Betriebskostenabrechnung *Wichtig*

  • Halli Hallo,


    vor paar Tagen haben wir unsere Betriebskostenabrechnung bekommen.



    Bei den Heizkosten hatten wir ein Guthaben, aber die Betriebskosten sind gestiegen, sodas wir nachzahlen müssen.


    diese Summe beträgt fast 200€:eek: genau 170€ sind es eigendlich.


    Wir haben das zur Arge gegeben mit den Antrag dies zu Übernehmen.


    Meine frage ist, wird odermuss sie das Übernehmen? Und wenn die Betriebskosten gestiegen sind die Miete aber gleich ist, müssen wir uns ne Günstigere Wohnung suchen?



    Es wäre sehr nett von euch wenn ihr mir dieses Beantworten könntet.


    Vielen dank und schönen Abend euch

  • Wenn ihr zuviel Betriebskosten habt, muss das Amt das dann bezahlen (zumindest nach meine letzten Stand).
    Aber weißt ja die ändern ja die Gesetzt wie sie gerade wollen.
    Aus der Wohnug müsst ihr nicht, dazu können Sie dir nicht zwingen. Das einzige wäre wenn ihr als bedarfsgemeinschaft die Höhe eurer Wohnfläche überschritten hätten. Aber selbst da gibts genug Gesetzt die euch "noch" schützen.


    Also bleib unbesorgt. Falls sich doch erwarten es anders kommt, kannst es mir gern wissen lassen.


    MfG Darkware

  • Die Bk-Nachforderung ist doch vertretbar, denn hier ist mehr die Preissteigerung als der Verbrauch der Preistreiber, also werden die Kosten sicher übernommen. Eine Umzugsaufforderung wäre hier unwahrscheinlich, da die Kosten des Umzuges von der Arge gezahlt werden müssen (mit allem drum und dran) und diese Kosten wären bei weitem höher, als die Nachzahlung. Und außerdem habt ihr die Erhöhung der BK nicht unverhältnismäßig herausgefordert, denn auf Preissteigerungen hat niemand Einfluß.

  • Warum leben den solche Leute in einem Wolkenkuckus Heim.
    Hoffen hier auf Hilfe.
    Das war wol nichts. Es gibt gar nichts, auch keine Wohnung.
    Hier kann auch keiner helfen, ausser bla,bla.
    Geht zur ARGE, da wird ihr Super beraten, und kriegt sofort eine
    neue Wohnung, ohne Probleme.


    Chief

  • Die Bk-Nachforderung ist doch vertretbar, denn hier ist mehr die Preissteigerung als der Verbrauch der Preistreiber, also werden die Kosten sicher übernommen. Eine Umzugsaufforderung wäre hier unwahrscheinlich, da die Kosten des Umzuges von der Arge gezahlt werden müssen (mit allem drum und dran) und diese Kosten wären bei weitem höher, als die Nachzahlung. Und außerdem habt ihr die Erhöhung der BK nicht unverhältnismäßig herausgefordert, denn auf Preissteigerungen hat niemand Einfluß.


    Das stimmt doch gar nicht.
    Hier werden keine Kosten übernommen.
    Lass das Bitte mit solchen "Falsch" Informationen.


    Gruß Chief

  • @ Darkware
    Wenn ihr zuviel Betriebskosten habt, muss das Amt das dann bezahlen (zumindest nach meine letzten Stand).
    Aber weißt ja die ändern ja die Gesetzt wie sie gerade wollen.


    Auch für dich gilt:


    Wenn ich keine Ahnung habe, sage ich besser nichts.


    Gruß Chief

  • Die Kosten der BK-Nachzahlungen müssen im Rahmen der KdU übernommen werden, solange diese angemessen sind.


    Dafür muss ein formloser Antrag gestellt werden, diesem Antrag wird entweder entsprochen oder er wird abgelehnt. Bei einer Ablehnung kann man in Widerspruch gehen oder (weil es zu lange dauert) sofort zum Sozialgericht gehen und über eine EA die Zahlung erzwingen - weil hier ein unabweisbarer Bedarf besteht, denn es droht Obdachlosigkeit!


    Was ich hier schreibe sind Erfahrungswerte, leider! Wenn du anderer Meinung bist, dann mach es Besser!