Hartz 4 Leistungen rückwirkend?

  • Ich habe Mitte April nach 1-jähriger Arbeitslosigkeit Hartz 4 beantragt. Dieser wurde abgelehnt, da ich Besitzer von Haus und Grundstück (allerdings noch sehr viel Schulden) bin. Nun hat mein Bruder das Haus übernommen, er steht jetzt im Grundbuch. Dieser hat mir auch seit April immer Geld gegeben. Bekomme ich die Leistungen rückwirkend ab April? Ich muß ja noch das ganze geliehene Geld zurück zahlen.

  • Hallo,


    generell gibt es bei Hartz IV keine Leistungen rückwirkend. Wenn die Ablehnung des ersten Antrags berechtigt war bzw. du keinen (erfolgreichen) Widerspruch eingelegt hast, musst du einen neuen Antrag stellen. Erst ab Antragstellung bekommst du Leistungen. Jedoch wird bei der Prüfung natürlich auch geprüft werden, ob du ggf. Vermögen "zur Seite geschafft" und damit deine Bedürftigkeit selbst verschuldet hast.


    Grüße,
    Joachim

  • wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, stelle einen Überprüfungsantrag. Vielleicht gehörte das Haus zu geschütztem Vermögen und dir hätten Leistungen zugestanden. Dann erhälst Du "rückwirkend" Leistungen.