Hartz4-Bezub und ETW

  • Hallo zusammen,


    ich habe mal eine Frage bezüglich Hartz4-Bezug.
    Folgende Ausgangsposition:


    Man bekommt Hartz4 und ist im Besitz einer Eigentumswohnung (ETW), die noch nicht abbezahlt ist,
    d.h., dass der Staat oder das Land die Zinsen für die ETW monatlich wie eine Miete übernimmt.


    Nach 3 Jahren wird man Rentner und man bekommt Rente. Gleichzeitig bekommt man kein Hartz4 mehr.
    Auch klar.


    Mit Beginn der Rentenzeit bekommt man aber eine z.B. Lebensversicherung ausbezahlt.
    Können die geleisteten Zahlungen der Zinsen für die ETW vom Staat oder vom Land von den vorherigen 3 Jahren zurückverlangt werden?
    Gibt es bei Mietzahlungen und Zinszahlungen für ETW in solch einem Fall einen Unterschied?


    Viele Grüße
    Rudi