen kann, sowie einen geeigneten Schreibtisch. Diesen brauche ich auch für meine Nebentätigkeit als Nachhilfelehrerin um Stunden Vor- und Nachzubereiten.


    6. Auch für alltägliche Arbeiten im Haushalt (bügeln, Fenster putzen, schwere Einkäufe (z.B. Getränkekisten) heben etc.) brauche ich oft Hilfe von meinen Eltern.


    Das Amt (Optionskommune) hat daraufhin meinen Widerspruch zur Entscheidung an den Kreis weitergeleitet. Von dort habe ich nun ein Schreiben bekommen, in dem mir eine Möglichkeit zur Anhörung gewährt wird.
    In dem Schreiben wird angeführt, dass die von mir genannten Gründe nicht ausreichen um eine Zahlung der höheren KdU zu rechtfertigen.
    Eine Behinderung, die einen erhöhten Wohnraumbedarf bedingen würde, liegt nicht vor. Dies hat laut Kreis auch eine Nachfrage beim Amtsarzt ergeben. Auch ein Außendienstmitarbeiter, der sich meine Wohnung angesehen hat, ist der Meinung, dass ein erhöhter Raumbedarf nicht besteht.


    Ich soll nun noch nachweisen, inwiefern ich auf Hilfeleistungen meiner Eltern angewiesen bin und in welchem Umfang.


    Gleichzeitig wird aber auch darauf hingewiesen, dass vom Kreis beabsichtigt wird, den Einspruch zurückzuweisen.


    Ich habe aber eine Frist für eine weitere Stellungnahme bis zum 23.06.


    Dies möchte ich auch wahrnehmen. Insbesondere möchte ich darin nochmal darauf eingehen, dass in unserem Ort (aber auch in der näheren Umgebung) keine angemessenen Wohnungen zu bekommen sind. Dies habe ich ja auch fortlaufend bis heute durch die entsprechenden Zeitungsausschnitte deutlich gemacht. Die Mietpreise fangen bei den Angeboten immer so bei 5,20/5,40 € an und sind meist noch deutlich höher. Wie schon oben geschrieben, waren sogar 45m²-Wohnungen mit 297 € bzw. 315 € deutlich teurer als meine Wohnung jetzt. Dies ist auch in den Nachbarorten so.


    Und damit komme ich jetzt endlich auch zu meiner Frage:


    Ich habe mal irgendwo gelesen, dass man nicht gezwungen werden kann, in einen anderen Ort zu ziehen. Jetzt frage ich euch, ob mir jemand eine entsprechende Quelle, ein Gerichtsurteil etc. nennen kann, womit ich meinen Einspruch begründen kann. Das wäre echt super, wenn ihr mir da kurzfristig weiterhelfen könntet.


    Danke für eure Mühe (und dass ihr bis hier gelesen habt).