Kindergeld geht an Eltern, dennoch Anrechnung?

  • Hallo!


    ich habe vor einer Weile hier schon mal Hilfe gesucht und gefunden, ich hoffe, dass mir auch diesesmal jemand Rat geben kann.


    Ich habe heut zwei Antwortbriefe zu meinem Fortzahlungsantrag erhalten. Beide sind...."verblüffend"


    Im ersten Brief heißt es, ich habe noch nicht BaföG für den ab August anstehenden Besuch der Fachoberschule beantragt und werde aufgefordert dies bitte sofort zu tun. Das interessante: "Vorläufig wurde das BaföG in der Berechnung berücksichtigt" GEHT DAS? Können die Geld anrechnen, dass ich noch gar nicht habe?


    Der zweite Brief ist auch sehr geheimnisvoll. Zitat: "Mir ist bekannt geworden, dass Sie Kindergeld beziehen....Vorläufig wurde das Kindergeld in der Berechnung berücksichtigt"
    MO-MENT! Kindergeld haben meine Eltern beantragt, und bewilligt bekommen (wohne übrigens seit drei Jahren nicht mehr bei meinen Eltern, habe eigene Wohnung). Die haben noch nie das Kindergeld angerechnet....


    Ich finde das alles höchstseltsam. Eure Meinung?


    G,
    Dexter

  • Wenn du nicht mehr zu Hause wohnst, geht die Arge davon aus, dass deine Eltern das KG an dich weiterleiten. Sollte es nicht so sein, musst du es nachweisen!


    Wenn deine Eltern H4 bekommen und es wird bei ihnen schon angerechnet, dann darf es bei dir nicht auch noch angerechnet werden.


    Bafög: Einkommen darf erst ab Zufluß berechnet werden.

  • Danke Kermet für die Antwort. Dazu habe ich noch folgende Frage:


    Zu der Sache mit dem Kindergeld: Nein, meine Eltern beziehen nicht einen Cent H4 oder sonstiges von der BA oder Jobcenter.


    Mir geht es um folgendes: faktisch ist die Aussage, dass ich KG beziehe ja falsch. Ich habe nie einen Antrag gestellt und nie einen Bescheid bekommen. Insofern müsste ich doch auf der sicheren Seite sein oder?


    Zu der Sache mit dem BaföG: Hast du für deine Aussage einen Beleg, eine Richtlinie, ein Urteil oder irgendwas, worauf ich mich berufen kann? Ich möchte da morgen nämlich hin und beide Sachverhalte gerne klären. Gerade die Anrechnung von Bafög noch vor der Antragstellung (übrigens ist ein Bescheid vom Bafög-Amt vor September ausdrücklich nicht möglich!) finde ich besonders frech...


    Gruß,
    Dexter

  • Kindergeld steht dem zu der es beantragt hat - Vater oder Mutter!! Die Eltern können das KG dem Kind direkt zukommen lassen oder ab Volljährigkeit an das Kind abtreten.


    Die Argen gehen bei Volljährigen in einer eigenen Wohnung automatisch davon aus, dass man das KG erhält. DU musst beweisen, dass du kein KG erhälst!!!! Normalerweise müssten deine Eltern dir das KG überlassen.


    Was das Bafög angeht!! (Wir haben übrigens das gleiche Problem.) Es darf erst mit dem Tag des Zuflusses berechnet werden (Zuflußprinzip) vorher ist eine Anrechnung rechtswidrig!!!


    Gib bei Google mal ein Alg2 und Zuflussprinzip ein! Es gibt allerdings eine Besonderheit: Bei Bafög für Studierende gibt es KEIN Alg2!!!


    Es gibt nämlich noch das Schüler-Bafög und da hat man Anspruch auf zusätzliches Alg2!!!

  • Meinen bisherigen Recherchen zufolge (hab unter andrem mit einem befreundeten Rechtsanwalt gesprochen) sind die Eltern auch bei einem volljährigen Kind nicht zur Weiterleitung verpflichtet. Beweisen lässt es sich, dass ich es nicht bekommen habe: auf keinem Kontoauszug ist eine Überweisung an mich zu finden.


    Abgesehen davon: Laut "Leitfaden für ALG2" wird Kindergeld als Einkommen der Bedarfsgemeinschaft angereechnet. Da ich meine eigene BG bin und meine Eltern keine, sollte hier also einb Fehler vorliegen. Oder?


    Was das Bafög angeht: ja, es handelt sich auch bei mir um schüler-bafög. Auch hier sehe ich mich auf der sicheren Seite, da einfach ein pauschaler "vermuterter Betrag" veranschlagt wurde. Morgen habe ich ein Krisengespräch mit der JC-Leitung, mal schauen, was da rauskommt...

  • Wie siehts aus, hat die Arge begriffen, dass sie Mist bauen??


    Weiterleitung KG: Mir wurde von der Familienkasse mitgeteilt, dass ich das KG weiterleiten muss, sobald die Kinder ihren eigenen Haushalt haben. Ich hab damit auch kein Problem, aber unsere Arge hatte es fertig gebracht mir und einem meiner Kids das KG angerechnet!!

  • Bei miederjährigen wird Kindergeld den Kindern zugerechnet, bei Erwachsenen "Kindern" denjenigem, dem es zufließt. Behaltne die Eltern das Kindergeld, so ist es nicht als EInkommen bei dir anzurechnen.
    Ansonsten Widerpsruch einlegen, ggf. EIlverfahren vor dem Sozailgericht einleiten