Hoehe der Nebenkosten egal???

  • Hallo,


    nun habe ich schon die naechste Frage :confused:
    Wie sieht es mit Nebenkosten bei ALG II Empfaengern aus?
    Ich habe da eine ganz nette Wohnung entdeckt, wo die kaltmiete niedrig genug ist und auch die Groesse okay.
    allerdings sind die Nebenkosten wirklich hoch.
    Kann es da Probleme geben? Gibt es da auch Saetze, die man nicht ueberschreiten darf, um in der Wohnung zu wohnen?
    Ueber eine schnelle Antwort waere ich sehr froh, denn der Besichtigungstermin ist morgen.


    Danke!

  • ja, dass ist jetzt wieder so ein murks vom vermieter, der macht die kaltmiete klein udn die nebenkosten hoch,


    aber nebenkosten sind eben nur die kosten nahc dern nebenkostenverordnung, also wird das amt den tatsächlichen kaltmietpreis ausrechnen udn da kommt es auf den vergleich mit anderen wohnungen im ort an

  • Das wird dann problematisch, denn soviel ich weiss ist der Kaltmietenpreis auch schon am Limit. Aber vielleicht kann ich ja den Stellplatz vermieten, da ich eh kein Auto habe.
    also verstehe ich das richtig, dass der Kaltmietenpreis evtl anders berechnet wird, falls das was drin ist, was nicht reingehoert?

  • also man mietet eien wohnung, die üblichen nebenkosten werden übernommen (Hausmeister, Flurlicht etc.)
    wenn aber der vermieter in den nebenkosten weitere Kosten versteckt, dann wäre dies sowieso ungültig und du bräuchtest diesen Anteil nicht zahlen
    aber das amt guckt eben, wie hoch ist der kaltmietpreis wirklich. in einer kleinstadt dürfte das 4 bis 5 euro pro quadratmeter sein, aber das ist eben ortsabhängig

  • Kosten für Garage regelmäßig nicht zu übernehmen, es sei denn, die Wohnung ist ohne Garage nicht anmietbar und der Mietpreis hält sich - bei fehlender Abtrennbarkeit der Garage - noch innerhalb des Rahmens der Angemessenheit
    BSG v. 07.11.2006, B 7b AS 10/06 R; LSG Bayern v. 13,09.2007, L 11 AS 150/07
    Aufwendungen für die Anmietung eines Stellplatzes sind allenfalls dann Kosten der Unterkunft, wenn eine Wohnung ausschließlich mit einem Stellplatz vermietet wird und der Vermieter diese Kosten laut Vertrag verlangt
    LSG Sachsen-Anhalt v. 20.11.06, L 2 B 178/06 AS ER

  • Ja, der kaltmietenpreis ist mit 4,92 angegeben und die Wohnung ist eh nur mit WBS zu haben, den ich aber ja kriegen sollte.
    also gehe ich mal davon aus, dass das schonmal ueberprueft wurde.
    Jetyt muss ich sie also nur noch kriegen und dann waere ich schon einen Riesenschritt weiter bei meiner Rueckkehr nach Good Old Germany

  • Naja, ich erwarte ja eingentlich gar nicht, dass sie mir diesen Tiefgaragenstellplatz auch bezahlen.
    Ich will ja nur, dass sie mich nicht wieder aus der Wohnung rausschmeissen, wenn ich sie schon habe, weil sie iregndwelchen Vorgaben nicht entspricht.