unteschlagung ? ja ? nein ?

  • Hallo mein name ist kevin
    ich bin 19 jahre alt
    lebe seit ienem jahr nicht mehr im elterlichen haus
    ich hatte bis vor kurzem eine betreuung die mein vater übernahm ich habe sie mitlerweile abgelegt.


    während der betreuung bezog mein betreuen / mein vater kindergeld und hat es nciht an mcih abgeführt


    vom amt weiß ich das, da ich nicht mehr im elterlichen haus halt lebte das geld zu meinem wohl einzusetzten war oder mir als unterhalt zu leisten war


    da beides nicht geschah habe ich eine anzeige gemacht und die staatsanwaltschaft schriebt mir nunes sei kein betrug
    obwohl es nciht mal an mcih abgeführt wurde


    so weit ich weiß war es mir als unterhalt zu zahlen da ich nicht mehr zuhause lebte


    es war jedoch kein rechtliches urteil sondern es sei irgendwo im gesetz festzgestelegt sien soll


    ich weiß jetzt nur nciht stimmt es oder ist es unsinn
    vorallem mit welchem paragrafen wenn es stimmt kann ich mein revisions antrag bekräftigen ???


    bitte bitte helft mir
    ich bin echt hilflos und weiß nimmer weiter


    im vorraus besten dank
    ich bin dankbar fürjede hilfe


    :confused: :confused: :confused: :(

  • die frage ist, ob eine unterschkagung bzw. untreue vorliegt
    dazu musste er nicht unbedingt das kindergeld an dich auszahle, wiel es eigentlich auch dem elternteil zusteht
    wenn das familiengericht beschlossen hat, dass das kindergeld zu deinem wohloe einzusetzne war, da heißt das nicht, dass er es an dich auszahlen musste. wenn er davon essen usw. gekauft hat, dann ar das korretk
    abgesehen davon muss er sich bewusste gewesen sein, dass er das geld nicht für dich verwendet, sondern in die eigenen tasche gewirtschaftet haben
    übrigens ist das ein sozialrechtsforum

  • die frage ist, ob eine unterschkagung bzw. untreue vorliegt
    dazu musste er nicht unbedingt das kindergeld an dich auszahle, wiel es eigentlich auch dem elternteil zusteht
    wenn das familiengericht beschlossen hat, dass das kindergeld zu deinem wohloe einzusetzne war, da heißt das nicht, dass er es an dich auszahlen musste. wenn er davon essen usw. gekauft hat, dann ar das korretk
    abgesehen davon muss er sich bewusste gewesen sein, dass er das geld nicht für dich verwendet, sondern in die eigenen tasche gewirtschaftet haben
    übrigens ist das ein sozialrechtsforum


    ich habe aber weder essen ncoh trinken bekommen , da ich nciht mehr im elternhaus gelebt habe


    es wurde nciht mal ausgegebn um mcih zu besuchen
    es wurde sich damti einfach nru besoffen

  • es ist zwar eine strafrechtliche frag, aber auch nicht schlimm, du siehts ich antworte ja ;)


    auf jeden fall kommt es hier auf sehr viele details an, wenn aber der beschluss sagt, dass dein vater das geld in bestimmten maße für dich zu verwenden hatte, aber es nur vertrunken hat, dann dürfte eine strafbakeit vorliegen
    aber man muss es ihm nachweisen, dass er genau das geld unterschlagen oder veruntreut hat
    das ist nicht einfach

  • es ist zwar eine strafrechtliche frag, aber auch nicht schlimm, du siehts ich antworte ja ;)


    auf jeden fall kommt es hier auf sehr viele details an, wenn aber der beschluss sagt, dass dein vater das geld in bestimmten maße für dich zu verwenden hatte, aber es nur vertrunken hat, dann dürfte eine strafbakeit vorliegen
    aber man muss es ihm nachweisen, dass er genau das geld unterschlagen oder veruntreut hat
    das ist nicht einfach


    ich kan es nachweisen nur es wurde nicht gerichtlich festgelegt dasdieses geld als unterhalt zu zaheln war , aber die frau von der familien kasse sagte , da ich nciht mehr zu hause lebe muss er ees als untwrhalt zaheln
    ich habe aber kein gerichtliches urteil
    das ist mien problem
    ud ich muss jetzt wiederspruch einlegen und hätte gerne ein paar paragrafen u paar zitate bei gefügt um es zu bekräftigen


    lach naja ich hab da net so ne ahngu von hauptsache ich bekomme hoilfe wofür ich mcih auch sehr sehr bedanke

  • Sinn und Zweck des Kindergeldes ist es, den Finanzbedarf der Eltern für das Existenzminimum ihrer Kinder steuerlich freizustellen (§ 31 EStG)


    Kindergeld wird laut bgh auf die unterhaltsverpflichtung angerechnet


    es wird hier also schwer, nachzuweisen, dass dein vater gerade das kindergeld absichtlich für andere zwecke ausgegeben hat


    wenn er dir essen oder wohnung bezahlt hat, ist es mit der strafbarkeit schon vorbei


    die fare ist, wie viel solltest du bekommen (auch in Sachwerten) und wie viel hast du bekommen


  • lach er hat ja nix bezahlt weder essen noch trinken snoch sonst was


    und kindergeld war 154 € und das seit juni 2007 was mir unterschlagen wurde sag ich mal so


    es wurde nix für mich ausgegeben oder sonst was
    udn da ich ja nicht zu hause lebte war zumindestens die 122 € für mich gedacht

  • wenn, dann wäre das wohl untreue


    aber ich stell mir den nachweis wirklich schwer vor


    ich habe von der kindergeld kasse den beschied fdas er das geld bekommen hat


    und ich kann nachweisen das das geld weder bar noch auf mein konto ging un ddas er mir kein essen ud trinken bezahlt hat noch weniger die miete

  • also wenn das so ist, wundert mich, dass die staatsanwaltschaft das verfahren einstellen will
    mehr als widerspruch erheben kannst aber nicht


    du brauchst keien §§ usw., du müsstest eigentlich nur den sachverhalt schildern