Sanktionssperre weil ich als Mutter entschieden habe.

  • Hallo Leute....


    ich bin ziemlich am ende. Meine Mutter ist erkrankt so das sie als Beugsperson für meine Tocht(4) nicht mehr da sein kann da ich meine Tochter auffangen möchte und für sie da sein möchte weil sie unter der Situation leidet, habe ich meine Stundne von 30 auf 20 reduziert. Die Arge aber sieht dieses nicht als Grund an. Das Heißt ich darf nicht zum wohle meiner Tochter handeln. Wer weiß was und kann mir helfen??


    Würde mich riesig freuen.


    LG Steffi

  • Hallo,


    leider ist das Kind schon in den Brunnen gefallen, da du diese Entscheidung im Vorfeld mit der Arge hättest abklären müssen.


    Der Wegfall der Betreungsmöglichkeit verpflichtet dich dazu eine Alternative zu suchen.
    Das deine Mutter erkrankte ist aus rein menschlicher Sicht eine Belastung für die Tochter, eine Reduzierung deiner Arbeitsstelle aus wirtschaftlichen Aspekten für die Arge aber ungerechtfertigt.


    Ich sehe keine Möglichkeit gegen die Entscheidung der Arge mit Aussicht auf Erfolg Widerspruch einzulegen.

  • Hallo...


    vielen lieben dank für die Antwort. Ih bin doch etwas schockiert, das ich als Mutter nicht m sinne meiner Tochter entscheiden darf. Ich merke da sie mich mehr braucht als vorhher, und habe in diesem moment nicht daran gedacht mit der Arge rücksprache zu halten, da mir das wohl meines Kindes am Herzen liegt. Ich kann und werde das wohl nie verstehen, das ich nicht als Mutter entscheiden darf. Aber trotzdem Danke.




    LG Steffi

  • Hallo Steffi!


    Als erstes solltest u einen Termin auf dem Jugendamt machen und Dein Problem dort vorbringen, manchmal lässt sich von Behörde zu Behörde mehr Verständnis für Dein Handeln transportieren, notfalls muss man auch mal ans landesjugendamt oder das Familienministerium des Landes oder an Frau von der Leyen persönlich einen Brief schreiben oder ein Telefonat führen.


    Ich gehe im Grunde immer dann wenn man auf der unteren Ebene nicht weiter kommt diesen Weg und sehr, sehr oft wird dann meine Rechtsauffassung oder Denkhaltung unterstützt. Zwar nicht immer aber bei meinen bewiden Besuchen am letzten Donnerstag (Rechtsabteilung der ARGE und Sachbearbeiterein des Kreises) war ich in einer Sache nicht nur zu 100 % erfolgreich sondern erhielt auch noch eine Zusage darüber hinaus und im anderen Fall habe ich jetzt die Weiterbewilligung durch und werde auch noch vor dem 30. des Monats meinen Bescheid weiterleiten können und den Rest bringe ich dann eben vor's Sozialgericht.


    Nur der Versuch macht klug! Man sollte sich nicht mit allem abpfinden, auch wenn zunächst keine Aussicht auf Erfolg gegeben zu sein scheint. Verloren hast Du schon, Du kannst also nur noch (dazu) gewinnen!


    Gruß